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rm den Russischen Feldzüge zurückgeblieben ist, wird
hiermit, auf Instanz seiner Geschwister, edictaiiter
vorgeladen und citirt, sich oder dessen etwaige Leibes-
erbcn den 26. September d. I. vor Amt dahier zu
stellen und seinen elterlichen Erbtheil in Empfang zu
nehmen , oder zu gewärtigen, daß Ersterer für todt
erklärt und dessen Vermögen seinen sich darum mel
denden Geschwistern ohne Caution überwiesen und
ausgehändiget werde. Treysa, am 27. Junii 1821.
Kurfürstliches Justitz-Amt daselbst. Hüpeden.
ln fidem Kulenkamp.
3. Henrich Werner, von Mörshausen, ging als West
fälischer Soldat mit nach Rußland und hat seit
langer Zeit nichts von sich hören noch sehen lassen.
Dessen Geschwister haben daher bei hiesigem Amte
daraufangetragen : daß in Gemäßheit der bestehenden
Verordnung der Abwesende für todt erklärt, und
dessen circa 300 Rthlr. betragendes Vermögen ihnen
verabfolgt werde. Es wird daher gedachter Henrich
Werner, so wie dessen etwaige Leibeserben, oder wer
sonst auf irgend eine rechtliche Weise Ansprüche an
dessen Vermögen machen sollte, hierdurch aufgefor
dert, in termino den 19. September d. I., sub
praejudicioprseclnsi, auf hiesigem Amte zu erschei
nen und ihre Ansprüche zu begründen.
Spangenberg, am 20. Junii 1821.
Kurfürstliches Justitz-Amt daselbst. Wilkens.
ln fidem Lometsch, Amts-Secretarius.
4i Andreas Heinemann aus Hundelshausen ist im Jahr
1812 als Westphalischer^Soldat mit nach Rußland
gegangen, aber nicht zurückgekehrt. Seine Verwand
en: 1) August Zindel, in väterlicher Gewalt seiner
drei minderjährigen, mit seiner verstorbenen Ehefrau,
Anne Barbare Heinemann, erzeugten Kinder; 2) die
Kinder und Erben weil. Liborius Siebold, nament
lich: s) Anne Cathanne Iste, d)Anne Catharine2te,
e) Margarethe Elisabeth, cl) Peter, e) Dorothee
Elisabeth, sämmtlich zu Hundelshausen, haben daher
um Verabfolgtrng seines, unter Curatel stehenden
Vermögens gebeten. Gedachter AndreasHeinemann,
seine etwaigen Leibes - oder testamentarische Erben,
. so wie jeder, welcher in irgend einer anderen Bezie
hung, auch als Gläubiger, einen nähern Anspruch
auf jenes Vermögen zu haben vermeint, werden hier
durch öffentlich vorgeladen, in dem aufden 21. Novem
ber d. I., Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termin,
vor hiesigem Amte persönlich oder durch hinlänglich
Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Ansprüche
geltend zu machen; widrigenfalls der Abwesende für
todt erklärt, und dessen Vermögen seinen genannten
Verwandten, ohne Caution, verabfolgt werden soll.
Witzenhauscn, am 20. Julii 1821.
Fürstl. Hess. Rotenb. AmtLudwigftein das. Koch.
In fidem Hoffmann.
5. George Heinrich Hellwig von hier ist im Jahr 1812
als Westphälischer Soldat mit nach Rußland gegan
gen, aber nicht zurückgekehrt. Seine Geschwister:
a) der Postmeister George Wilhelm Hellwig zu
Eschwege,. b) Sophie, verehel. Fischer, und c) Frie
derike, verehel. Kleinsorge, dahier, haben daher um
Verabfolgung seines, unter Curatel stehenden Ver
mögens gebeten. Gedachter George Heinrich Hellwig,
seine etwaigen Leibes- oder testamentarische Erben,
so wie jeder, welcher in irgend einer andern Beziehung,
auch als Gläubiger, einen näheren Anspruch auf
jenes Vermögen zu haben vermeint, werden hierdurch
öffentlich vorgeladen, in dem auf den 21. November
d. I., Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termin, vor
hiesigem Stadtgerichte persönlich oder durch hinläng
lich Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Ansprüche
geltend zu machen; widrigenfalls der Abwesende für
to^t erklärt und dessen Vermögen seinen genannten
Geschwistern, ohne Caution, verabfolgt werden soll.
Witzenhauscn, am 24. Julii 1821.
Fürstl. Hess. Rotenb. Stadtgericht daselbst. Koch.
ln fi'iem Hoffmann.
6. AufNachsucken der Geschwister, als nächsten bekann
ten Jnteftaterben, des im Jahr 1812 nach Rußland
marschirten, jedoch von dort nicht zurückgekehrten
Friedrich Pfleging, von Rvthwesten, wird dieser oder
dessen etwaige Leibes - oder Testaments-Erben hier
durch edictaiiter vorgeladen, binnen drei Monaten
so gewiß zur Empfangnahme des Vermögens zu
erscheinen, als widrigenfalls dasselbe dessen Geschwi
stern, der Verordnung gemäß, ohne Caution verab
folgt werden soll. Grebenstein, am 9: Julii 182E
Kurfürstliches' Jusiitz - Amt daselbst.
Wangemann, Assessor.
7. Da von Seiten der Geschwister und resp. Geschwil-
ster Kinder des in Rußland ohne weitere Nachricht
zurückgebliebenen, unterm ehemaligen 7ten Westpha-',
lischcn Linien-Regiment gestandenen Soldaten Johann
Justus Gerhold, von Wolfershausen, um Verab
folgung dessen, bisher vorn Einwohner Johannes
Gerhold 3ten daselbst vormundschaftlich verwalteten
Vermögens angetragen worden; so werden sowohl
jener Abwesende, als auch alle diejenigen, .welche
entweder näher rechtliche Erb- oder sonstige Ansprüche
und Forderungen an solchem Vermögen zu haben
glauben, hierdurch vorgeladen, in dem ein- für alle
mal bestimmten Termin, den 30. October, Morgens
von 10 bis 12 Uhr, auf dKhiesiger Amtsstube zu
erscheinen und ihre Ansprüche vorzubringen, Ersterer
unter der Verwarnung, ansonst für todt erklärt zu
werden, und Letztere unter dem Rechtsnachtheile,
daß sie nicht werter nachher gehört und das Vermögen
denen sich darum gemeldeten, ohne weitere Rücksicht,
verabfolgt werden soll. Felsberg, am 26. Julii 1821.
Kurf. Hessisches Amt daselbst. Ungewitter.
M A ln fidem cop. Cassel mann.
8. Auf Ansuchen des Nicolaus Tischer Ehefrau, geb.
Trumpf, zu Wolfsanger, werden Philipp Trumpf von
dort, welcher im Jahre 1812 als Westphäl. Garde-
Chasseur den Feldzug nach Rußland mitgemacht hat
und nicht zurückgekehrt ist, und diejenigen, welche
auf sein Vermögen nähere Ansprüche, als die Im-^ ,
plorantin und deren Schwester, verehelichte WM» ,
zu haben glauben sollten, hierdurch aüfgefvrUrWU
dem auf den 6. October d. I. bestimmten Termine *
allhier hei Amte sich so gewiß zu melden, und resp.