Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [4])

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Ludwig Emil Cnhn Hierselbst, dem Unterzeichneten 
ertheilten Auftrags, werden zum Zweck der Auf 
stellung des Inventars, sämmtliche Gläubiger des 
vorgenannten, wegen Geistesschwache unter Vor 
mundschaft gestelltenRegierungs-ProcuratorS Cuhn, 
hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem auf Don 
nerstag den i. Februar k. I. bestimmten Termine 
so gewiß, entweder in Person oder durch gehörig 
legitimirte Bevollmächtigte, Vormittags um r i Uhr, 
auf Kurfürst!. Regierung Hierselbst zu erscheinen, 
und ihre Forderungen oder sonstigen Ansprüche 
anzuzeigen und sofort zu begründen, als widrigen 
falls sie die Ausschließung von diesem Verfahren 
zu erwarten haben. 
Cassel, am 6. December 1820. 
E b e r t, Regierungs-Secretarius, 
vermöge Auftrags. 
Polizeiliche Bekanntmachungen. 
i. Obgleich frühere Landesgesetze sowohl, als die 
Kur hessische Zunftordnung vom 5. März 1816, den 
Handwerks - Mißbrauch, daß Gesellen einen soge 
nannten blauen Montag machen, und sich au die 
sem Tage, selbst gegen den Willen ihr^r Meister, 
der Arbeit entziehen, nachdrücklich verbieten, so 
scheint sich doch derselbe mit fernen, der Ordnung 
und Sittlichkeit nachtherligen Folgen wreder ein 
schleichen zu wollen, und mehrere an Montagen 
auf hiesigen Herbergen unter Handwerksgesellen fett 
kurzer Zeit vorgefallene Schlägereien und Excesse 
beweisen, daß es nothwendig rst, durch strenge 
Maasregeln auf Beobachtung der erwähnten Ge 
setze zu halten. 
Es wird deshalb folgendes verfügt: 
1) Die Herbergs-Wirthe sowohl als andere Schenk 
wirt-« find angewiesen, strenger als bisher auf 
Befolgung der Vorschriften des §.110. dcrZuuft- 
- ordnung zu halten, welcher ihnen verbietet, am 
Montage des Morgens Gesellen als Gäste zu 
dulden; 
2) Auch am Montage deS Nachmittags sollen die 
Hrrdergs- und andere Wirthe, bei Vermeidung 
der im §. no. der Zunftordnung bestimmten 
Geldbuße und einer pollzeilichen Strafe von einem 
Cammergulden, nicht gestatten, daß sich Gesellen 
in den gewöhnlichen Arbeitsstunden bei ihnen auf 
halten und trinken, es sey denn, daß sie dem 
Wirthe eine schriftliche Erlaubniß ihres Meisters, 
an solchem Nachmittage von der Arbeit entbunden 
zu seyn, übergeben, welche dieser sorgfältig 
aufzubewahren hat, um sich durch deren Vorzei 
gung, im Falle einer polizeilichen Anzeige, recht, 
fertigen zu können. 
z) Den Polizei-Wachtmeistern, Sergeanten und 
Dienern ist befohlen, der Befolgung gegenwär 
tiger Verfügung besondere Aufmerksamkeit zu 
widmen, und diejenigen, welche dagegen handeln, 
zur Anzeige zu bringen. 
Cassel, am 6. December 1820. 
Aus Kurfürst!. Polizei - Commission. 
2. In dem summarischen Vrrzeichniß der im verwi- 
chenen Monat November von der Polizei, Commis 
sion dahier erkannten Polizei, Strafen, ist nach 
dem Straf-Erkenntniß gedachter Commission bei 
dem Artikel: „wegen schlechter Qualität des BierS" 
der Bierbrauer noch namentlich bekannt zu machen, 
wir hiermit geschiehet: 
,, Bierbrauer Boßhammer ist wegen schlechter 
„Qualität des Biers in eine polizeiliche Strafe 
„genommen und das Bier ausgegossen worden." 
Cassel, am 7. December »820. 
Fennel, Oder-Polizei-Inspector. 
Derzèichnisi derjenigen Sachen, 
worin weiter dei Kurhessischem Oder-Appellations- 
Gerichte Verfügungen ergangen. 
November: 
I) Bürgermstr. n. Rath zu Hofaeismar c. Probsts 
Rel., wrgen Befitzentsetzung; renunc. ben -pten. 
c) Heinemann c. Reitz, als Cerator seiner Ebe, 
frau, wegen NührrrechtS; àserer. desertor, 
ben 8ken. 
z)HartmannscheTèchterc.Menne, pto. aliment.; 
desert ben isten. 
4) Gem. Dodenhausen e Faust, ben Unterricbt ber 
Confirmanden betr. ; decret. restitat, in inte 
grum et prorogat, denegat, dea iZten. 
5) Krrutzrrin c. Flôrke, pto. stupri; decret. 2dae 
prorogat, denegat, eod. 
6) Gem. Ravolzhausen c. Herz, wegen Forberung; 
decret, ult. prorogat, denegat, eod. 
7) Dittmas R'l. c. Schwager, modo Râttger, 
pto. novi operis nunciat. ; decret, desertor. 
ben S2sten. 
8) Mühlhausen et uxor. c. Oppenhrim, weg.Fsr- 
derung; decret desert. eod. 
9) Stadl Salmüuster u. Cous. c. die Hauser Hcf- 
desitzer, resp. drn Koniglich B'irrschen focum 
caoaeralçm, pto. debiti et arrest. ; desert den 
SZsttN. 
10) Ruben ux. c. mar., pto. desert.; decret, cdae 
prorogat, denegat, eod. 
II) Gem. Brsse und Cous. c. Schenk, pto. Ent- 
schâdîgung wegen verweigerter Kriegsfuhrrn; 
decret, prorogat, denegat. bkN 29 sten. 
is) Kleeberg c. Bauer, ben Ersan b,s Werths 
gestvhlener Sachen betr. ; decret, denegat, eod. 
December: 
15) Avenariusscher Curator und Contradictor e. 
Avenariussche Kinder, verschiedene Forderungen 
aus der vormunbschaftlichrn Verwaltung betr.; 
decret, denégat. ben sten/ 
14) Beck c. Wi.»esche Dormünber, pto. possess. 
praedii; decret, desert. et denegat, eod.
	        

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