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Mit Kurfürstlich
August i82*
Sonnabend/ den 4'
Befdrder- und Veränderungen.
DerCandidat der Rechte, Adolph C nyrim
allhier, ist zum Referendar ohne Stimme bei dem
hiesigen Obergerichte, einstweilen, aber bei dem
Justitz-Senate der Regierung allhier, und
der Candidat der Rechte, George August
Werner von hier, zum Auskultanten bei dem
hiesigen Stadtgerichte ohne Stimme, ernannt.
Dem in der Herrschaft Schmalkalden angestellt
gewesenen Baumeister Schuchardt ist der von
dem nunmehrigen Hof- Baumeister Brome! s
versehene !.and - Baumeister - District übertragen.
Der bisherige Hof-Schreiner Koch ist als
Hof - Schreiner,
der bisherige Hof-Schieferdecker Spindler
als Hof-Schieferdecker, und
der bisherige Hof-Buchbinder Schenk zu
Fulda, als Hof-Buchbinder daselbst, bestätigt.
Die Möbelschreiner und Glaser, Gebrüder
Ducke zu Fulda, sind zum Hof-Möbelschreiner
ünd Hos-Glaser, desgleichen ist
der Meßqermeister MichaelKomp daselbst
zum Hof- Metzger ernannt.
Dem im Garde-Zager-Bataillon gestandenen
Garde -Jäger Renno ist die erledigte gehende
Oberförsterei $ Asststenzförster- Stelle zu Haste
übertragen, und
dem Sohne des Posthalters Ruth zu Vekn-
hausen, Namens Conrad, die Bestätigung
als Adjunct, mit der Hoffnung zur Nachfolge,
auf die Stelle seines Vaters ertheilt. ^ ^ * 1
Edictal - Vorladunge n.
1. Die allhier verstorbene Witwe des Briefträgers
Heinrich Müller, Anne Elisabeth, geb. Fischer, hat
in ihrem am 23. April d. I. errichteten Testament
ihre Intestat-Erben, ohne solche namentlich anzu
zeigen, eingesetzt, und es ist nach deren am 26. April
a. c. erfolgten Ableben deren Nachlaß unter Curate!
gestellt worden. Auf den Antrag des bestellten Cura-
tors, Regierungs-Procurator Kehr, werden demnach
die nächsten Jnteftat-Erben der verstorbenen Witwe
Müller hierdurch vorgeladen, in dem auf Diensttag
den 28. August bei unterzeichnetem' Stadtgericht
angesetztes Termin, Vormittags um 9 Uhr, persön
lich oder aber durch hinlänglich'BWllmachtigte -zu
'erscheinen, sich als die gesetzlicher?Erben zu leaiti-
miren und als solche über die Erbantretung sich-zu
erklären, unter dem RechtsnachLheil,-d'aß widrigen
falls die Erbschafts - Gegenstände auf einseitige An
träge des bestellten Curators versteigert, und der
Erlös hinterlegt, hiernächst aber den sich angebenden
nächsten Intestat-Lrben, welche disse ihre Qualität
; gegen den bestellten Curator nachgewiesen haben,
ausgefolgt werden solle. Gä'ssel., am 8. Zülii 1821.
Kurfürst!. Hessisches Stadtgericht. B u r ch ardi.
^ Wepler.