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darauf Berechtigten, wird gedachter Abwesende oder
dessen etwaige Testaments-Erben, auch dessen Gläu
biger, zum peremtorischen Termin den 16. Oktober
d. I., früh Morgens 9 Uhr, vor hiesiges Amt zur
Empfangnehmung des Vermögens und rücksichtlich
zur Anmeldung und vollständigen Begründung ihrer
Ansprüche mit der Verwarnung vorgeladen, daß im
Fall des Ausbleibens der nachsuchenden Witwe das
Vermögen zur Vertheilung mit ihren Kindern ohne
Caution, der Verordnung gemäß, verabfolgt werden
soll. Felsberg, am 16. Junii 1821.
Kurf. Hess. Amt daselbst. Ungewitter.
In fidem cop. Casselmann.
3. Wenn Nicolaus Göbel aus Epterode, welcher den
Feldzug nach Rußland mitgemacht hat, ohne bisher
zurückgekehrt zu seyn, nicht bis zum 26. September
d. I. Nachricht von seinem Leben giebt, so soll ver
übe für todt erklärt und dessen Vermögen denjenigen
desselben, welche sich an dem gedachten
25. Scpre..r,^, Morgens 8 Uhr, vor unterzeichnetem
die nae.^ n legitimiren werden, ohne Sicher
heitsleistung veravs^ werden. Dies wird hierdurch
zur öffentlichen Kunde geo.^^j. unter der Aufforde
rung an den Abwesenden, an v^en Erben jeder Art
und an alle diejenigen, welche irgend Ansprüche an
dem Vermögen des Erstem zu haben glauben, bis
mm und resp. in dem anberaumten Termin ihre
Rechte, bei Meidung der oben angedrohten Nachtheile
' und der Ausschliessung, geltend zu machen.
Großallmerode, am 28. Junii 1821.
Kurf. Hess. Justitz-Amt daselbst, v. Nord eck.
Vorladung der Gläubiger.
1. Bei der Concurrenz der vielen Gläubiger des Joh.
George Rohrbach zu Reimboldshausen, und da die
Kaufgelder für die, vormals von ihm besessenen und
von seinem Schwiegersohn Heinrich Mentel meist
bietend erstandenen Guther zu ihrer Befriedigung
nicht anreichen, werden, um den sonst unvermeidlichen
> Concurs abzuwenden, dessen sämmtliche Gläubiger
hierdurch öffentlich vorgeladen, im Termin den
6 . August, Vormittags 8 Uhr, vor hiesigem Amte
in Person oder durch ordnungsmäßig Bevollmäch
tigte, bei Vermeidung rechtlichen Nachtheils, zu
erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzugeben und
zu begründen, und den Versuch der Güte abzuwarten.
Niederaula, am 21. Junii 1821.
Kurhessisches Justitz-Amt daselbst. Roh de.
2. Bei dem unterm 6. April l. I , auf Betreiben des
Hospitals-Verwalters Theys zu Treysa , vorgenom
menen Verkauf der, durch öffentliche Blatter ausge
botenen , Güther des Helwig Happel, von Mengs
berg, hat sich ergeben, daß der Erlös bei weitem
Glicht hinreicht, die sich gemeldet habenden Gläubiger
aus diesem zu befriedigen. Es ist daher, .auf den
Grund der Verordnung vom 16. September 1780,
Termin zum Versuch einer gütlichen Uebereinkunft
auf den 16. August l. I., des Morgens 10 Uhr,
vor Amt anher anberaumt, wozu demnach sämmtliche,
bekannte sowohl als unbekannte Gläubiger des Ge-
meinfchuldners hiermit vorgeladen werden, um ihre
betreffenden Forderungen zu liquidiren und ii* cqh-
tinenti zu begründen, und diesem vorgangig sich
aus die ihnen vorzulegenden Vergleichs-Vorschläge zu
erklären und hierauf weitere rechtliche Verfügung
zu erwarten. Diejenigen der Gläubiger, so nicht
erscheinen, sollen, als der Mehrzahl beitrctend, ange
sehen werden. Ziegenhain, am 7. Junii 1821.
Kurf. Hess. Oberschultheissen - Amt daselbst.
Wachs, Assessor.
3. Die über die minorennen Kinder des bor Kurzem
allhier verstorbenen Kaufmanns Georg Pfaff gericht
lich bestellten Vormünder haben bei der unterzeichneten
Behörde erklärt, daß sie bei der bekannten geringen
Nachlassenschaft sowohl, als beider bereits bekannten
beträchtlichen Schuldenmasse, die Erbschaft desselben
nur cum denestcio legi« ac inventarii antreten
wollten, und zugleich um Convocation der Gläubiger
gebeten. Es werden daher bekannte und unbekannte
Gläubiger gedachten Kaufmanns George Pfaff hier
durch edictalirer geladen, in dem auf Donnerstag
den 26. Julii nachstkünstig, Vormittags 9 Uhr,
anberaumten Termin vor Großherzygl. Sächsischem
Juftitz - Amte allhier zu erscheinen und ihre For
derungen und Ansprüche, bei Verlust derselben, zu
liquidiren und gehörig zu bescheinigen, und sodann,
Falls eine gütliche Uebereinkunft nicht statt finden
sollte, weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen.
Vacha, am 7. Junii 1821.
Großherzoglich Sächsisches Justitz-Amt daselbst.
Schambach.
4. Da die bereits bekannten Schulden, welche der
verstorbene Balthasar Juncker zu Rodebach hinter
lassen hat, das vorhandene Vermögen übersteigen;
so wird zum Versuch der Güte unter den Gläubigern
und zur Richtigstellung der einzelnen Forderungen,
Termin auf Montag den 22. Oktober d. I. angesetzt,
und diejenigen, welche eine Forderung oder etwaige
Real-Ansprüche zu haben vermeinen, werden aufge
fordert, solche in diesem Termin vor dem hiesigen
Amt anzuzeigen und richtig zu stellen , oder sich zu
gewärtigen , daß sie nachgehends weiter nicht werden
gehört werden. Germcrode, am 19. Junii 1821.
Fürstliches Amt Hierselbst.. Frank.
In sidtm cop. Krey.
6. Nachdem durch Decret vom heutigen Tage die Unter
suchung des Vermögens-Bestandes des zu Harmuth
sachsen verstorbenen Conductors Peter Thon verfügt
worden; so werden Alle und Jede, welche an dem
selben aus irgend einem Grunde Forderungen zu
haben vermeinen, edictaliter hiermit vorgeladen,
in terndno den 8. August d. I., Morgens 10 Uhr,
so gewiß in Person oder durch Special-Bevollmäch
tigte vor hiesiger:! Amt an gewöhnlicher Ge'richtsstelle
zu erscheinen, ihre Förderungen summarisch anzu
zeigen und nothdürftig zu begründen, auch in dem
höchst wahrscheinlichen Fall einer Vermögens-Jnsuf-
ficienz zugleich auf den ihnen vorzulegenden Massen-