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fien Lehnfolgers, sehr gefährdet wird, zu
dessen Wahrung ein eurator absentis einstweilen
bestellt ist; so werden gedachter Carl Wilhelm Lorenz
oder dessen etwaige Leideserben hiermit öffentlich
vorgeladen, sich längstens bis zum i. Zunii d. I.
vor unterzeichnetem Amte rinzufinden, und in obiger
Sache den weitern gerichtlichen Verhandlungen mit
beizuwohnen, oder zu gewärtigen, daß darin ferner
«. R. verfügt, er selbst aber, nach Maasgabe der
Kurhessischen Verordnung vom 5. Julii 1816, fütz
todt erklärt werde.
Wannfried, am 17. Februar 1821.
Fürstl. Hess. Rötend. Amt daselbst. Pfeiffer.
In sidem Oeste, AmtsrSecretarius.
4* Elisabeth Muhlin, aus Schmalkalden oder Ziegen
hain gebürtig, welche 22 Jahr bei Unterzeichnetem
gedient hat, ist vor einiger Zeit ab intestato ver
storben , und ihr blos in Leinen und Kleidungsstücken
bestehender Nachlaß unter gerichtliche Siegel genom
men worben; es werden daher alle diejenigen, welche
an demselben aus irgend einem Rechtsgrunde An
sprüche zu machen haben, hiermit edictalirer vor
geladen, Diensttags den 17. April d. I. vor hiesigem
Amte, und zwar bei Strafe unfehlbarer Abweisung,
zu erscheinen und selbige geltend zu machen.
Netra, am 12. Februar 1821.
Kurf. Hess. Amt daselbst. Henkel.
5. Nachdem Philipp Junglas dahier bei Knrfürstl.
Amte Hierselbst darauf angetragen, daß ihm das
aus dem Nachlaß seines verstorbenen Vaters Diet
rich Junglas noch vorhandene Kaufgeld von 50 Thlr.,
für eine in der Schrllergasse gelegene Baustätte,
als alleinigem noch lebenden Jnrestat^Erben, über,
wiesen werde; so werden alle diejenigen, welche als
etwaige Miterben, oder aus einem andern Grunde,
Ansprüche auf das für die fragliche Baustätte ersößte
Kaufgeld machen zu können glauben, insbesondere
aber des Philipp Junglas drei abwesende Brüder,
als Ntcolaus, Peter und Johann Hermann Junglas,
über deren Leben oder Tod keine Gewißheit vorhan
den ist, oder deren etwaige Leibeserden, hierdurch
edictalirer vorgeladen, ihre alleufallstgen Ansprüche
in dem auf den 4. Junii bestimmten Termine zu
Prvtocoll zu geben und gehörig zu begründen, widri,
genfalls sie mit denselbea werter nicht werden gehört
werden, das bezeichnete Kanfgrld aber dem Philipp
Junglas überwiesen werden wird.
Fritzlar, am is. Februar 1821.
Kurfürst!. Hessisches Amt. W ü st n e r.
" In sidem Biel.
6. Die Geschwister der in Rußland zurückgebliebenen
Brüder Jacob und George Setz zu Schwarzenberg
haben um Ausfolgung deren hinterlassenen Vermö
gens gebeten. Es werden demnach die etwaigen Te
staments- oder Vertrags, Erben der Abwesenden
hierdurch öffentlich aufgefordert, sich in dem auf
den »8. Mar d. I., Vormittags 9 Uhr , anberaum
ten Termine so gewiß vor hiesigem Amte zu melden
und ihre Ansprüche an jenen Erbschaften gehörig zu
begründen, als solche sonst deren Geschwistern ohne
Caution ausgefolgt werden sollen.
Melsungen, am 15 Februar 1821.
Kurf. Hess. Jusiitz-Amt daselbst. « 0 tz.
_ ^ ln fidem Krös chell.
7* Nachdem der Musicus Caspar Knauf aus Barch-
feld sich entfernt hat, dessen Aufenthaltsort unbe
kannt, deshalb und da wegen Mangels der Instruc
tion , von dessen Mandatario der Vollmacht in
der bei hiesigem Amte pendenten Prozeßsache des
Buchdruckers Polster zu Schmalkalden, gegen ihn,
entsagt ist; so wird gedachter Musicus Knauf hier
durch vorgeladen, so gewiß sich in termino Dienst
tags den as. Mai d. I., persönlich oder durch,
einen Bevollmächtigten, auf de.: vom Buchdrucker
Polster angetretenen Beweis, über dessen geklagte,
ihm vorhin bekannt gemachte Forderung zu 8 Krthlr.
Schadens»,atz zu erklären, zugleich seine Wider
klage, dem Vorbescheide gemäS zu erweisen, und
diese Sacke behörrg auszuführen, als er widrigen
falls zu Zahlung der geklagten 8 Krthlr. Schadens
ersatz angewiesen und mit der Widerklage sä aepa-
ratum ßtwitfen werden soll.
Herrenbreitungen, am 16. Februar 1821.
Kurf. Hess. Amt daselbst. Schuchard.
Stephan.
8. Es werden alle diejenigen, welche aus irgend einem
Grunde Ansprüche an dem hinterlassenen Vermö
gen des nach Rußland gezogenen. aber bis jetzt
noch nicht wieder zurückgtktl-rtrn Henrich Kümmel,
von Hetzervde, zu machen haben, hiermit vorgrfor-
dert, um ihre Ansprüche den 18. April d. I. auf
hiesigem Amt, sub praejudicio praeclusi, geltend
zu machen, widrigenfalls der Nachlaß an Johanne-
Kümmels Rel. zu Hetzerode verabfolgt werden soll.
Spangenberg, am 23. Frörrrar 1821.
Kurf. Hess. Justitz-Amt daselbst. WilkenS.
In fidem L 0 m e t s ch, Amts - Secret.
Vorladung der Gläubiger.
i. Der htefige Bürger und Huthmacher Wilhelm Kolbe
hat unterm heutigen Tage feine Zahlunfährgkeit bei
Amte angezeigt. Alle und Jede, welche an dem
selben aus irgend einem Grunde etwas zu fordern
haben, werden hiermit ein für üü«mal auf den
«i. März d. I. zur summarischen Angabe und Be
gründung ihrer Forderungen und zum ordnungs
mäßigen Versuch der Güte unter Vorlegung des
inmittelst zu errichtenden Jnventarit vorgeladen.
Die nicht erscheinenden Creditoren sollen dem für
deirretend erklärt werden, waS di« Mehrheit im
rechtlichen Sinne beschließt.
Treysa, den zo. Januar »321.
Kurtürstl. Amt daselbst. HS? eben»
In fidem Kulenkamp.