Full text: Die ältere Wasserversorgung der Residenzstadt Cassel

 
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beständigem Wasser versehen würden. Diese Commission 
müsse es auch veranstalten, dass die Drusel auf eine 
wgewisse successive Distanza eingefasst und überdeckt 
werde, um dadurch alle Unsauberkeit abzuhalten. 
Die Vorschläge, welche Grimm ell zur Unter- 
haltung und Vermehrung der Wasserleitungen macht, 
lauten dahin: 
Der durch das Gewitter vom Jahre 1739 zerstörte 
Habichtswaltler Hauptursprung müsse "uriexsler herge- 
stellt" und das Wehr untei'l'1zrll) Wahlersliausen in 
guten Stand gebracht uird dairin unterhalten Werden. 
Die Wahlershäuser lllüller dürften dasselbe nicht zu 
ihrem Zwecke beistauen, noch Abcrtedarüber hängen, 
bei harter Geld- oder Zuchthausstrafe; 
Wiesenbewässerungen aus dem Druselgraben seien 
bei Strafe von 5 Thlrn. für jeden gemachten Ein- 
schnitt zu verbieten, unvermögendenfalls mit Thurm 
oder Zuchthaus zu bestrafen; 
trübe Kanäle und Rinnen dürfen dem Drusel- 
graben nicht zugeleitet werden; das Durchfahren des 
Druselgrabens mit Wagen und Pflügen, das Durch- 
treiben von Viehherden und dergleichen sei zu ver- 
bieten; 
um Verunreinigungen des offenen Grabens von 
der Fassung an zu verhüten, solle derselbe mit 
Mauern eingefasst, mit einem steinernen Gewölbe in 
der erforderlichen Ausdehnung überdeckt und mit 
Einsteigeschächten zur Reinigung versehen werden; 
ein oder mehrere Bassins seien in der Oberneu-_ 
stadt anzulegen, um das in Herbst- oder F rühjahrs- 
zeiten überschüssige Wasser für Fälle der Not und 
Feuersgefahr zu sammeln; " 
Altstadt und Oberneustadt hätten nach Verl1ält- 
nis zum Unterhalt breider Wassergänge Hand anzu- 
legen; 

	        
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