Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [3])

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A. 54 . 
_ § asseIschr 
MUi- Md LoillllWev 
en 5 tcn Julii i 
Hessischem 
Privilegio. 
820 . 
Gemeinnüsige Sachen. 
In den Möglinischen Annalen der Landwirthschaft, 
4r Bd., erstes Stück, S. arg, steht folgendes Mittel 
gegen das Austreiben oder Barsten des Rindviehes, 
wenn es zu viel Kutter gefressen hat: 
Man niinmt vom allerschlechtefien Taback und setzt 
gemeinen Branntwein darauf, läßt es ziehen und 
halt es zum Gebrauch bereit. In sich ereignendem 
Fall nimmt man ungefähr s Loth Seife und giebt sie 
dem kranken Vieh mit 2 bis z Eßlöffel voll von 
dem Tabacksaufguffe ein; es hilft auf der Stelle. 
Bereitung des Mehls aus Waitzen. 
Im nördlichen Deutschland pflegt man den Waitzen, 
woraus Mehl gemahlen werden soll, vorher anzu 
feuchten, damit die Hülse sich nicht zu sehr zerkleine 
und man demnach weißeres Mehl erhalte. Durch 
das Anfeuchten und durch die, beim Mahlen erzeugte 
Hcheaber, wird ein Theil des, im Waitzen vorhan 
denen, Zuckerftoffrs und Stärkemehls zersetzt; auch 
bekommt das so behandelte Mehl leicht einen dumpfi 
gen Geruch und Geschmack. In Nordamerika, in 
England und selbst in einigen süddeutschen Provinzen 
wird der Waitzen, statt angefeuchtet zu werden, auf 
besonders dazu eingerichteten Orfen getrocknet und 
dann erst durch sehr poröse (löchrige) 
Steine enthülset und gemahlen. 
Das auf diese Weise gewonnene Mehl hält sich 
länger, und kann, ohne z,u verderben, weiter ver 
führt, auch so gut wie Kroftmehl gebraucht werden. 
9 Pfund davon leisten so viel, als iv Pfund von dem 
gewöhnlichen. 
Edictal - Vorladungen. 
1. Nachstehende, aus dem hiesigen Reservaten-Bezirk 
gebürtige Cantonisten: 1) Martin Brück, 2) Jo 
hann Henrich Hartwig, 5) Matthias Krause, 4) 
Johann Henrich Ekhardt, aus Sontra; 5) Mar 
tin Bodenstein, auS Ulfen; 6) Johannes Schade, 
aus Niederellenbach; 7) Friedrich Brenzcl, von 
Brauch; 8) Matthias Ruhl, von Mündershausen; 
9) Johannes Hühner, von Hergershausen; 10) 
Johannes Ruhl, von Mündershausen; ri) Fried 
rich Diedrich, 12) Johannes Heller, 15) Mat 
thias Grau, 14) Johann George Arndt, 15) Carl 
Reuter, 16) George David Schaub, 17) JustuS 
Himmel, aus Rotenburg; »8) Christoph König, 
von Iba; 19) Carl Friedrich Rrimann, aus Brei- 
lenbach; 20) Joban» Hermann Schade, von Lü 
dersdorf; 21) Peter Engel, von Bebra; 22) Con 
rad Spohr, daher, welche bei der diesjährigen 
Ausnahme auf die erlassenen Vorladungen nicht 
erschienen sind, und deren Vermögen deshalb in 
Beschlag genommen worden, werden hiermit öffent 
lich aufgefordert, so gewiß noch vor Ende Decem 
ber d. I. dahier sich einzufinden, und den bestehen 
den Recrutirungs-Gesetzen zu unterwerfen, als 
außerdem unfehlbarzu gewärtigen, daß ihr jetziges 
und künftiges elterliches, oder sonst anfallendes 
Vermögen, confiseirt werden wird. 
Rotenburg, am 24. Mai 1320. 
Kurf. Hess. Reservaten-Commifston. ArsteniuS.- 
s. Nachdenamte, bei der diesjährigen Musterung so 
wenig als nachher auf die zweite Vorladung nicht 
erschienene ausgetretene Cantonisten, als: 1) Jos
	        

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