Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [4])

von Natnr-Gegenstänben, als: Blamen, Vögeln, 
Eiern u. f. w., -sind Mittwoche und Sonnabends, 
Nachmittags von 2 biö 4 Uhr, erstere zu und 
letztere zu s Groschen, bei dem Bäckermeister Hrn. 
Wvrch in der Unter Neustadt, eine Treppe hoch, 
zu verkaufen. 
9« Zn dem heute abgehaltenen Termine find auf die 
vachbenannten, zum Nachlass? des hierseldst verstor 
benen Grheimrnraths Lrnncp gehörenden Frucht 
gefälle, als: 1) .^Viertel, halb Korn undhalbHa- 
frr , von dem Math'.as Werner zu Vvllmarsbaasen; 
») 4 Vrtl., halb Korn und halb Hafer, von dem 
Conrad Schußler zu Wolfsanger, und 3) 5 Vrtl., 
bald Korn und halb Hafer, von dem Brrlepschen 
Vorsatze zu Ochshaufen, welche von dem Arnold 
Sinning mit if Vrtl., von dem Johann George 
Meilert mir r^Vrtl., und von Dietrich Bersch mit 
i| Vrtl. geliefert werden, auf die unter »., 
ojo Rthlr., auf die unter 2., 272 Rthlr., und 
aufdieunter 3., 252 Rthlr. geboten worden. Nach 
dem nun auf den Antrag deö einstweiligen Vertre 
ters der Lennepschen Masse, zum Verkaufe'der vvr- 
demerkten Fruchtgefälle, ein dritter und letzter Ter 
min auf Montag den sosten k. M. bestimmt wor, 
den ist; fo wird dieses Kaufliebhabern hierdurch be 
kannt gemacht, um alsdann, Vormittags um 11 Uhr, 
auf Kurfürstlicher Regierung mehr als geschehen zu 
bieten, und hirrnächst die weitere Verfügung zu 
erwarten. Cassel, am 23. Oktober 1820. 
Ebert, RegierungS-Secretarius, 
vermöge Auftrags Kurfürstlicher Regierung. 
6. Bei einer bahirr verhafteten Frauensperson, 
welche eine Zeitlang ein vmderziek-endrS Leben ge 
führt hat, haben sich drei Stücke Cattun, von 14, 
ro und «Ellen, so wie mehrere Servietten, Hand 
tücher und ein silberner Theelöffel vorgefunden, 
welche wahrscheinlich gestohlen worden find. Es 
werden daher diejenigen, welchen innerhalb verletz 
ten 5 Jahre Sachen der Art gestohlen worden find, 
aufgefordert, die Vorgefundenen, an einem der 
hierzu bestimmten drei Termine, nämlich am aten, 
Aten und 16. November, Vormittags 10 Uhr, im 
hiefigen Civil-Gefangenhaufe in Augenschein zu neh 
men, und ihre Eigenthumsansprüche daran gehörig 
nachzuweisen, widrigenfalls über diese Sachen an 
derweit verfügt werden wird. 
Cassel, am 25. Oktober »8aa. 
Kurf. Criminalgericht das. Haußmann. 
7. Eine landesherrliche Verordnung vom 28. Sep 
tember »802 bestimmt, daß diejenigen Personen, 
welche Nachtigallen halten, von jeder derselben 
jährlich einen Ducaten »6 pio« usus entrichten sollen. 
Da nun Kurfürstliches Ober-Forst-Collegium strenge 
Handhabung dieser Verordnung wünscht, und des 
halb Kurfürstliche Armen» Direktion um Erhebung 
des fraglichen Dukaten ersucht hat, so wird solches 
auf Befehl der Letztern, sämmtlichen Nachtigallen 
haltern in hiesiger Residenz hierdurch m't dem Bei 
fügen bekannt gemacht, daß tm küuftrgen Frühjahre 
von dem Unterzeichneten gedachte Abgabe zur Ar- 
men-Caffe eingefordert und erhoben werden wird. 
Cassel, am ». November »8sc>. 
Hüfner, Casfirer. 
8. Alle diejenigen in hiesiger Rrfiderrz, welche mit 
Zahlung der Contributioa und Landrsschuldensteueru 
im Rückstände find, werden hiermit erinnert, solche 
fordersamst an den Stadt-Rrcrptor Herrn Erchrn- 
berg zu leisten. Cassel, am ». November 18^.0. 
Der Ober - Einnehmer von Vulte. 
9. Mittwochen den »Zten d. M., Vormittags »o Uhr, 
sollen in Kurfürst!. Engraissene vor dem Frankfur 
ter Thor eine Partie Gäasc-, Hühner- und Ka 
paunen - Federn, öffentlich an den Meistbietenden 
gegen baare Bezahlung verkauft werden. 
Cassel, am 2. November »820. 
Aus Kurf. Haust üchschreiberei. 
10. Gutes Sparöl, so wie mehrere Specerei-Waaren 
habe einem geehrten Publicum zu billigen Preisen 
höflichst empfehlen wollen. 
I. Chr. Köhler, 
in der Frankfurter Straße Nr. »7. 
»». Ein noch brauchbarer eiserner Wagebalken, nebst 
Schalen und auch allenfalls Gewichten, wird zu 
kaufen gesucht. In der Hof- und WaisenhauS- 
Buchdruckerei erfährt man, wo? 
10. Ein einspännig zugefahrenes Wagenpferd, Wal 
lach, Langschrvanz, und braun von Farbe, wird 
auö der Hand zu verkaufen ober ein diesem gleiches 
dazu zu kaufen gesucht. Von wem? sagt die Hof- 
und Waisenhaus-Buchdrucker«. 
13. Aufforderung, das Depositen-Wesen des 
vormaligen hiesigen Stadtgerichts betreffend. Die 
von Kurfürstlicher Regierung verfügte Feststellung 
des Depvsiten-Haushaltes des vormaligen hiesigen 
Stadtgerichts muß, weil daS General-Depositen- 
Protocoll wahrend der Zwischen-Regierung abhan 
den gekommen ist, durch Vernehmung aller Bethek- 
ligten bewirkt werden. Alle diejenigen, welche 
wegen hinterlegter Gelder an dem grdachten Stadt 
gerichte Ansprüche zu haben glauben, werden daher 
vorgeladen, sich Freitags den 24. November d.J., 
Vormittags zwischen 8 und »2 Uhr, auf dem Ober 
neustädter Rathhause einzufinden, und die in Händen 
habenden Papiere der unterzeichneten Behörde vor 
zulegen. Cassel, am 22. October »820. 
Kurf. Hess, officium sisci. Pfe iffer. 
14. Montag den 13. November d. I. und die folgen 
den Tage sollen in dem hiefigen Zrughause, auf 
dem Montirungs-Saale, von Nachmittags s Uhr 
an, eine Anzahl zum Armeedienste nicht mehr ge 
eigneter, zum Theil noch nicht getragener Monti- 
rungö-Requisiten, öffentlich an den Meistbietenden
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.