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4) die widerrechtliche Wasserentziehung der Anlieger
oberhalb der Stadt Cassel müsse gehindert werden;
5) die nicht in Folge besonderer Gestattung ange-
lefgteniPrivatzaiten in Cassel und der Oberneustadt
seien einzuziehen ; i
6) alle Hähne müssten mit Selbstverschluss versehen
"werden, um das unnütze NVasserlaufen zu verhüten,
"ms und endlich sei unerlässlich, ,
den beiden Brunnenleitern zu verbieten, dass sie
gegen Trinkgeldsmit Wasser handelten.
Der Zweck dieser merkwürdigen Vorschläge, die
einen interessanten Einblick in den Betrieb der Wasser-
leitung" gewähren, war ein doppelter; einmal zielten sie
"auf eine Vermehrung der ungenügenden Wasserzullüsse,
andererseits enthielten sie Mittel zur Beschränkung des
unnützen und unberechtigten Wasserverbrauchs. Der
ßLandesherr billigte sie in ihrem ganzen Umfange. Die
zu Unrecht bestehenden Ausläufe wurden geschlossen,
und es darf vermutet werden, dass auch die übrigen
gegen die tHinterziehung, Verunreinigung und Ver-
geudung des Druselwassers gerichteten Vorschläge zur
Ausführung gekommen sind. Ob dagegen auch alle auf
die Vermehrung des Druselwassers zielenden Vorschläge
verwirklicht wurden, kann mit Sicherheit nur hinsicht-
lich der Einbeziehung der als wBachbrunnem bezeichneten
Quelle hinter Kirchditmold behauptet werden, an deren
Nutzbarmachung für die Wasserversorgung der Ober-
neustadt sich indessen Umstände und Folgen knüpften,
die einer eingehenderen Darstellung wert sind. Wenn
jedoch die damals von der Commission genannten neuen
Wasserzuflüsse der Druselleitung wirklich zugeführt
worden sind, so haben später nicht nur Veränderungen
stattgefunden, wie dies. von dem wSilberborna acten-
mässig berichtet wird, sondern es sind auch durch Ver-
nachlässigung der Unterhaltung oder aus "sonstigen