Full text: Adress-Buch von Cassel (Jg. 70.1903)

I. Verkehrswesen. 
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Sendungen durch Eilboten: a) bei Sendungen an Empfänger im Ortsbestellbe 
zirk: (Im Fall der Vorausbezahlung durch den Absender.) 
1) bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen, Postkarten, Drucksachen, Waren 
proben. Briefsendungen mit Nachnahme, Postanweisungen nebst den Beträgen, Briefen mit 
Wertangabe bis 800 Jty, Ablieferungsscheinen über Geldbriefe mit höherer Wertangabe und 
Begleitadressen ohne die zugehörigen Packete: für jede Sendung 25 -A. 
2) bei Packeten ohne Wertangabe und mit Wertangabe bis zum Betrage von 800 
wenn die Sendungen selbst durch Eilboten bestellt werden. 40 für jedes Packet. 
b) bei Sendungen an Empfänger im Landbestellbezirke bei den unter a 1 ge 
nannten Gegenständen für jede Sendung 60 bei den unter a 2 bezeichneton Gegenständen für 
jedes Packet 90 
Postnachnalimen sind bis zu 800 Jfy einschliesslich bei Briefen, Postkarten, Druck 
sachen und Warenproben, sowie bei Packeten zulässig. Das Meistgewicht ist gleich dem 
jenigen der gleichartigen Sendungen ohne Nachnahme. Porto: dasselbe wie bei gleichartigen 
Sendungen ohne Nachnahme. Falls eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, 
tritt dem Porto eine Versicherungsgebühr oder Einschreibogebiihr hinzu. — Vorzeigegebühr 
10 \ Gebühren für Ueberraittelung des eingezogenen Betragos an den Absender, bis 5 Jlty 
10 von 5—100 Jty 20 100-200 Jty 30 *A, 200—400 Jfy 40 400-600 M& 50 
600—800 JMjf 60 
1». T e 1 e g r a m in - V e r k e li r. 
Deutscher Gebührentarif für europäische Telegramme. 
Die Wortlänge ist festgesetzt auf 15 Buchstaben. Die bisher übliche Gruudtaxe ist 
aufgehoben; die Worttaxe beträgt im Verkehr mit: 
Deutschland (innerer Verkehr), Oesterreich-Ungarn, Luxemburg 5 $ 
Belgien, Dänemark, Niederlande, Schweiz 10 „ 
Frankreich 12 „ 
Grossbritannien, Italien, Norwegen, Rumänien und Schweden 15 „ 
Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Russland, europäisches und kau 
kasisches, Bulgarien und Ostrumelien, Spanien und die spanischen Besitzungen an 
der nordafrikanischen Küste, Portugal 20 „ 
Gibraltar 25 .. 
Griechenland (Festland und Inseln) 30 ,, 
Malta 40 „ 
Türkei, ausgeschlossen Ostrumelien (siehe Bulgarien) 45 „ 
NB. Als Mindestbetrag werden für ein Telegramm 50 $ erhoben, im Verkehr mit 
Grossbritannien und Irland 80 5,. 
Stadt-Telegramme pr. Wort 3 mindestens aber 30 
Dringende Telegramme kosten das Dreifache der gewöhnlichen Telegramme; für das 
vorauszubezahlende Antworts-Telegramm (RP) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Tele 
gramms von 10 Wörtern berechnet; für die Empfangsanzeigo (PC) ist die Gebühr eines auf 
demselben Wege zu befördernden gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten. 
(D) = dringendes Telegramm. 
(RP) = Antwort bezahlt. 
(RPD) = dringende Antwort bezahlt. 
(FS) = nachzusenden. 
(TC) = verglichenes Telegramm. 
(PC) = Telegraph. Empfangsanzeige. 
(PR) = Post eingeschrieben. 
(XP) = Eilbote bezahlt. 
(RXP) = Antwort und Bote bezahlt. 
(RO) = offen zu bestellendes Telegramm. 
(MP) = eigenhändig zu bestellendes Tele 
gramm. 
(RPx) = Antwort bezahlt x Wörter. 
(RPDx) = Dringende Antwort bezahltx Wörter. 
(PCP) = Empfangsanzeige durch die Post. 
(TR) = telegraphenlagernd. 
(PG) = postlagernd. 
(PGR) = postlagernd eingeschrieben. 
(TMx) = x Aufschriften. 
C. Strassenbahnen. 
a. Grosse Casseler Strasse »bahn. 
Bahnlinien. 
I. Königsplatz—Wilhelmshöher Allee—Staatshaltnhof W ilhelmshöhe—Wilhelmshöhe. 
Linienfarbe: W e i s s. 
II. Holland. Str. — Königspl.— Hohenzollernstr.—Staatsbahnhof Wilhelmsh.—Mulang. 
Linienfarbe: Weiss-rot. 
III. Bahnhof Cassel — Königsplatz—Wilhelmshöher Allee—Kirelnveg. 
Linienfarbe : W e i s s - g r ti n.
	        
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