Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1821)

719 
2. Gegen den Einwohner und Ackermann Jacob Becker 
von Gilserberg sind seit einiger Zeit so viel Schulden 
eingeklagt, daß sich das Amtcheim Andringen mehrerer 
Gläubiger, welckwnicht zu ihrer Befriedigung gelan 
gen können, genothiget gesehen hat, eine genauere 
Untersuchung des Schuldenzustandes desselben einzu 
leiten. Es ist zu dem Ende dessen Vermögen, nach 
vorgangiger Inventarisation desselben, unter curato- 
rischeAufsicht gestellt, und die öffentliche Vorladung 
der Gläubiger des Gcmeinschuldners unterm heutigen 
Tage erkannt worden. Alle und jede Gläubiger des 
genannten Jacob Becker von Gilserberg werden dem 
nach hierdurch öffentlich aufgefordert und vorgeladen, 
im peremtorischen Termin den 27. Junik, Morgens 
9 Uhr, ihre Forderungen vollständig zu liquidircn 
und zu begründen, sodann unter Vorlegung des In 
ventars zu Abwendung eines förmlichen Concursver- 
fahrens den Versuch einer gütlichen Vereinigung, 
wenn diese aber nicht zu Stande kommen wtd die 
Zahlunfähigkeit des Gemeinschuldners sich ergeben 
sollte, die sofortige Erkennung des Concurses zu 
gewärtigen. Die Zurückbleibenden werden im Falle 
einer gütlichen Vereinigung der Mehrheit für bei 
stimmend erklärt, im entgegengesetzten Falle aber mit. 
ihren Forderungen in diesem Verfahren ab- und ad 
meliorem so r tun am cridarii verwiesen. 
Treysa, am 30. März 1821. 
Kurfürst!. Justitz-Amt daselbst. Hüpede n. 
In üdem Kulenkamp. 
5. Da es sich ergeben hat, daß die Schulden des hie 
sigen Tuchmachermeifters Daniel Rehn dessen Ver 
mögen überschreiten, und ein förmlicher Concurs 
unvermeidlich ist, wenn nicht eine gütliche Vereini 
gung der Ereditoren unter sich statt finden kann; so 
werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger des 
gedachten Daniel Rehn hierdurch aufgefordert, im 
Termine Donnerstag den 17. Mai d. I., Vormit 
tags lO tthr, auf hiesigem Rathhause zu erscheinen, 
ihre Forderungen zu liguidiren und sich wegen güt 
licher Verkeilung der Masse zu erklären. Die Zu 
rückbleibenden haben die Ausschließung von diesem 
Verfahren zu gewärtigen. Hersfeld, am IS.April 1821. 
Kurf. Hess. Oberschultheißcn-Amt. Hart er t. 
ln sidem Neube r. 
t. In der Debitsache des verstorbenen Metropolitans 
Beckmann zu Waldcappel ist der Versuch der Güte 
unter den Gläubigern fru chtlos geblieben, daher denn 
zufolge eines von Kurfürst!. Negierung erhaltenen 
Auftrags, ad Nr. 747820 Suppl. Pr., unterm heu 
tigen Lage der Concurs erkannt worden ist. Es 
werden also alle und jede Gläubiger des genannten 
Metrovolitans Beckmann, welche sich noch nicht gemel 
det haben, hierdurch edictaliter citirk, in termino 
den 27. Iulii d. I., von Morgens 9 bis Mittags 
12 Uhr, entweder persönlich oder durch hinlänglich 
Bevollmächtigte vor hiesigem Amte zu erscheinen, 
und ihre Forderungen, eint ex quocunque capite, 
ö^en den Contradictor zu liguidiren und zu begrün 
den, widrigenfalls die Zurückbleibenden von diesem 
Concursverfahren jausgeschlossen werden. 
Bischhausen , am 6 . April 1821. 
Kurfürstliches Amt hicrsclbst. Faust. 
In Ldem copiae Cranz, Amts-Actuar. 
6 . Ueber den Ackernrann Johann Adam Thamer zu 
Kerspenhausen ist, da die Schulden sein Activ-Ver- 
mögen weit übersteigen, unter dem heutigen Tage 
der Concurs eröffnet. Zu dem Ende werden dessen 
sämmtliche Gläubiger hierdurch ein für allemal, und 
bei Vermeidung derAusschliessung, öffentlich vor 
geladen, im Termin den 20 . August, Vormittags 
9 Uhr, vor hiesigem Amte zu erscheinen, auf den 
ihnen alsdann vorgelegt werdenden Massenbestand 
den Versuch der Güte abzuwarten, und in Entstehung 
derselben zugleich ihre Forderungen förmlich zu liqui- 
diren. Niederaula, am 21. April 1821. 
Kurhess. Justitz-Amt daselbst. Roh de. 
* n ■» « /. 
6 . Demnach bei der deshalbigen Vermögens-Unter 
suchung die Unzahlfähigkeit des Töpfers Justus 
Henrich Hofmeister zu Wickenrode sich ergeben hat; so 
werden alle dessen Gläubiger hiermit geladen, Dienst 
tags den 21. August d. I., Morgens 8 Uhr, dahier 
vor Amt an gewöhnlicher Gerichtsstelle, entweder in 
Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erschei 
nen, ihre Forderungen zu Protocoll zu geben und 
sofort möglichst zu begründen, die Gute unter sich 
versuchen zu lassen, und in deren Entstehung ihre 
Ansprüche gegen den zu bestellenden Contradictor 
alsbald zu verfolgen, indem die Zurückbleibenden, 
als dem Beschluß der Mehrzahl beitretend, angesehen, 
und resp. von diesem Verfahren werden ausgeschlossen 
werden. Großallmerode, am 14. April 1821. 
v. N 0 r d e ck. 
7 . Nachdem die Passiv-Schulden des zu Dberhohue 
verstorbenen Wirths Jacob Schulde, Johannes Sohn, 
dessen Activ-Vermögen weit übersteigen, dessen Kinder 
Vormünder auch von der väterlichen Erbschaft abstra- 
hirt haben, und zu dem Ende citatio edictalis aller 
bekannten und unbekannten Gläubiger des gemein» 
schaftlichen Schuldners von hiesigem Amt erkannt 
worden; als werden alle bekannte und unbekannte 
Gläubiger des obgedachten Wirths Jacob Schülbe, 
Johannes Sohn, hierdurch edictaliter vorgeladen, 
Mittwochen den 11 . Iulii, Vormittags 10 Uhr, vor 
hiesigem Amt LU erscheinen, ihre Forderungen, bei 
Strafe der Abweisung, zu liguidiren, und auf den 
ihnen vorzulegenden Vermögensbestand den Ver 
gleichsversuch, in Entstehung des Vergleichs aber, 
die Erkennung des Concurses zu gewärtigen. 
Abterode, am 21 . April 1821. 
Fürstliches Amt daselbst. U ck e r m a n n. 
In ¿dem C 0 llMaNN. 
Verkauf von Grund st ücken. 
r Auf Instanz des Kaüenprovijors 
Eckhard, von Homberg, als Administrator der
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.