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Mit Kurfürstlich
allergnadigsten
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Hessischem
Privilegio.
Mittwoch, den xf* August 1820.
Edtctal - Vorladungen.
r. Alle diejenigen CantonSpflichtigen des Amtes Neu
stadt, welche bei der diesjährigen Müitair ^ Aus
nahme nicht erschienen find, namentlich: Johann
Henrich Sàittdiel, Johannes Rickershcußer,
Frredrich Reichenbach, von Neustadt; Johannes
Feldpausch, Anton Pfeifer, Christian Finck, Pe
ter Möller, Jod. Henrich Feußner, Anton Htsse-
rich, Ludwig Martin, Conrad Möller, von Allen-
dorf ; Nicolaus Ramb, Anton Gres, von Momberg;
Hervnymus Jüngst, von Emsdorf; Johannes
Finck, von Ruhlkirchen, «erden hiermit vorgela
den , so gew:ß bis Ende December d. I. vor un
terzeichnetem Justltz-Amt fich zu stellen, als w>dri'
genfalls sie für Deserteurs erkannt und als solche
verfolgt werden sellen, auch deren Vermögen con-
fiecirt werden wird.
Neustadt, am ». Julii »820.
Kurfürstlich Hessisches Justitz - Amt daselbst.
Bauer.
s. Der Procurator Scheffer, als Curator in ber De-
bitsache des verstorbenen Handelsmanns Isaac Na
than, nundieEld-Jntcreffenten desLetztern, haben
eine Schuldforterung von »985 Rthlr. gegen die
Erben des vorhmuigen, im Regiment Erbprinz zu
letzt gestandenen Hauptwanns Wisemüllrr eingeklagt,
und auf die demselben von der Campagne 1795 für
verlorne Equipage zu gut kommende »70 Rthlr.
Beschlag gelegt, zugleich aber gebeten, die ihnen
unbekannten Erben öffentlich vorladen zu lassen.
Dr aun diesem Suche» statt gethan worden; so
werden die nächsten Erben des Verfior-rnrn hirr-
mit vorgeladen und aufgefordert, sich nicht nur als
solche behörig zu legitimiren, sondern auch in dem
zur Liquidation sämmtlicher Gläubiger ersagterr
Hauprmanns Wisemüller, und resp. Justification
des Arrests, auf den 30. October d. I. au-esetzten
. Termin so gewiß dahier zu erscheinen, und fich auf
die liquidirt werdende Forderung durch einen hiesi
gen, mit Vollmacht zu versehenden Anwalt zu erklä
ren , und ihre etwaigen Einreden zn Protokoll geben
zu lassen, als widrigenfaAS zu gewärtigen, daß die
Präclufion gegen sie erkannt, somit dir Schuldposten
für anerkannt, der Arrest für gerechtfertigt erklärt,
und Klägere aus denen mit Arrest bestrickten
Geldern, in so weit solche dazu anreichen, befries
digt werden.
Cassel, am -8. Julii 1820.'
K. H. General-KriegS-Colleglum-
»stes Departement.
3. Ernst Christian Fausts Kinder auS Reyershausen
haben durch ihren ehemaligen Vormund, Ludolph
Faust, am 5. November »808 dem Essigdrauer
Heinrich Fraaß zu Eddigehausen, über ein Darlehn
von 300 Rthlr. in Gold, eine Schuld-Verschreibung
ansgestellt, welche von dem damaligen hiesigen Frie-
deaszericht bestätiget ist. Obgleich die Schuldner
nachher dem Gläubiger über dieselbe Schuld eine
neue Verschreibung eingelegt haben; so ist doch jene
frühere Obligation lm Hypotheken,Buch nichtgetilgt,
und jetzt nicht mehr zu finden. Es werden daher
auf den Antrag der Interessenten Alle, welche auS
jener frühern Schuld-Verschreibung vom 5. Novem
ber 1808 irgend einen Anspruch haben, hierdurch
aufgefordert, denselben, bei Strafe der Ausschlie-