Nach dem Grundsätze „Kauf bricht Miethe" ist der Käufer eines Hauses
nicht verpflichtet, die von d.m Verkäufer abgeschlossenen Miethverträge zu
halten: die Miether können aber von ihrem Bermiether vollen Schaden
ersatz fordern, wenn sie die Wohnung verlassen müssen.
Polizeiliche Meldungen.
Für den Stadtbezirk. Einwohnermeldeamt Schloßplatz 2. Ein-
gang vom Steinweg.
Polizei-Verordnung vom 6. November 1876.
Wohnungswechsel, Zu- und Abgänge an Miethern sind durch den Haus-
b e s i tz e r,
Zu- und Abgänge in der Familie (darunter Besuch, Dienstboten) sind
durch den Haushaltungsvorstand innerhalb der ersten 24 Stunden schriftlich
in doppelter Ausfertigung im Meldeamt anzuzeigen.
Ebenso Geburten, Todesfälle und Verheirathungen 24 Stunden nach der
Taufe, Beerdigung und Trauung.
2 Meldezettel zum Preise von 3 Pf. sind auch im Meldeamt und bei
den Schutzmännern zu haben.
Der Bezirksschutzmann ist zur Weiterbeförderung der Meldungeu ver-
pflichtet.
An- und Abziehende haben auf den Meldezetteln über ihre Wehr- und
Steuerverhältuisse Auskunft zu geben; Steuerpflichtige haben Abzugsschein
mit vorzulegen.
Unterlassene, verspätete, unvollständige und falsche Meldungen ziehen
Geldstrafen bis zn 30 M. nach sich.
Feuermeldezeichen.
Für den aus dem linken Fuldaufer südlich der Linie Friedrichsplatz,
Theaterstraße, Schulstraße, Museumsstraße und Oberstadt-Bahnhof gelegenen
ersten Bezirk: einfache mit Pausen folgende Glockenschlägc vom St.
Martinsthurm und ebenso solche Huppentöne der Nachtwächter.
Für den nördlich obiger Linie links der Fulda gelegenen zweit en Be
zirk: zwei hinter einander folgende Glockenschläge und ebensoviele Huppen-
töne.
Für den rechts der Fulda gelegenen dritten Bezirk: drei hinter
einander folgende Schläge und Huppentöne wie vor.
Die Ersatzabtheilung der Feuerwehr wird durch sechs hintereinander
folgende Glockenschlägc und ebensoviele Huppentöne aufgerufen.
Auf dem St. Martinsthurm wird in der Feuerrichtung am Tage eine
Fahne, Nachts eine Laterne aufgesteckt.