Full text: Die ältere Wasserversorgung der Residenzstadt Cassel

35 
den Grundbesitzern in Kirchditmold der ihnen 
durch den Wasserleitungsgraben erwachsene Schaden 
von der Oberneustadt zu vergüten sei. 
Mit diesem Bescheide waren indessen Weder der 
Müller noch die Oberneustädter Gemeinde zufrieden. 
Letztere machte geltend, dass der Teich ihr zuviel ge- 
kostet habe, um ihn so ohne weiteres der Gemeinde 
Kirchditmold zu überlassen; auch fehle es ihr an den 
Mitteln, um die Grundbesitzer für die Durchführung des 
Leitungsgrabensi zu entschädigen. Der Müller wendete 
ein, das Wasser des Schuppachsbrunnens gehöre ihm 
und nicht der Oberneustadt: er könne sich mit einer 
Abfindung von 350 Thaler keineswegs zufrieden geben; 
denn wollte er dies th-un, so erhalte damit die Ober- 
neustadt die Befugnis alles Wasser, das ohnehin gering 
sei, abzuleiten, sodass ihm seine Mühle keinen Ertrag 
mehr bringe. Entweder solle man ihm daher alles 
Wasser lassen. oder ihm, wenn die Oberneustadt dessen 
nicht entraten könne, die Mühle um 1200 Thaler ab- 
kaufen. Er wollte und könnte sich das Wasser, das 
ihm durch Erbleihe zugehöre, vor völliger Befriedigung 
nicht nehmen lassen und solle auch Mord und Tod- 
schlag daraus entstehen. 
Was diese Einwendungen zur Folge hatten, er- 
gaben die städtischen Acten nicht; jedenfalls ward der 
Streit nicht geschlichtet; denn im Jahre 1.744 beauf- 
tragte der Statthalter den Kammerrat Grimmell mit 
einer eingehenden Untersuchung und Berichterstattung 
über die Streitfrage, die durch ihre nun zehnjährige 
Dauer an Klarheit allerdings nicht gewonnen haben 
wird. Der Bericht des Kammerrats Grimmell, an und 
für sich scharf und klar gedacht und in einer für die 
damalige Zeit auffallend reinen und einfachen Sprache ge- 
schrieben, ward unter dem 13. März 1744 erstattet. 
Er behandelt in drei besonderen Abteilungen zuerst die 
3 P14
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.