Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [4])

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6. Einem geehrten Publikem zeige ich hierdurch 
«rzrbrnft an, daß ich meine bisherige Wohnung 
verändert habe, und jetzt in dem von der Frau 
Süsman« erkauften Hause in der Martinisteaße 
«ohn«. Christoph JahnS, 
Seifensieder und Stärkefrbrikant. 
Da mir von Kurfürstl. Oder-Forst-Collegium die 
E.laubniß ertheilt ist, ein Tannenholz - Magazin, 
zum Betrieb einesHandels, hierselbfi zu errichten; 
so mache ich dieses mir der Bemerkung hierdurch 
bckat'Nt, daß jenes M iazin jetzt compiett ist, und 
alle Sorten tannene Dielen, Bohlen und Latten, 
-so wie auch alle Sorten dergl. Bausiämwe, in mög 
lichst billigen Preisen bei mir zu huben sind. 
-GudenSberg, am re. November 1820. 
Joh. Wilh. Klöffler. 
S. Das von dem imOcrobrr 1828 zu Cassel verstor 
benen Freifräulein Mariane Amalie von Dörnberg, 
Stiftsdame des adelichen Stifts Wallenstein, bei 
-dem ehemaligen von Dörnbrrgiscken Gericht dahier 
unter dem 5. August »806 hinterlegte Testament, 
soll Diensttags den 5..December d. %, Vormittags, 
por dem unterzeichneten Jvstitz-Amteröffnetwerden. 
Breittnbach, am z. November 1820. 
Kurf. Hess. Justitz-Amt. Becker. 
Ir» fidem Stephan. 
9. Am 1. November d. I. ist in der Gemeind« Ro- 
Ihenbittnwld.ein verlaufenes fremdes Schwein aus- 
befangen worden. Es wird dies hierdurch bekannt 
gemacht, damit derjenige, weicher die Kennzeichen 
Des Schweins anzugeben und sich als Eigenthümer 
desselben auszuweisen im Stande ist, solches gegen 
Erstattung der Futterungskosten, an Ort und Stelle 
binnen ^tägiger Frist so gewiß wieder abhole, als 
Widrigenfalls selbiges verstriaert »nd der Erlös, 
nach Abzug der Kosten, ad depositum genommen 
werden soll. Der Just.h-B-awte R e m b e. 
In ädern K 0 ch. 
10. Unterzeichneter ersucht die resp. Abonnenten der 
hiesigen Polizei- und. Commerzren - Zeitung, ihre 
Bestellung auf das nächste halbe oder ganze Jahr 
poch im Laufe dieses Jahrs zu machen, uni die 
f usendung derselben regelmäßig und ununterbrochen 
emerkstrlligen zu können. 
Eassel, am rz. November 1820. 
Schiede, Waisenhaus-Cassirer. 
11» Dem Publico wird hiermit bekannt gemacht, daß 
sowobl die Nummern 1., s., 5., des Kurhessischen 
-Grsetzdlattrs, welch« die Verordnungen von den 
Jabren 1825, 2814 bis zum September 1815 ent 
halten, zu dem Preise von 1 Rthlr., als auch von 
den folgenden, und zwar, dre im 4ten Quartal 
1.815 erschienen er. für 8 Alb., die Jahrgänge 1816, 
3817, 1818 uud 1819/ jeder für 1 Rthlr. annoch 
zu verlassen sind. Auch können öffentliche Behörden, 
so wie tue Herren Pränumerantrn, die ihnen etwa 
fehlenden einzelnen Blätter, und zwar jedes ein 
zelne Sraatsbiatt zu »Alb., wenn dasselbe nicht 
mehr als einen Bogen enthält, ausserdem aber jeden 
Bogen für 2 Aid. erhalten, wobei jedoch hiermit 
noch besonders demekt wirb, -aß nur auf ein ganzes 
Jahr die Pränumeration, welche, so wie in diesem 
Jahre, für ein Exemplar auf Schreibpapier 2 Rthlr. 
20 Alb. 8 Hlr., und auf Druckpapier 1 Rthlr. 
beträgt, angenommen werden kann, und werden 
diejenigen, welche auf das künsl'ge Jahr zu pra- 
numrriren gesonnen sind, ersucht, mit ibren Auf 
trägen sich vor Ablauf dieses Jahrs g -allrgst an 
mich zuwenden. Cassel, am »z. November »820. 
Schiede, Warsenhaus-Cassicer. 
12. Am 51. October hat eine unbekannte Weibsperson 
in Beiseförth einen schwarzen camelottenen,' fast 
noch neuen Wrrberrock feil geboten, hat sich aber 
brr genauer Prüfung nach ihrer Legitimation, mit 
Zurücklassung des erwähnten Rocks und eines sicht 
bar falschen Reisepasses, d. d. 20. August 2820 
zu Neustadt, vom Amtmann Häuderich angeblich 
ausgestellten, und auf den Jrrden-Geschirrbänd- 
ler Christian Stieler, aus Plauen im Groß- 
" horzvgtbum Schwarzburg - Rudolstadt, sprechend, 
auf flüchtigen Fuß gesetzt. Es wird dies Ereignis 
zur öffentlichen Kunde gebracht, damit der Eigen 
thümer des schwarzen Weiberrocks, nach vorgän 
giger Nackwersung seines Eigenthums, diesen von 
hiesigem Amte wieder in Empfang nehmen könne. 
Spangenberg, am z. November 2820. 
Kurf. Hess. Justitz-Amt daselbst. Wilkens. 
in fidem L 0 m e t sch. 
iz. Von Kurfürstlicher Regierung ist dem unterzeich 
neten Stadtgericht über das am 5. Mar 2819 zu 
Herzogrnbusch erfolgt- Ableben einer gew'ffea Louise 
Thicmen, welche sich als aus hiesiger Residenz ge 
bürtig angegeben hat, der Todesschein mit dem Auf 
trage zngefertigt worden, um solchen an die hin 
terlassenen Verwandten abzugeben. Da diese Letz- 
tern dis dahin nicht ausgemacht werden können , so 
ergeht deshalb gegenwärtige Aufforderung au diese, 
um sich in dieser Angelegenheit dahier anzumelden, 
uub obigen Todrssckein in Empfang zu nehmen» 
Cassel, am 20. November »820. 
Kurf. Hess. Stadtgericht. Bnrtdardi. 
14. Dir zum Bau einer neuen Kirche in der Gemeinde 
Oberzwehren erforderlichen Maurer-, Schreiner-, 
Zimmer-, Schlosser-, Schieferdecker-, W^ßbin- 
der - und Glaser-Arbeiten, sollen denLpsten d. M., 
Morgens 9 Ahr, auf der hiesigen Amtsstube an den 
Mindestfordernden ausgeboten werden. Diejenigen 
Handwerker, welche Lust haben diese Arbeiten zu 
übernehmen, können sich zur festgesetzten Zeit dahier 
einfinden, ibre Gebote abgeben und die Mindrstfor- 
defnden nach Befinden den Zuschlag erwarten. Ur- 
brigenS dient zur Nachricht, daß: 2) nur zünftige 
Meister und die als solche sich auszuweisen im 
Stande sind, zum Gebot zugelassen werden; daß 
L) ein Dritthril des Arbeitslohns erst nach vollen 
deter Arbeit, und nachdem dieselbe von dem Districts-
	        

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