Edictal - Vorladungen.
i. Wir Bürgermeister und Rath der freien Hanse
stadt Bremen fügen hiermit zu wissen: Demnach
Herr Sü&tor Gerhard Cäsar und Mäckler Lierony-
mus Bernhard Ries, als obrigkeitlich bestellte
Cmatoren des Nachlasses des Hierselbst plötzlich
verstorbenen Wilhelm Bücking, aus Marburg, um
eine Edlct.il - Ladung Aller, welche als Erben,
Gläubiger, oder aus irgend einem andern Grunde
Ansprüche an dem gedachten Nachlaß baden, nach
gesucht, uud diesem Gesuche gewillfahrrt worden,
heischen und laden wir sämmtliche bekannte und
unbekannte Erben und Gläubiger des gedachten
Wilhelm Bücking, so wie alle solche, welche aus
irgend einem andern Grunde Ansprüche an drm
Nachlaß desselben zu machen haben, am Donnerstag
den 9. November d. I., Mittags 12 Uhr, unten
auf dem Rathhause hicrsridst zu erscheinen, um
ihre Ansprüche anzugeben, unter der Verwarnung,
daß dir Nrchterscheinenden mit ihren Ansprüche»
für immer ausgeschlossen werden sollen.
Bremen, am 19. September 182».
G. I k e n, Ober-Gerichtssecretar.
s. Johann Justus Biermann, aus Lödingsen, Ge
richts Adelebsen, im Königrich Hannover, welcher
im Jahr 1812 mit den Westphälischen Truppen nach
Rußland gegangen ist, und seit länger als vor fünf
Jahren von seinem Leben keine Nachricht gegeben
hat, wird m Gemäßheit der Königlichen Verord
nung vom ri. April 1818, auf Ansuchen seines-
präsumtiven Lehns-Erben, Johann Friedrich Vier
mann, zu Niedernjesa, hierdurch vorgeladen, sich
binnen Jahresfrist, von gegenwärtiger Bekannt
machung an, bei hiesigem Gerichte zu melden, widris
genfalls nach Ablauf dieser Frist, dieser Verordnung
gemäß, über sein vor Sirboldshansen brlegeneS
Lehnland disponier werben soll. Auch wird Jeder,
* drm von feinem Ebben oder Tode etwas bekannt seyre
sollte, ersucht, dkm hiesigen Gerichte davsu gefällig^
Nachricht zu geben.
Adelebsen, am r6. September 1820.
Abeliches Gericht Hierselbst,
z. Der Vater und die vollbürtigen Geschwister des
in Rußland zurückgebliebenen Trainknechts Johan
nes Steh!, von Lischeid, haben um Verabfolgung
der dem Abwesenden gebührenden Abfindungsgelder
aus bcm elterlichen Gütheransatzbrief gebeten, worin
der demselben bestellte Curator absenri», nach vor
gängiger Aufrufung des Abwesenden, eingewilliqet
Hat7 Aer Trainknecht Johannes Steht, vonLischeid,
wenn er noch am Leben ift^ wird demnach hierdurch
ausgerufen und ediemliter citirt, sich im peremtr-
rischen Termin den iz. December d. I. vor hiesigem
Amte einzufinden und fein Vermögen in-Empfang
zu nehmen, als solches widrigenfalls an dessen sich
gemeldete Jntestat-Erben, und zwar nach Ablauf
dieses Jahrs ohne weitere Cautrsn verabfolgt werden
soll. Zugleich werden alle diejenigen, welche nähere
Erb- oder sonstige Ansprüche an dem Vermögen des
Abwesenden zu haben glauben , hiermit aufgefordert,
selbige inpraeüxo, eub praejudicio praeclusionis,
zu begründen.
Treyßa, den eg. September :82a.
Kurfürst!. Justitz-Amt daselbst. Hüpede«.
In fidem Kulenkamp.