von Natnr-Gegenstänben, als: Blamen, Vögeln,
Eiern u. f. w., -sind Mittwoche und Sonnabends,
Nachmittags von 2 biö 4 Uhr, erstere zu und
letztere zu s Groschen, bei dem Bäckermeister Hrn.
Wvrch in der Unter Neustadt, eine Treppe hoch,
zu verkaufen.
9« Zn dem heute abgehaltenen Termine find auf die
vachbenannten, zum Nachlass? des hierseldst verstor
benen Grheimrnraths Lrnncp gehörenden Frucht
gefälle, als: 1) .^Viertel, halb Korn undhalbHa-
frr , von dem Math'.as Werner zu Vvllmarsbaasen;
») 4 Vrtl., halb Korn und halb Hafer, von dem
Conrad Schußler zu Wolfsanger, und 3) 5 Vrtl.,
bald Korn und halb Hafer, von dem Brrlepschen
Vorsatze zu Ochshaufen, welche von dem Arnold
Sinning mit if Vrtl., von dem Johann George
Meilert mir r^Vrtl., und von Dietrich Bersch mit
i| Vrtl. geliefert werden, auf die unter ».,
ojo Rthlr., auf die unter 2., 272 Rthlr., und
aufdieunter 3., 252 Rthlr. geboten worden. Nach
dem nun auf den Antrag deö einstweiligen Vertre
ters der Lennepschen Masse, zum Verkaufe'der vvr-
demerkten Fruchtgefälle, ein dritter und letzter Ter
min auf Montag den sosten k. M. bestimmt wor,
den ist; fo wird dieses Kaufliebhabern hierdurch be
kannt gemacht, um alsdann, Vormittags um 11 Uhr,
auf Kurfürstlicher Regierung mehr als geschehen zu
bieten, und hirrnächst die weitere Verfügung zu
erwarten. Cassel, am 23. Oktober 1820.
Ebert, RegierungS-Secretarius,
vermöge Auftrags Kurfürstlicher Regierung.
6. Bei einer bahirr verhafteten Frauensperson,
welche eine Zeitlang ein vmderziek-endrS Leben ge
führt hat, haben sich drei Stücke Cattun, von 14,
ro und «Ellen, so wie mehrere Servietten, Hand
tücher und ein silberner Theelöffel vorgefunden,
welche wahrscheinlich gestohlen worden find. Es
werden daher diejenigen, welchen innerhalb verletz
ten 5 Jahre Sachen der Art gestohlen worden find,
aufgefordert, die Vorgefundenen, an einem der
hierzu bestimmten drei Termine, nämlich am aten,
Aten und 16. November, Vormittags 10 Uhr, im
hiefigen Civil-Gefangenhaufe in Augenschein zu neh
men, und ihre Eigenthumsansprüche daran gehörig
nachzuweisen, widrigenfalls über diese Sachen an
derweit verfügt werden wird.
Cassel, am 25. Oktober »8aa.
Kurf. Criminalgericht das. Haußmann.
7. Eine landesherrliche Verordnung vom 28. Sep
tember »802 bestimmt, daß diejenigen Personen,
welche Nachtigallen halten, von jeder derselben
jährlich einen Ducaten »6 pio« usus entrichten sollen.
Da nun Kurfürstliches Ober-Forst-Collegium strenge
Handhabung dieser Verordnung wünscht, und des
halb Kurfürstliche Armen» Direktion um Erhebung
des fraglichen Dukaten ersucht hat, so wird solches
auf Befehl der Letztern, sämmtlichen Nachtigallen
haltern in hiesiger Residenz hierdurch m't dem Bei
fügen bekannt gemacht, daß tm küuftrgen Frühjahre
von dem Unterzeichneten gedachte Abgabe zur Ar-
men-Caffe eingefordert und erhoben werden wird.
Cassel, am ». November »8sc>.
Hüfner, Casfirer.
8. Alle diejenigen in hiesiger Rrfiderrz, welche mit
Zahlung der Contributioa und Landrsschuldensteueru
im Rückstände find, werden hiermit erinnert, solche
fordersamst an den Stadt-Rrcrptor Herrn Erchrn-
berg zu leisten. Cassel, am ». November 18^.0.
Der Ober - Einnehmer von Vulte.
9. Mittwochen den »Zten d. M., Vormittags »o Uhr,
sollen in Kurfürst!. Engraissene vor dem Frankfur
ter Thor eine Partie Gäasc-, Hühner- und Ka
paunen - Federn, öffentlich an den Meistbietenden
gegen baare Bezahlung verkauft werden.
Cassel, am 2. November »820.
Aus Kurf. Haust üchschreiberei.
10. Gutes Sparöl, so wie mehrere Specerei-Waaren
habe einem geehrten Publicum zu billigen Preisen
höflichst empfehlen wollen.
I. Chr. Köhler,
in der Frankfurter Straße Nr. »7.
»». Ein noch brauchbarer eiserner Wagebalken, nebst
Schalen und auch allenfalls Gewichten, wird zu
kaufen gesucht. In der Hof- und WaisenhauS-
Buchdruckerei erfährt man, wo?
10. Ein einspännig zugefahrenes Wagenpferd, Wal
lach, Langschrvanz, und braun von Farbe, wird
auö der Hand zu verkaufen ober ein diesem gleiches
dazu zu kaufen gesucht. Von wem? sagt die Hof-
und Waisenhaus-Buchdrucker«.
13. Aufforderung, das Depositen-Wesen des
vormaligen hiesigen Stadtgerichts betreffend. Die
von Kurfürstlicher Regierung verfügte Feststellung
des Depvsiten-Haushaltes des vormaligen hiesigen
Stadtgerichts muß, weil daS General-Depositen-
Protocoll wahrend der Zwischen-Regierung abhan
den gekommen ist, durch Vernehmung aller Bethek-
ligten bewirkt werden. Alle diejenigen, welche
wegen hinterlegter Gelder an dem grdachten Stadt
gerichte Ansprüche zu haben glauben, werden daher
vorgeladen, sich Freitags den 24. November d.J.,
Vormittags zwischen 8 und »2 Uhr, auf dem Ober
neustädter Rathhause einzufinden, und die in Händen
habenden Papiere der unterzeichneten Behörde vor
zulegen. Cassel, am 22. October »820.
Kurf. Hess, officium sisci. Pfe iffer.
14. Montag den 13. November d. I. und die folgen
den Tage sollen in dem hiefigen Zrughause, auf
dem Montirungs-Saale, von Nachmittags s Uhr
an, eine Anzahl zum Armeedienste nicht mehr ge
eigneter, zum Theil noch nicht getragener Monti-
rungö-Requisiten, öffentlich an den Meistbietenden