Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [3])

r.63. 
§ a s seIs che 
Md Lollmerzies - 
Mit Kurfürstlich 
allergnadigsten 
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Hessischem 
Privilegio. 
Mittwoch, den xf* August 1820. 
Edtctal - Vorladungen. 
r. Alle diejenigen CantonSpflichtigen des Amtes Neu 
stadt, welche bei der diesjährigen Müitair ^ Aus 
nahme nicht erschienen find, namentlich: Johann 
Henrich Sàittdiel, Johannes Rickershcußer, 
Frredrich Reichenbach, von Neustadt; Johannes 
Feldpausch, Anton Pfeifer, Christian Finck, Pe 
ter Möller, Jod. Henrich Feußner, Anton Htsse- 
rich, Ludwig Martin, Conrad Möller, von Allen- 
dorf ; Nicolaus Ramb, Anton Gres, von Momberg; 
Hervnymus Jüngst, von Emsdorf; Johannes 
Finck, von Ruhlkirchen, «erden hiermit vorgela 
den , so gew:ß bis Ende December d. I. vor un 
terzeichnetem Justltz-Amt fich zu stellen, als w>dri' 
genfalls sie für Deserteurs erkannt und als solche 
verfolgt werden sellen, auch deren Vermögen con- 
fiecirt werden wird. 
Neustadt, am ». Julii »820. 
Kurfürstlich Hessisches Justitz - Amt daselbst. 
Bauer. 
s. Der Procurator Scheffer, als Curator in ber De- 
bitsache des verstorbenen Handelsmanns Isaac Na 
than, nundieEld-Jntcreffenten desLetztern, haben 
eine Schuldforterung von »985 Rthlr. gegen die 
Erben des vorhmuigen, im Regiment Erbprinz zu 
letzt gestandenen Hauptwanns Wisemüllrr eingeklagt, 
und auf die demselben von der Campagne 1795 für 
verlorne Equipage zu gut kommende »70 Rthlr. 
Beschlag gelegt, zugleich aber gebeten, die ihnen 
unbekannten Erben öffentlich vorladen zu lassen. 
Dr aun diesem Suche» statt gethan worden; so 
werden die nächsten Erben des Verfior-rnrn hirr- 
mit vorgeladen und aufgefordert, sich nicht nur als 
solche behörig zu legitimiren, sondern auch in dem 
zur Liquidation sämmtlicher Gläubiger ersagterr 
Hauprmanns Wisemüller, und resp. Justification 
des Arrests, auf den 30. October d. I. au-esetzten 
. Termin so gewiß dahier zu erscheinen, und fich auf 
die liquidirt werdende Forderung durch einen hiesi 
gen, mit Vollmacht zu versehenden Anwalt zu erklä 
ren , und ihre etwaigen Einreden zn Protokoll geben 
zu lassen, als widrigenfaAS zu gewärtigen, daß die 
Präclufion gegen sie erkannt, somit dir Schuldposten 
für anerkannt, der Arrest für gerechtfertigt erklärt, 
und Klägere aus denen mit Arrest bestrickten 
Geldern, in so weit solche dazu anreichen, befries 
digt werden. 
Cassel, am -8. Julii 1820.' 
K. H. General-KriegS-Colleglum- 
»stes Departement. 
3. Ernst Christian Fausts Kinder auS Reyershausen 
haben durch ihren ehemaligen Vormund, Ludolph 
Faust, am 5. November »808 dem Essigdrauer 
Heinrich Fraaß zu Eddigehausen, über ein Darlehn 
von 300 Rthlr. in Gold, eine Schuld-Verschreibung 
ansgestellt, welche von dem damaligen hiesigen Frie- 
deaszericht bestätiget ist. Obgleich die Schuldner 
nachher dem Gläubiger über dieselbe Schuld eine 
neue Verschreibung eingelegt haben; so ist doch jene 
frühere Obligation lm Hypotheken,Buch nichtgetilgt, 
und jetzt nicht mehr zu finden. Es werden daher 
auf den Antrag der Interessenten Alle, welche auS 
jener frühern Schuld-Verschreibung vom 5. Novem 
ber 1808 irgend einen Anspruch haben, hierdurch 
aufgefordert, denselben, bei Strafe der Ausschlie-
	        

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