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In die Regierungszeit des Landgrafen Carl fallt
ein bedeutsames Ereignis, das auch auf die Wasserver-
sorgung seiner Hauptstadt nicht ohne Einfluss blieb.
[Am 22. October 1685 hob Ludwig XIV. das Edict von
iNantes auf und trieb dadurch über "eine halbe Mil-
lion glaubenstreuer Hugenotten aus ihrem Vaterlander
Gleichwie die Schweiz, die Rheinpfalz, Brandenburg,
Holland und England, nahm auch der Landgraf die
fltichtenden Glaubensgenossen, die ihm ihre Bildung und
Gewerbethatigkeit als wertvollen Schatz zubrachten, mit
fürsorglichem Wohlwollen auf und verteilte sie in be-
sondere Ansiedelungen auf verschiedene Punkte seines
Gebietes. Ein Teil der Eingewanderten, die hervor-
ragenden und an das Stadt- und Hofleben gewohnten,
wollte der Landesfürst iniseiner unmittelbaren Nähe be-
i halten; Allein die noch befestigte Altstadt Cassel bot für
eine so beträchtliche Ansiedlung, wie der Landgraf sie
plante, keinen genügenden Raum, weshalb er im Westen
zwischen dem Zwehrenthore und dem neuen Thor einen
neuen Stadtteil, die Oberneustadt, anlegte, und ihr ganz
unabhängig von der Altstadt eine eigene politische Ver-
fassung gab. Der Landgraf war eifrig auf die Förderung
seiner Schöpfung bedacht und so entstand sehr bald
eine grössere Zahl von Wohn- und Geschäftshäusern,
Staats- und Gemeindebauten. iDie für diese neue Ge-
meinde erforderliche Wasserversorgung erfolgte durch
Anschluss an die Druselwasserleitung, zu welchem Ende
ivon dieser aus eine dreiundeinhalbzöllige Eisenrohr-
leitung zur Oberneustadt abgezweigt wurde Die Stelle,
an welcher sich die Leitung vom Druselgraben abzweigte,
kann keine andere gewesen sein, als die heutige, näm-
i lieh die Brunnenkammer in der Wilhelmsstrassejj Die
i" Leitung folgte dieser Strasse, ging durch die xfrühere
gereohtigkeiten besser
bürge-rmeister selbst."
wissen, als die abwechselnden
(Ältere städt. Repositur.)
Gemeinde-