1781„ schaffen, und daß diese Handelsleute nicht
als Kriegs Gefangene zu betrachten sind.
Antwort.
Die Handels Leute werden erlaubniß haben
ihre Güther Abzusetzen, die Alliirte Armée
aber habe das Vorrecht im Ankauff, die
Händler seyn als Kriegs=Gefangene,
auf ihre Ehren Wort zu betrachten.
10ter Articull.
Hiesige Gebohren, oder Einwohner der
verschiedenen Gegenden dieses Landes,
welche gegenwärtig zu York oder Glou=
cester sind, müßen nicht deswegen ge=
strafft werden, weil sie sich zur Britti=
schen Armée begeben.
Antwort.