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Ludwig Emil Cnhn Hierselbst, dem Unterzeichneten
ertheilten Auftrags, werden zum Zweck der Auf
stellung des Inventars, sämmtliche Gläubiger des
vorgenannten, wegen Geistesschwache unter Vor
mundschaft gestelltenRegierungs-ProcuratorS Cuhn,
hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem auf Don
nerstag den i. Februar k. I. bestimmten Termine
so gewiß, entweder in Person oder durch gehörig
legitimirte Bevollmächtigte, Vormittags um r i Uhr,
auf Kurfürst!. Regierung Hierselbst zu erscheinen,
und ihre Forderungen oder sonstigen Ansprüche
anzuzeigen und sofort zu begründen, als widrigen
falls sie die Ausschließung von diesem Verfahren
zu erwarten haben.
Cassel, am 6. December 1820.
E b e r t, Regierungs-Secretarius,
vermöge Auftrags.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
i. Obgleich frühere Landesgesetze sowohl, als die
Kur hessische Zunftordnung vom 5. März 1816, den
Handwerks - Mißbrauch, daß Gesellen einen soge
nannten blauen Montag machen, und sich au die
sem Tage, selbst gegen den Willen ihr^r Meister,
der Arbeit entziehen, nachdrücklich verbieten, so
scheint sich doch derselbe mit fernen, der Ordnung
und Sittlichkeit nachtherligen Folgen wreder ein
schleichen zu wollen, und mehrere an Montagen
auf hiesigen Herbergen unter Handwerksgesellen fett
kurzer Zeit vorgefallene Schlägereien und Excesse
beweisen, daß es nothwendig rst, durch strenge
Maasregeln auf Beobachtung der erwähnten Ge
setze zu halten.
Es wird deshalb folgendes verfügt:
1) Die Herbergs-Wirthe sowohl als andere Schenk
wirt-« find angewiesen, strenger als bisher auf
Befolgung der Vorschriften des §.110. dcrZuuft-
- ordnung zu halten, welcher ihnen verbietet, am
Montage des Morgens Gesellen als Gäste zu
dulden;
2) Auch am Montage deS Nachmittags sollen die
Hrrdergs- und andere Wirthe, bei Vermeidung
der im §. no. der Zunftordnung bestimmten
Geldbuße und einer pollzeilichen Strafe von einem
Cammergulden, nicht gestatten, daß sich Gesellen
in den gewöhnlichen Arbeitsstunden bei ihnen auf
halten und trinken, es sey denn, daß sie dem
Wirthe eine schriftliche Erlaubniß ihres Meisters,
an solchem Nachmittage von der Arbeit entbunden
zu seyn, übergeben, welche dieser sorgfältig
aufzubewahren hat, um sich durch deren Vorzei
gung, im Falle einer polizeilichen Anzeige, recht,
fertigen zu können.
z) Den Polizei-Wachtmeistern, Sergeanten und
Dienern ist befohlen, der Befolgung gegenwär
tiger Verfügung besondere Aufmerksamkeit zu
widmen, und diejenigen, welche dagegen handeln,
zur Anzeige zu bringen.
Cassel, am 6. December 1820.
Aus Kurfürst!. Polizei - Commission.
2. In dem summarischen Vrrzeichniß der im verwi-
chenen Monat November von der Polizei, Commis
sion dahier erkannten Polizei, Strafen, ist nach
dem Straf-Erkenntniß gedachter Commission bei
dem Artikel: „wegen schlechter Qualität des BierS"
der Bierbrauer noch namentlich bekannt zu machen,
wir hiermit geschiehet:
,, Bierbrauer Boßhammer ist wegen schlechter
„Qualität des Biers in eine polizeiliche Strafe
„genommen und das Bier ausgegossen worden."
Cassel, am 7. December »820.
Fennel, Oder-Polizei-Inspector.
Derzèichnisi derjenigen Sachen,
worin weiter dei Kurhessischem Oder-Appellations-
Gerichte Verfügungen ergangen.
November:
I) Bürgermstr. n. Rath zu Hofaeismar c. Probsts
Rel., wrgen Befitzentsetzung; renunc. ben -pten.
c) Heinemann c. Reitz, als Cerator seiner Ebe,
frau, wegen NührrrechtS; àserer. desertor,
ben 8ken.
z)HartmannscheTèchterc.Menne, pto. aliment.;
desert ben isten.
4) Gem. Dodenhausen e Faust, ben Unterricbt ber
Confirmanden betr. ; decret. restitat, in inte
grum et prorogat, denegat, dea iZten.
5) Krrutzrrin c. Flôrke, pto. stupri; decret. 2dae
prorogat, denegat, eod.
6) Gem. Ravolzhausen c. Herz, wegen Forberung;
decret, ult. prorogat, denegat, eod.
7) Dittmas R'l. c. Schwager, modo Râttger,
pto. novi operis nunciat. ; decret, desertor.
ben S2sten.
8) Mühlhausen et uxor. c. Oppenhrim, weg.Fsr-
derung; decret desert. eod.
9) Stadl Salmüuster u. Cous. c. die Hauser Hcf-
desitzer, resp. drn Koniglich B'irrschen focum
caoaeralçm, pto. debiti et arrest. ; desert den
SZsttN.
10) Ruben ux. c. mar., pto. desert.; decret, cdae
prorogat, denegat, eod.
II) Gem. Brsse und Cous. c. Schenk, pto. Ent-
schâdîgung wegen verweigerter Kriegsfuhrrn;
decret, prorogat, denegat. bkN 29 sten.
is) Kleeberg c. Bauer, ben Ersan b,s Werths
gestvhlener Sachen betr. ; decret, denegat, eod.
December:
15) Avenariusscher Curator und Contradictor e.
Avenariussche Kinder, verschiedene Forderungen
aus der vormunbschaftlichrn Verwaltung betr.;
decret, denégat. ben sten/
14) Beck c. Wi.»esche Dormünber, pto. possess.
praedii; decret, desert. et denegat, eod.