- -
5. Conrad Augustin, .gebürtig aus Eiterhagen, welcher
im Jahre 1812 mit der Westfälischen Armee nach
Rußland marschrrte und seither nicht wieder zurück-,
kehrte, so wie dessen etwaige unbekannte Erben,
.auch alle diejenigen, welche Ansprüche an dessen Ver
mögen zu haben glauben, werden andurch aufgefor
dert, sich <den 4. September d. I., Vormittags
9 Uhr',- dahier zu melden, oder zu gewärtigen, daß
denen sich legitimirt habenden nächsten Verwandten
des^ Abwesenden, dessen Vermögen ohne Eaution
übergebe.n..werde. Waldau, am 29.. Mai 1821.
Schmitten. In Udem cop. Kersting.
6. Alle diejenigen, welche an dem geringen Nachlaß
des in Rußland zurückgebliebenen Peter Hild von
hier, aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben
. vermeinen, werden aufgefordert, solche in'dem auf
Donnerstag den 12. Julii d. I., Vormittags , anbe-
zielten Termin dahier geltend zu machen, unter dem
Rechtsnachtheile, daß sie sonst damit nicht mehr
ehört, und den nächsten Verwandten der Nachlaß
ehandlgt werde. Marburg, am 30. Mai 1821.*
Kurf. Hess. Oberschultheißen-Amt das. Hille/
In üdsm copiae Biskamp.
Vorladung der Gläubiger.
1. Da von Kurfürstlicher Regierung dem Unterzeichneten
der Auftrag ertheilt worden ist, über das nachgelassene
Vermögen der Hierselbst verstorbenen Witwe des Ma
jors Lelong, gebornen Cornitius, ein Inventarium zu
errichtenso werden sämmtliche Erbschafts-Gläubiger
derselben, so wie alle diejenigen, welche an dem Nach
lasse überhaupt oder an einzelnen Gegenständen An
sprüche zu haben glauben, hierdurch öffentlich vorge
laden, ihre Forderungen und resp. Ansprüche in dem
auf Donnerstag den 2. August d. I. bestimmten Ter-
mine, entweder in Person oder durch gehörig bevoll
mächtigte Anwälte, Vormittags um 11 Uhr, auf
Kurfürstl. Regierung Hierselbst, bei Strafe der Aüs-
schliessung von diesem Verfahren, anzuzeigen und so
fort hinlänglich zu begründen.
Cassel, am 21. Mai 1821.
E b e r t, Regierungs - Secretarius,
vermöge Auftrags.
2. Die Kaufgelder der unterm 2. Pärz v. I. durch
öffentliche Blätter ausgebotenen, und unterm heuti
gen Tage zugeschlagenen Güthcr des Einwohners
und Ackermanns-George Wilhelm Schellmann.et ux.
zu Densberg, reichen zur vollständigen Befriedigung
der sich bis hierhin gemeldeten Gläubiger nicht an.
Es werden daher alle und jede Gläubiger, welche in
dem Professions-Termine den 7. Junii v. I. ihre
Forderungen summarisch angemeldet haben, hierdurch
öffentlich aufgefordert, selbige so gewiß in dem ein
für allemal auf den 8. August d. I. vor Amt dahier
angesetzten Termin vollständig zu liauidiren und recht
lich zu begründen, und nach vorgangiger Erklärung
des Gemeinschuldners ein gütliches Arrangement zu
gewärtigen, als sie sonst bei dex Verkeilung der
, ^ Masse-übergangen undiin diesem Verfahren nicht
weiter berücksichtigt, werden sollen. ' Zugleich werden
alleHejeyigen Real-Gläubiger, welche sich nicht in dem
peremtorischen, ausweislich der reproducirten Auf
forderungen gehörig bekannt gemachten Termine den
7. Junii v/J. gemeldet haben, von diesem Verfah
ren ausgeschlossen, sind' mit ihren Ansprüchen an den
Gemeinschuldner verwiesen.
Treysa, den 27. Mai 1821t '
Kurfürstl. Justitz-Amt daselbst. Hüpeden.
In ädern K Ulenkamp.
Z. Nachdem der Ackermann Justus Will zu Errhaufen
um ein zweijähriges Moratorium nachgesucht hat,
und mir von Kurfürstlicher Regierung der Auftrag
ertheilt worden ist, fordersamst die Gläubiger darüber
. zu vernehmen, und den statum activorum et pas-
eivorum zu untersuchen; als werden Alle und Jede,
welche an gedachtem Justus Will aus irgend einem
Grund Forderungen zu hüben glauben, hiermit vor
geladen, um dieselben in termino sonnabends den
30. Junii, Morgens 9 Uhr, vor unterzeichneter Be
hörde anzuzeigen, und zu begründen, den statum
activorum et passivorum einzusehen, weniger
nicht auf die Abseiten des Schuldners zu thuende
Zahlungs-Vorschläge und die Mittel, wie er solche
zu erfüllen und überhaupt sich zu helfen gedenkt,
bestimmte Erklärung abzugeben, widrigenfalls aber
zu gewärtigen, daß die Nichterscheinenden für einwil-
ligend in dasjenige angesehen werden, was von den
Erschienenen beschlossen wird.
Rotenburg, den 29. Mai 1821.
Kurf. Hess. Reservaten-Commission daselbst.
A r ft e n i u s, vig. comm.
4. Nachdem der Bäcker Philipp Luckhardt dahier, sein
Unvermögen, seine Creditoren befriedigen zu können,
bei Amt angezeigt hat; sonst die Convocation dessen
Gläubiger erkannt nnd zum Versuch der Güte Termin
auf den 29sten k. M. bestimmt worden. Es werden
daher die sämmtlichen, bekannten und unbekannten
Creditoren des gedachten Philipp Luckhardt hierdurch
edictaliter vorgeladen, in praesixo, des Vormit-
- tags 10 Uhr, vor hiesigem Amt entweder persönlich
oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen,
ihre Forderungen, wie sie dieselben zu begründen
gedenken, anzugeben , und, nach Maasgabe des
Status activi et passiv!, den Versuch der Güte zu
gewärtigen. Die Nichterscheinenden haben die Pra-
clusipn von diesem Verfahren und den dadurch entste
henden Nachtheil zu erwarten, und sich selbst beizu
messen. Allendorf, am 21. Mai 1821.
Kurfürstlich Hessisches Justitz-Amt hi'erselbst.
Eichenberg, Amts-Assessor.
In fidem Rembe.
5. Da sich bei Amte dahier gegen den Schyu'ed und
Wl'ndmüller George Francke und dessen Ehefrau zu
Grandenborn eine Zahlungs-Unfähigkeit ergeben hat;
so werden sämmtliche bekannte und unbekannte Gläu
biger desselben hiermit edictaliter vorgeladen, .ihre
an den genannten Eheleuten habenden Forderungen