Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [4])

Dem Consistoriunr zu Rinteln ist nunmehr auch 
die Aufsicht über die reformirten Kirchen und 
Schulen in der Grafschaft Schaumburg allergnä- 
dtgst übertragen, und deshalb zugleich der erste 
rcformirte^rcdiger daselbst, George Philipp 
Jäger, als Corch storia!-Assessor, mit dem Cha- 
racter als Cenststorial-Rath, beigeordnet worden. 
Edictal - Borladungen. 
i. Jacob Deßtner, aus birsiger Stadt gebürtig, ist 
im Jahr 1788 als Schnerdergesclle in dir Fremde, 
gegangen, und man hat seit 50 Jahren keine Kunde 
von seinrm Leben vdcr Tcd. Auf den Antrag seiner 
nächsten Verwandten wird derselbe, oder im ¿alle 
seines erfolgten Ablebens dessen Lejbes-Erben hier 
durch edictälitcr vorgeladen, sich bis zum Schluß 
dieses Jahres bei dem unterzeichneten Amt zu mel 
den, und nach beigebrachter Legitimation, wenn 
solche erforderlich seyn wird, das unter Curalel 
stehende Vermögen in Empfang zu nehmen, außer 
dem solches jenen Verwandten gegen Caution ver 
abfolgt wrrdrn soll. 
Esctrwrge, am aß, September 1820. 
Fürst!. Hess. Rötend. Oöerschultheißen-Amt daselbst. 
Heuser. 
L. Wir.Bürgermeister unv Rath der freien Hanse 
stadt Bremen fügen hiermit zu wissen: Demnach 
Herr Doctor Gerhard Cäsar undMackler Hierony 
mus Bernhard Ries, ale odrigkcrtUch bestellte 
Cursoren des Nachlasses des hiecselbst plötzlich 
verstorbenen W-lhelm Bücking, aus Marburg, um 
eine Edictal - Ladung Aller, welche als Erben, 
G'äublgrr, oder ans irgend einem andern Grunde 
Ansrrüche an dem gedachten Nachlaß haben, nach 
gesucht, und diesem Gesuche grwillfahret worden, 
haschen und laden wir sämmtliche bekannte und 
unbekannte Erben und Gläubiger des gedachten 
Wilhelm Bücking, so wie alle solche, welche aus 
irgend eimrm andern Grunde Ansprüche an dem 
Nachlaß desselben zu machen haben, am Donnerstag 
den 9. November d. I., Mittags 12 Uhr, unten 
auf dem Rathhause Hierselbst zu erscheinrn, um 
rhre Ansprüche anzugeben, unter der Verwarnung, 
-daß die Nichterscheiuenden mit ihren Ansprüchen 
für immer ausgeschlossen werden sollen. 
- Bremen, am 19. September 1820. 
G. I k e n, Ober-Grrichtssecretar. 
Z. Johann Justus Bicrmann, aus Lödingsen, Ge 
richts Adelebsen, im Königrich Hanuover, welcher 
im Jabr 1812 mit den Westphalischeu Truppen nach 
Rußland gegangen ist, und seit länger als vor fünf 
Jahren von seinem Leben keine Nachricht gegeben 
Hai, wird in Gemäßheit der Königlichen Verord, 
nnng vom 11» April i8i3/ auf Ansuchen seines 
präsumtiven Lehns-Erben , Johann Friedrich Bier- 
mann, zu Niedernjesa, hierdurch vorgeladen, sich 
binnen Jahresfrist, von gegenwärtiger Bekannt 
machung an,, bet hiesigem Gerichte zu melden, widri 
genfalls nach Ablauf dieser Frist , dieser Verorbnüng 
gemäß, über sem vor Sreboldsbausen bekegrnes 
Lrhnlaud disponirt werden soll. Auch wird Zeder, 
dem von seinem Leben oder Tode etwas bekannt seyn 
sollte, ersucht, dem hiesigeu Gerichte davon gefälligst 
Nachricht zu geben. 
Adelebsen, am 16. September 1820. 
Adeliches Gericht hirrselbst. 
4. Der Vater und die vvllbürtigen Geschwister de 
in Rußland zurückgebliebenen Trainkurchts Johan 
nes Stebl, von Lrschrid, haben um Verabfolgung 
der drm Abwesenden gebührenden Abfindungsgelder 
aus dem elterlichen Gütheransatzbrirf gebeten, worin 
der demselben bestellte Ovrator Ädsencis, nach vor- 
gangigrr Ausrufung des Abwesenden, eingewrlliget 
hat Der Tramknecht Johannes Steh!, von Ltscheid, 
wenn er noch am Leben ist. wird demnach hierdurch 
aufgerufen und edictultter citirt, sich im peremto- 
rischen Term'.n den. 15. December d. I. vor hiesigem 
Amte einzusinken und sein Vermögen in Empfang 
zu nehmen, als solches widrigenfalls an dessen sich 
gemeldete Jntrstat-Erben, und zwar nach Ablauf 
dieses Jahrs ohne wertere Caution verabfolgt werden 
soll. Zugleich werden alle diejenigen, welche nähere 
Erb- oder sonstige Ansprüche an dem Vermögen des 
Abwesenden zu haben glaube«, hiermit aufgrfordeßt, 
selbige inprsetzxo, 6ub prejudicio praeclusionis, 
zu begründen. 
Treyßa, den 29. September 1820« 
Kurfürst!. Justitz Amt daselbst. Hüpeden. 
in tidem Kulenkamp. 
Vorladung der Gläubiger. 
1. Sämmtliche Gläubiger des Bürgers und Krämers 
Joseph Sckorbach dahier werden hierdurch vorge 
laden: imLermiu den 25. Octvber 1820, Vormit 
tags 9 Ubr, vor hiesigem Amte zu erscheinen, ihre 
Forderungen zu Prvtocoll zu grde^, und sich über 
das Gesuch des Schorbach, um Einräumung von 
Zahlungsfrist und Gestattung vrn Stückza klungen 
zu erklären. Rücksichtlich der Ausbleibenden wird 
aägenommen werden, daß sic drm Beschloß der 
Mehrzahl der Erscheinenden deitreten. 
Naumburg, am 25. September 1820. 
Kurfürstlich Hessisches Amt. Heuser. 
-In sidem Staffel, Amts Actuar. 
s. Nachdem der Kellerschrnkrr Friedrich Wrssermann 
dahier die Unzulänglichkeit seines Vermögens, zur 
Befriedigung seiner sämmtlichen Gläubiger, bekannt 
hat, mrd daher drr Concurs über ihn erkannt wor 
ben; so werden alle Gläubiger des gedachten Fried 
rich Wassermann andurch vorgeladen, in dem dazu 
bestimmten Termine den 29. December d.J., frühe
	        

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