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beständigem Wasser versehen würden. Diese Commission
müsse es auch veranstalten, dass die Drusel auf eine
wgewisse successive Distanza eingefasst und überdeckt
werde, um dadurch alle Unsauberkeit abzuhalten.
Die Vorschläge, welche Grimm ell zur Unter-
haltung und Vermehrung der Wasserleitungen macht,
lauten dahin:
Der durch das Gewitter vom Jahre 1739 zerstörte
Habichtswaltler Hauptursprung müsse "uriexsler herge-
stellt" und das Wehr untei'l'1zrll) Wahlersliausen in
guten Stand gebracht uird dairin unterhalten Werden.
Die Wahlershäuser lllüller dürften dasselbe nicht zu
ihrem Zwecke beistauen, noch Abcrtedarüber hängen,
bei harter Geld- oder Zuchthausstrafe;
Wiesenbewässerungen aus dem Druselgraben seien
bei Strafe von 5 Thlrn. für jeden gemachten Ein-
schnitt zu verbieten, unvermögendenfalls mit Thurm
oder Zuchthaus zu bestrafen;
trübe Kanäle und Rinnen dürfen dem Drusel-
graben nicht zugeleitet werden; das Durchfahren des
Druselgrabens mit Wagen und Pflügen, das Durch-
treiben von Viehherden und dergleichen sei zu ver-
bieten;
um Verunreinigungen des offenen Grabens von
der Fassung an zu verhüten, solle derselbe mit
Mauern eingefasst, mit einem steinernen Gewölbe in
der erforderlichen Ausdehnung überdeckt und mit
Einsteigeschächten zur Reinigung versehen werden;
ein oder mehrere Bassins seien in der Oberneu-_
stadt anzulegen, um das in Herbst- oder F rühjahrs-
zeiten überschüssige Wasser für Fälle der Not und
Feuersgefahr zu sammeln; "
Altstadt und Oberneustadt hätten nach Verl1ält-
nis zum Unterhalt breider Wassergänge Hand anzu-
legen;