Full text: Adreß-Buch von Cassel und Umgebungen (Jg. 60.1893)

Nach dem Grundsätze „Kauf bricht Miethe" ist der Käufer eines Hauses 
nicht verpflichtet, die von d.m Verkäufer abgeschlossenen Miethverträge zu 
halten: die Miether können aber von ihrem Bermiether vollen Schaden 
ersatz fordern, wenn sie die Wohnung verlassen müssen. 
Polizeiliche Meldungen. 
Für den Stadtbezirk. Einwohnermeldeamt Schloßplatz 2. Ein- 
gang vom Steinweg. 
Polizei-Verordnung vom 6. November 1876. 
Wohnungswechsel, Zu- und Abgänge an Miethern sind durch den Haus- 
b e s i tz e r, 
Zu- und Abgänge in der Familie (darunter Besuch, Dienstboten) sind 
durch den Haushaltungsvorstand innerhalb der ersten 24 Stunden schriftlich 
in doppelter Ausfertigung im Meldeamt anzuzeigen. 
Ebenso Geburten, Todesfälle und Verheirathungen 24 Stunden nach der 
Taufe, Beerdigung und Trauung. 
2 Meldezettel zum Preise von 3 Pf. sind auch im Meldeamt und bei 
den Schutzmännern zu haben. 
Der Bezirksschutzmann ist zur Weiterbeförderung der Meldungeu ver- 
pflichtet. 
An- und Abziehende haben auf den Meldezetteln über ihre Wehr- und 
Steuerverhältuisse Auskunft zu geben; Steuerpflichtige haben Abzugsschein 
mit vorzulegen. 
Unterlassene, verspätete, unvollständige und falsche Meldungen ziehen 
Geldstrafen bis zn 30 M. nach sich. 
Feuermeldezeichen. 
Für den aus dem linken Fuldaufer südlich der Linie Friedrichsplatz, 
Theaterstraße, Schulstraße, Museumsstraße und Oberstadt-Bahnhof gelegenen 
ersten Bezirk: einfache mit Pausen folgende Glockenschlägc vom St. 
Martinsthurm und ebenso solche Huppentöne der Nachtwächter. 
Für den nördlich obiger Linie links der Fulda gelegenen zweit en Be 
zirk: zwei hinter einander folgende Glockenschläge und ebensoviele Huppen- 
töne. 
Für den rechts der Fulda gelegenen dritten Bezirk: drei hinter 
einander folgende Schläge und Huppentöne wie vor. 
Die Ersatzabtheilung der Feuerwehr wird durch sechs hintereinander 
folgende Glockenschlägc und ebensoviele Huppentöne aufgerufen. 
Auf dem St. Martinsthurm wird in der Feuerrichtung am Tage eine 
Fahne, Nachts eine Laterne aufgesteckt.
	        
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