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1781„ werde, wenn seine Bagage fertig ist, ohne
untersuchung Abzuseegeln. Sr Herrlich=
keit versprechen an Ihrer seite, daß das
Schiff der Ordre des Grafen de Grasse
soll überliefert werden, wenn es der
Gefahr der See entgehet. Daß sie
keinen Publiquen Vorrath weg tragen
soll, daß einiger Theile des Schiffs-Volcks
welche bey ihrer rückkehr mangelen möch=
ten, und die Soldaten sollen bey iherer Über=
gabe verrechnet werden.
Verwilliget.
9ter Articull.
Die Handelsleute müßen ihre Eigenthum
behalten, und 3.Monath erlaubnis haben,
daßelbe zu Verkauffen oder weg zu=
schaffen