Full text: Die ältere Wasserversorgung der Residenzstadt Cassel

27 
4) die widerrechtliche Wasserentziehung der Anlieger 
oberhalb der Stadt Cassel müsse gehindert werden; 
5) die nicht in Folge besonderer Gestattung ange- 
lefgteniPrivatzaiten in Cassel und der Oberneustadt 
seien einzuziehen ; i 
6) alle Hähne müssten mit Selbstverschluss versehen 
"werden, um das unnütze NVasserlaufen zu verhüten, 
"ms und endlich sei unerlässlich, , 
 den beiden Brunnenleitern zu verbieten, dass sie 
gegen Trinkgeldsmit Wasser handelten. 
Der Zweck dieser merkwürdigen Vorschläge, die 
einen interessanten Einblick in den Betrieb der Wasser- 
leitung" gewähren, war ein doppelter; einmal zielten sie 
"auf eine Vermehrung der ungenügenden Wasserzullüsse, 
andererseits enthielten sie Mittel zur Beschränkung des 
unnützen und unberechtigten Wasserverbrauchs. Der 
ßLandesherr billigte sie in ihrem ganzen Umfange. Die 
zu Unrecht bestehenden Ausläufe wurden geschlossen, 
und es darf vermutet werden, dass auch die übrigen 
gegen die tHinterziehung, Verunreinigung und Ver- 
geudung des Druselwassers gerichteten Vorschläge zur 
Ausführung gekommen sind. Ob dagegen auch alle auf 
die Vermehrung des Druselwassers zielenden Vorschläge 
verwirklicht wurden, kann mit Sicherheit nur hinsicht- 
lich der Einbeziehung der als wBachbrunnem bezeichneten 
Quelle hinter Kirchditmold behauptet werden, an deren 
Nutzbarmachung für die Wasserversorgung der Ober- 
neustadt sich indessen Umstände und Folgen knüpften, 
die einer eingehenderen Darstellung wert sind. Wenn 
jedoch die damals von der Commission genannten neuen 
Wasserzuflüsse der Druselleitung wirklich zugeführt 
worden sind, so haben später nicht nur Veränderungen 
stattgefunden, wie dies. von dem wSilberborna acten- 
mässig berichtet wird, sondern es sind auch durch Ver- 
nachlässigung der Unterhaltung oder aus "sonstigen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.