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I. Verkehrswesen.
Post-Aufträge: Für Einziehung von Geldern bis 800 ^ incl. 30 Einholung von
Wechsel-Accepteli 30 ausserdem 30 & für den zurückgekommenen angenommenen Wechsel.
Packetporto: 1) bis zum Gewicht von 5 kg. auf Entfernungen bis zu 10 geogr. All. incl.
25 $i, auf alle weiteren Entfernungen 50 für unfr. Packete bis zum Gewichte von 5 kg.
10 mehr; 2) beim Gewicht über 5 kg. a. für dio orsten 5 kg. die Sätze wie unter 1. b, für
jedes weitere kg. oder den überschiessenden Theil eines Kilogramms auf Entfernungen innerhalb
der 1. Zone (bis 10 Meilen) 5, 2. (10-20) 10, 3. (20-50) 20, 4. (50-100) 30, 5. (100-150)
40, 6. (über 150 Meilen) 50 Höchstes Gewicht 50 kg.
Sendungen mit Werthangabe: a. Porto: für ßriofo ohne Unterschied des Gewichts auf
Entfernungen bis 10 geogr. Meilen 20 auf alle weiteren Entfernungen 40 für unfrank.
Sondungen 10 ^ mehr; für Packete; siehe Packetporto. b. Versicherungsgebühren:
ohne Unterschied der Entfernung 5 für je 300 Jty oder einen Theil von 300 Jfy, mindestens
aber 10 ^.
Sendungen durch Eilboten: a) bei Sendungen an Empfänger im Ortsbestellbe
zirk; (Im Fall der Vorausbezahlung durch den Absender.)
1) bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen, Postkarten, Drucksachen, Waaren-
proben, Briofsendungen mit Nachnahme, Postanweisungen nebst den Beträgen, Briefen mit
Worthangabo bis 400 Jlty, Ablieforungsscheinen über Geldbriefe mit höhoror Werthangabe und
Begleitadresson ohne die zugehörigen Packete; für jede Sendung 25
2) bei Packeton ohne Werthangabe und mit Werthaugabe bis zum Betrage von 400 Jty,
wenn die Sendungon selbst durch Eilboten bestellt werden 40 für jedes Packet.
b) bei Sendungen an Empfänger im Landbestollbozirke bei den unter a 1 ge
nannten Gegenständen für jode Sendung 60 ,9i, bei den unter a 2 bezeichneten Gegenständen für
jedes Packot 90
Post nach nah men sind bis zu 800 einschliesslich boi Briefen, Postkarten, Druck
sachen und Waaronprobon, sowie boi Packeten zulässig. Das Meistgewicht ist gleich dem
jenigen der gleichartigen Sondungen ohne Nachnahme. Porto; dasselbe wie boi gleichartigen
Sendungen ohno Nachnahme. Falls oine Worthangabo oder Einschreibung stattgefunden hat,
tritt dem Porto eine Vorsichorungsgobühr oder Einschreibogobühr hinzu. — Vorzoigegebühr
10 Gebühren für Uoberraittelung des oingezogenen Betragos an den Absonder, bis 5 Jty
10 von 5—100 4 20 100-200 Jfy 30 A, 200-400 Jfy 40 400 -600- Jfy 50
600 -800 Afy 60 .
I). Telegramm-Verkehr.
Deutscher Gebührentarif für europäische Telegramme.
Dio Wortlänge ist festgesetzt auf 15 Buchstaben. Die bisher übliche Grundtaxe ist
aufgehoben; die Worttaxe beträgt im Verkehr mit:
Deutschland (innerer Verkehr), Oestorreich-TJngarn, Luxemburg 5 ^
Belgien, Dänemark, Niederlande, Schweiz 10 ,,
Frankreich 12 ..
Grossbritannion, Italien, Norwegen, Rumänien und Schweden 15 „
Bosnien uud Herzegowina, Montenegro, Serbien, Russland, europäisches und kau
kasisches, Bulgarien und Ostrutnelion, Spanien und dio spanischon Besitzungen an
der nordafrikanischen Küste, Portugal 20 „
Griechenland (Fostland und Inseln) 30 „
Malta 40 „
Türkei, ausgeschlossen Ostrumelien (sieho Bulgarien) 45 „
NB. Als Mindestbetrag werden für ein Tologramm 50 erhoben, im Verkehr mit
Grossbritannien und Irland 80 S,.
Stadt-Telegramme pr. Wort 3 mindestens aber 30
Dringende Telegramme kosten das Dreifache der gewöhnlichen Telegramme; für das
vorauszubezahlende An t wo rts - Telegramm (RP) wird dio Gebühr einos gewöhnlichen Tele
gramms von 10 Wörtern berechnet; für die Empfangsanzeigo (PC) ist die Gebühr eines auf
domseiben Wege zu befördernden gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu ^ entrichten.
(D) = dringendes Telegramm.
(RP) = Antwort bezahlt.
RPD) = dringende Antwort bezahlt.
(FS) = nachzusenden.
(TC) = verglichenes Telegramm.
(PC) = Empfangsanzeigo.
(PR) = Post eingeschrieben.
(XP) = Eilbote bezahlt.
(RXP) = Antwort und Bote bezahlt.
(RO) = offen zu bestellendes Tele
gramm.
(MP) = eigenhändig zu bestellendes
Tolegramm.