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2. Gegen den Einwohner und Ackermann Jacob Becker
von Gilserberg sind seit einiger Zeit so viel Schulden
eingeklagt, daß sich das Amtcheim Andringen mehrerer
Gläubiger, welckwnicht zu ihrer Befriedigung gelan
gen können, genothiget gesehen hat, eine genauere
Untersuchung des Schuldenzustandes desselben einzu
leiten. Es ist zu dem Ende dessen Vermögen, nach
vorgangiger Inventarisation desselben, unter curato-
rischeAufsicht gestellt, und die öffentliche Vorladung
der Gläubiger des Gcmeinschuldners unterm heutigen
Tage erkannt worden. Alle und jede Gläubiger des
genannten Jacob Becker von Gilserberg werden dem
nach hierdurch öffentlich aufgefordert und vorgeladen,
im peremtorischen Termin den 27. Junik, Morgens
9 Uhr, ihre Forderungen vollständig zu liquidircn
und zu begründen, sodann unter Vorlegung des In
ventars zu Abwendung eines förmlichen Concursver-
fahrens den Versuch einer gütlichen Vereinigung,
wenn diese aber nicht zu Stande kommen wtd die
Zahlunfähigkeit des Gemeinschuldners sich ergeben
sollte, die sofortige Erkennung des Concurses zu
gewärtigen. Die Zurückbleibenden werden im Falle
einer gütlichen Vereinigung der Mehrheit für bei
stimmend erklärt, im entgegengesetzten Falle aber mit.
ihren Forderungen in diesem Verfahren ab- und ad
meliorem so r tun am cridarii verwiesen.
Treysa, am 30. März 1821.
Kurfürst!. Justitz-Amt daselbst. Hüpede n.
In üdem Kulenkamp.
5. Da es sich ergeben hat, daß die Schulden des hie
sigen Tuchmachermeifters Daniel Rehn dessen Ver
mögen überschreiten, und ein förmlicher Concurs
unvermeidlich ist, wenn nicht eine gütliche Vereini
gung der Ereditoren unter sich statt finden kann; so
werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger des
gedachten Daniel Rehn hierdurch aufgefordert, im
Termine Donnerstag den 17. Mai d. I., Vormit
tags lO tthr, auf hiesigem Rathhause zu erscheinen,
ihre Forderungen zu liguidiren und sich wegen güt
licher Verkeilung der Masse zu erklären. Die Zu
rückbleibenden haben die Ausschließung von diesem
Verfahren zu gewärtigen. Hersfeld, am IS.April 1821.
Kurf. Hess. Oberschultheißcn-Amt. Hart er t.
ln sidem Neube r.
t. In der Debitsache des verstorbenen Metropolitans
Beckmann zu Waldcappel ist der Versuch der Güte
unter den Gläubigern fru chtlos geblieben, daher denn
zufolge eines von Kurfürst!. Negierung erhaltenen
Auftrags, ad Nr. 747820 Suppl. Pr., unterm heu
tigen Lage der Concurs erkannt worden ist. Es
werden also alle und jede Gläubiger des genannten
Metrovolitans Beckmann, welche sich noch nicht gemel
det haben, hierdurch edictaliter citirk, in termino
den 27. Iulii d. I., von Morgens 9 bis Mittags
12 Uhr, entweder persönlich oder durch hinlänglich
Bevollmächtigte vor hiesigem Amte zu erscheinen,
und ihre Forderungen, eint ex quocunque capite,
ö^en den Contradictor zu liguidiren und zu begrün
den, widrigenfalls die Zurückbleibenden von diesem
Concursverfahren jausgeschlossen werden.
Bischhausen , am 6 . April 1821.
Kurfürstliches Amt hicrsclbst. Faust.
In Ldem copiae Cranz, Amts-Actuar.
6 . Ueber den Ackernrann Johann Adam Thamer zu
Kerspenhausen ist, da die Schulden sein Activ-Ver-
mögen weit übersteigen, unter dem heutigen Tage
der Concurs eröffnet. Zu dem Ende werden dessen
sämmtliche Gläubiger hierdurch ein für allemal, und
bei Vermeidung derAusschliessung, öffentlich vor
geladen, im Termin den 20 . August, Vormittags
9 Uhr, vor hiesigem Amte zu erscheinen, auf den
ihnen alsdann vorgelegt werdenden Massenbestand
den Versuch der Güte abzuwarten, und in Entstehung
derselben zugleich ihre Forderungen förmlich zu liqui-
diren. Niederaula, am 21. April 1821.
Kurhess. Justitz-Amt daselbst. Roh de.
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6 . Demnach bei der deshalbigen Vermögens-Unter
suchung die Unzahlfähigkeit des Töpfers Justus
Henrich Hofmeister zu Wickenrode sich ergeben hat; so
werden alle dessen Gläubiger hiermit geladen, Dienst
tags den 21. August d. I., Morgens 8 Uhr, dahier
vor Amt an gewöhnlicher Gerichtsstelle, entweder in
Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erschei
nen, ihre Forderungen zu Protocoll zu geben und
sofort möglichst zu begründen, die Gute unter sich
versuchen zu lassen, und in deren Entstehung ihre
Ansprüche gegen den zu bestellenden Contradictor
alsbald zu verfolgen, indem die Zurückbleibenden,
als dem Beschluß der Mehrzahl beitretend, angesehen,
und resp. von diesem Verfahren werden ausgeschlossen
werden. Großallmerode, am 14. April 1821.
v. N 0 r d e ck.
7 . Nachdem die Passiv-Schulden des zu Dberhohue
verstorbenen Wirths Jacob Schulde, Johannes Sohn,
dessen Activ-Vermögen weit übersteigen, dessen Kinder
Vormünder auch von der väterlichen Erbschaft abstra-
hirt haben, und zu dem Ende citatio edictalis aller
bekannten und unbekannten Gläubiger des gemein»
schaftlichen Schuldners von hiesigem Amt erkannt
worden; als werden alle bekannte und unbekannte
Gläubiger des obgedachten Wirths Jacob Schülbe,
Johannes Sohn, hierdurch edictaliter vorgeladen,
Mittwochen den 11 . Iulii, Vormittags 10 Uhr, vor
hiesigem Amt LU erscheinen, ihre Forderungen, bei
Strafe der Abweisung, zu liguidiren, und auf den
ihnen vorzulegenden Vermögensbestand den Ver
gleichsversuch, in Entstehung des Vergleichs aber,
die Erkennung des Concurses zu gewärtigen.
Abterode, am 21 . April 1821.
Fürstliches Amt daselbst. U ck e r m a n n.
In ¿dem C 0 llMaNN.
Verkauf von Grund st ücken.
r Auf Instanz des Kaüenprovijors
Eckhard, von Homberg, als Administrator der