Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1821)

370 
fien Lehnfolgers, sehr gefährdet wird, zu 
dessen Wahrung ein eurator absentis einstweilen 
bestellt ist; so werden gedachter Carl Wilhelm Lorenz 
oder dessen etwaige Leideserben hiermit öffentlich 
vorgeladen, sich längstens bis zum i. Zunii d. I. 
vor unterzeichnetem Amte rinzufinden, und in obiger 
Sache den weitern gerichtlichen Verhandlungen mit 
beizuwohnen, oder zu gewärtigen, daß darin ferner 
«. R. verfügt, er selbst aber, nach Maasgabe der 
Kurhessischen Verordnung vom 5. Julii 1816, fütz 
todt erklärt werde. 
Wannfried, am 17. Februar 1821. 
Fürstl. Hess. Rötend. Amt daselbst. Pfeiffer. 
In sidem Oeste, AmtsrSecretarius. 
4* Elisabeth Muhlin, aus Schmalkalden oder Ziegen 
hain gebürtig, welche 22 Jahr bei Unterzeichnetem 
gedient hat, ist vor einiger Zeit ab intestato ver 
storben , und ihr blos in Leinen und Kleidungsstücken 
bestehender Nachlaß unter gerichtliche Siegel genom 
men worben; es werden daher alle diejenigen, welche 
an demselben aus irgend einem Rechtsgrunde An 
sprüche zu machen haben, hiermit edictalirer vor 
geladen, Diensttags den 17. April d. I. vor hiesigem 
Amte, und zwar bei Strafe unfehlbarer Abweisung, 
zu erscheinen und selbige geltend zu machen. 
Netra, am 12. Februar 1821. 
Kurf. Hess. Amt daselbst. Henkel. 
5. Nachdem Philipp Junglas dahier bei Knrfürstl. 
Amte Hierselbst darauf angetragen, daß ihm das 
aus dem Nachlaß seines verstorbenen Vaters Diet 
rich Junglas noch vorhandene Kaufgeld von 50 Thlr., 
für eine in der Schrllergasse gelegene Baustätte, 
als alleinigem noch lebenden Jnrestat^Erben, über, 
wiesen werde; so werden alle diejenigen, welche als 
etwaige Miterben, oder aus einem andern Grunde, 
Ansprüche auf das für die fragliche Baustätte ersößte 
Kaufgeld machen zu können glauben, insbesondere 
aber des Philipp Junglas drei abwesende Brüder, 
als Ntcolaus, Peter und Johann Hermann Junglas, 
über deren Leben oder Tod keine Gewißheit vorhan 
den ist, oder deren etwaige Leibeserden, hierdurch 
edictalirer vorgeladen, ihre alleufallstgen Ansprüche 
in dem auf den 4. Junii bestimmten Termine zu 
Prvtocoll zu geben und gehörig zu begründen, widri, 
genfalls sie mit denselbea werter nicht werden gehört 
werden, das bezeichnete Kanfgrld aber dem Philipp 
Junglas überwiesen werden wird. 
Fritzlar, am is. Februar 1821. 
Kurfürst!. Hessisches Amt. W ü st n e r. 
" In sidem Biel. 
6. Die Geschwister der in Rußland zurückgebliebenen 
Brüder Jacob und George Setz zu Schwarzenberg 
haben um Ausfolgung deren hinterlassenen Vermö 
gens gebeten. Es werden demnach die etwaigen Te 
staments- oder Vertrags, Erben der Abwesenden 
hierdurch öffentlich aufgefordert, sich in dem auf 
den »8. Mar d. I., Vormittags 9 Uhr , anberaum 
ten Termine so gewiß vor hiesigem Amte zu melden 
und ihre Ansprüche an jenen Erbschaften gehörig zu 
begründen, als solche sonst deren Geschwistern ohne 
Caution ausgefolgt werden sollen. 
Melsungen, am 15 Februar 1821. 
Kurf. Hess. Jusiitz-Amt daselbst. « 0 tz. 
_ ^ ln fidem Krös chell. 
7* Nachdem der Musicus Caspar Knauf aus Barch- 
feld sich entfernt hat, dessen Aufenthaltsort unbe 
kannt, deshalb und da wegen Mangels der Instruc 
tion , von dessen Mandatario der Vollmacht in 
der bei hiesigem Amte pendenten Prozeßsache des 
Buchdruckers Polster zu Schmalkalden, gegen ihn, 
entsagt ist; so wird gedachter Musicus Knauf hier 
durch vorgeladen, so gewiß sich in termino Dienst 
tags den as. Mai d. I., persönlich oder durch, 
einen Bevollmächtigten, auf de.: vom Buchdrucker 
Polster angetretenen Beweis, über dessen geklagte, 
ihm vorhin bekannt gemachte Forderung zu 8 Krthlr. 
Schadens»,atz zu erklären, zugleich seine Wider 
klage, dem Vorbescheide gemäS zu erweisen, und 
diese Sacke behörrg auszuführen, als er widrigen 
falls zu Zahlung der geklagten 8 Krthlr. Schadens 
ersatz angewiesen und mit der Widerklage sä aepa- 
ratum ßtwitfen werden soll. 
Herrenbreitungen, am 16. Februar 1821. 
Kurf. Hess. Amt daselbst. Schuchard. 
Stephan. 
8. Es werden alle diejenigen, welche aus irgend einem 
Grunde Ansprüche an dem hinterlassenen Vermö 
gen des nach Rußland gezogenen. aber bis jetzt 
noch nicht wieder zurückgtktl-rtrn Henrich Kümmel, 
von Hetzervde, zu machen haben, hiermit vorgrfor- 
dert, um ihre Ansprüche den 18. April d. I. auf 
hiesigem Amt, sub praejudicio praeclusi, geltend 
zu machen, widrigenfalls der Nachlaß an Johanne- 
Kümmels Rel. zu Hetzerode verabfolgt werden soll. 
Spangenberg, am 23. Frörrrar 1821. 
Kurf. Hess. Justitz-Amt daselbst. WilkenS. 
In fidem L 0 m e t s ch, Amts - Secret. 
Vorladung der Gläubiger. 
i. Der htefige Bürger und Huthmacher Wilhelm Kolbe 
hat unterm heutigen Tage feine Zahlunfährgkeit bei 
Amte angezeigt. Alle und Jede, welche an dem 
selben aus irgend einem Grunde etwas zu fordern 
haben, werden hiermit ein für üü«mal auf den 
«i. März d. I. zur summarischen Angabe und Be 
gründung ihrer Forderungen und zum ordnungs 
mäßigen Versuch der Güte unter Vorlegung des 
inmittelst zu errichtenden Jnventarit vorgeladen. 
Die nicht erscheinenden Creditoren sollen dem für 
deirretend erklärt werden, waS di« Mehrheit im 
rechtlichen Sinne beschließt. 
Treysa, den zo. Januar »321. 
Kurtürstl. Amt daselbst. HS? eben» 
In fidem Kulenkamp.
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.