Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [3])

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George Salzmann, 8) Johannes Schabe, ^Chri 
stoph Herthal, 10) Jacob Weidmann, ii) Fried, 
rich Höcker, 12) George Walther, 15) Joseph 
Köhler, 14) George Werschmidt, 15) Pete: Mohr, 
16) Henrich Heisiermann, 17) George Münster 
und 18) Christian Otto, sämmtlich aus hiesiger 
Stadt. Es dient denen eben genannten Militair- 
pflichtlgen übrigens zur Nachricht, daß ihr Ver 
mögen bereits mit Arrest belegt worden ist. 
Hersfeld, am 27. Junii 1820. 
Kurf. Oberschultherßen-Amt hiers. Hartert. 
Z. Die Cantonisten Conrad Sandrock von Oetmanns 
hausen und Perle Heilbruu von Wichmannshausen, 
welche auf die erste und zweite Citation nicht er 
schienen sind, werden nunmehr, in Gemäßheit des 
Recrutirungs-Reglements, edicralner cttirt, sich 
vor Ablauf des Monats December dieses Jahres 
anuoch zu sistlren, oder zu gewärtigen, daß ihr 
jetziges und das künftig ihnen von ihren Eltern zu 
fallende Vermögen für verfallen erkannt werde. 
Blschhausen, am 50. Junii 1820. 
Kurfürstliches Amt daselbst. Faust. 
4, Vermöge Auftrags Kurhessischro General«Kriegs- 
Collegii, isteu Departements, vom 10. April d. I. 
ad Nr. 958. Ä. P., werden nachgenannte, bei der 
diesjährigen Cantons - Revision und resp. auf wei 
tere gesetzmäßige Vorladung ausgebliebene mili- 
tairpflichtige Unterthanen hiesigen Amtsbezirks, 
deren Aufenthaltsorte unbekannt sind, uämUch: 
aus Zierenberg: 1) Andreas Seyfarth; B. aus 
Westuffeln: 2) Johannes Meyer; C. aus Zwer 
gen: 3) Johann Henrich Jordan; v. aus Oberli 
stingen: 4) Carl Wilhelm Kaseberq; E. aus Nie 
derelsungen : 5) Ludwig Fülling; F. aus Obermei 
ser: 6) Johann Jost Stein; 6. aus Meimbressen : 
7) Salomon Meyer; H. auS Dörnberg: 8) Hein 
rich Schreiber, 9) Johann Heinrich Carl und io) 
Jost Hem rich Israel, hierdurch vorgeladen, sich 
vor dem Ablaufe des Monals December dieses 
Jahres so gewiß vor dem unterzeichneten Justitz, 
Beamten zu stellen, und, nach vorgängiger Uuter- 
suchrmg, über ihre allentbalbtge Schicklichkeit oder 
Unschicklichkeit zum Milltairdienste, die Entschei 
dung zu erwarten, als die Zurückbleibenden sich 
selbst berzumessen haben, wenn ihr gegenwärtiges 
und zukünftiges Vermögen, dessen Verabfolgung 
den Verwandten oder Vormündern bereits bei 
Strafe doppelter Zahlung verboten worden ist, als 
dem Staate verfallen, betrachtet und eingezogen 
werde. Zierenberg, am 30. Junii 1820. 
Kurf. Hess. Justitz-Amt hierselbst. Denker. 
5, Der vor langen Jahren verstorbene hiesige Schuh 
flicker Jobann Henrich Müller hatte ausser dem 
dahier anwesenden Johann Justus Müller noch 
zwei Söhne, namentlich: 1) Johannes Müller, 
geboren den 31. Januar 1737, von dessen Absterben 
sich keine Nachricht vorfindet, und a) Johann 
Conrad Müller, geboren am «.November 2739, 
welcher seit 6z Jahren abwesend, ohne daß von 
seinem Leben oder Tode Nachrichten einzuziehen 
gewesen. Au^ den Antrag des obgedachteu Johann 
Justus Müller werden der abwesende Johann 
Conrad Müller, so wie der als Mirerbe zu betrach 
tende Johannes Müller und deren etwaige eheliche 
Abkömmlinge hierdurch cdictaliter vorgeladen, tu 
dem aus Freitag den 23. September nächstkünftig 
bestimmten Termin, Vormittags von 9 bis is Uhr, 
vor unterzeichnetem Stadtgericht so gewiß sich eln- 
zufinden, und nach vorgängig berichtigter Legiti 
mation ihre Vermögen in Empfang zu nehme», 
als widrigevfalls zu gewärtigen, daß sie für abge 
storben erklärt, und dem Johann JustuS Müller 
dasselbe ohne weitere Cautions-Leistusg ausgefolgt 
werden solle. Cassel, am 30. Junii 1820. 
Kurf. Hess. Stadtgericht daselbst. Burchardi. 
Wepler. 
6. Alle diejenigen, welche aus der Dienstzeit des 
vormaligen Amtmanns Jaevdi zu Auburg, und be 
sonders auS der Periode vom i. Januar 1816, bis 
zum 30. April 1820, als in welcher Zeit das Amt 
Auburg dem Königreich Hannover incorporirt wor 
den, ex deposiüs oder sonst Ansprüche zu haben, 
und gegen baS Amt Auburg zu begründen vermei 
nen, sind zu Angabe und Klarmacdung derselben, 
in dem auf den 18. September, dieses Jahrs ange 
setzten Liquidations-Termine, bei Straffes Aus 
schlusses, auf Königlicher Justitz,Canzlei allhler zu 
erscheinen, vorgeladen. 
König!. Justitz-Canzlei zu Hannover. 
7. Der Cantonist Henrich Claus, von hier, welcher 
sich der der diesjährigen Cantons-Revision nicht 
fistirt hat, wird hiermit in Gemäßheit des §. 67. 
des RecrutirungS-Reglements vom 28. April 1817 
vorgeladen, sich vor Ablauf des Monats December 
d. I. so gewiß dahier zu stellen, widrigenfalls so, 
wohl sein jetziges, als das künftig von seiner noch 
lebenden Mutter ihm zufallende Vermögen verfallen 
ist. Schenklengsfeld, am 12. Julii 1820. 
Kurf. Hess. Amt Landeck daselbst. Milchling. 
Vorladung der Gläubiger. 
1. Rücksichtlich eines unterthänig nachgesuchten Mo- 
ratorll von Kurfürstlicher Regierung gnädigst beauf 
tragt, den Dermögenszustand des Schneidermei 
sters .Henrich Splittorf zu Schwarzenborn, dessen 
zu leistende Sicherheit und erlittene Unglücksfalle 
zu untersuchen, auch dessen Creditoren hierüber zu 
vernehmen, werden Alle und Jede, welche aus irgend 
einem Grund an dem gedachten Henrich Splrttorf 
etwas zu fordern haben, hierdurch aufgefordert, 
so gewiß io dem hierzu auf Donnerstag deu 1 7. August 
d. I. auf hiesige Amtsstube bestimmten Termin zu 
erscheinen, und sich rückfichtlich des erbetenen Mo-
	        

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