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George Salzmann, 8) Johannes Schabe, ^Chri
stoph Herthal, 10) Jacob Weidmann, ii) Fried,
rich Höcker, 12) George Walther, 15) Joseph
Köhler, 14) George Werschmidt, 15) Pete: Mohr,
16) Henrich Heisiermann, 17) George Münster
und 18) Christian Otto, sämmtlich aus hiesiger
Stadt. Es dient denen eben genannten Militair-
pflichtlgen übrigens zur Nachricht, daß ihr Ver
mögen bereits mit Arrest belegt worden ist.
Hersfeld, am 27. Junii 1820.
Kurf. Oberschultherßen-Amt hiers. Hartert.
Z. Die Cantonisten Conrad Sandrock von Oetmanns
hausen und Perle Heilbruu von Wichmannshausen,
welche auf die erste und zweite Citation nicht er
schienen sind, werden nunmehr, in Gemäßheit des
Recrutirungs-Reglements, edicralner cttirt, sich
vor Ablauf des Monats December dieses Jahres
anuoch zu sistlren, oder zu gewärtigen, daß ihr
jetziges und das künftig ihnen von ihren Eltern zu
fallende Vermögen für verfallen erkannt werde.
Blschhausen, am 50. Junii 1820.
Kurfürstliches Amt daselbst. Faust.
4, Vermöge Auftrags Kurhessischro General«Kriegs-
Collegii, isteu Departements, vom 10. April d. I.
ad Nr. 958. Ä. P., werden nachgenannte, bei der
diesjährigen Cantons - Revision und resp. auf wei
tere gesetzmäßige Vorladung ausgebliebene mili-
tairpflichtige Unterthanen hiesigen Amtsbezirks,
deren Aufenthaltsorte unbekannt sind, uämUch:
aus Zierenberg: 1) Andreas Seyfarth; B. aus
Westuffeln: 2) Johannes Meyer; C. aus Zwer
gen: 3) Johann Henrich Jordan; v. aus Oberli
stingen: 4) Carl Wilhelm Kaseberq; E. aus Nie
derelsungen : 5) Ludwig Fülling; F. aus Obermei
ser: 6) Johann Jost Stein; 6. aus Meimbressen :
7) Salomon Meyer; H. auS Dörnberg: 8) Hein
rich Schreiber, 9) Johann Heinrich Carl und io)
Jost Hem rich Israel, hierdurch vorgeladen, sich
vor dem Ablaufe des Monals December dieses
Jahres so gewiß vor dem unterzeichneten Justitz,
Beamten zu stellen, und, nach vorgängiger Uuter-
suchrmg, über ihre allentbalbtge Schicklichkeit oder
Unschicklichkeit zum Milltairdienste, die Entschei
dung zu erwarten, als die Zurückbleibenden sich
selbst berzumessen haben, wenn ihr gegenwärtiges
und zukünftiges Vermögen, dessen Verabfolgung
den Verwandten oder Vormündern bereits bei
Strafe doppelter Zahlung verboten worden ist, als
dem Staate verfallen, betrachtet und eingezogen
werde. Zierenberg, am 30. Junii 1820.
Kurf. Hess. Justitz-Amt hierselbst. Denker.
5, Der vor langen Jahren verstorbene hiesige Schuh
flicker Jobann Henrich Müller hatte ausser dem
dahier anwesenden Johann Justus Müller noch
zwei Söhne, namentlich: 1) Johannes Müller,
geboren den 31. Januar 1737, von dessen Absterben
sich keine Nachricht vorfindet, und a) Johann
Conrad Müller, geboren am «.November 2739,
welcher seit 6z Jahren abwesend, ohne daß von
seinem Leben oder Tode Nachrichten einzuziehen
gewesen. Au^ den Antrag des obgedachteu Johann
Justus Müller werden der abwesende Johann
Conrad Müller, so wie der als Mirerbe zu betrach
tende Johannes Müller und deren etwaige eheliche
Abkömmlinge hierdurch cdictaliter vorgeladen, tu
dem aus Freitag den 23. September nächstkünftig
bestimmten Termin, Vormittags von 9 bis is Uhr,
vor unterzeichnetem Stadtgericht so gewiß sich eln-
zufinden, und nach vorgängig berichtigter Legiti
mation ihre Vermögen in Empfang zu nehme»,
als widrigevfalls zu gewärtigen, daß sie für abge
storben erklärt, und dem Johann JustuS Müller
dasselbe ohne weitere Cautions-Leistusg ausgefolgt
werden solle. Cassel, am 30. Junii 1820.
Kurf. Hess. Stadtgericht daselbst. Burchardi.
Wepler.
6. Alle diejenigen, welche aus der Dienstzeit des
vormaligen Amtmanns Jaevdi zu Auburg, und be
sonders auS der Periode vom i. Januar 1816, bis
zum 30. April 1820, als in welcher Zeit das Amt
Auburg dem Königreich Hannover incorporirt wor
den, ex deposiüs oder sonst Ansprüche zu haben,
und gegen baS Amt Auburg zu begründen vermei
nen, sind zu Angabe und Klarmacdung derselben,
in dem auf den 18. September, dieses Jahrs ange
setzten Liquidations-Termine, bei Straffes Aus
schlusses, auf Königlicher Justitz,Canzlei allhler zu
erscheinen, vorgeladen.
König!. Justitz-Canzlei zu Hannover.
7. Der Cantonist Henrich Claus, von hier, welcher
sich der der diesjährigen Cantons-Revision nicht
fistirt hat, wird hiermit in Gemäßheit des §. 67.
des RecrutirungS-Reglements vom 28. April 1817
vorgeladen, sich vor Ablauf des Monats December
d. I. so gewiß dahier zu stellen, widrigenfalls so,
wohl sein jetziges, als das künftig von seiner noch
lebenden Mutter ihm zufallende Vermögen verfallen
ist. Schenklengsfeld, am 12. Julii 1820.
Kurf. Hess. Amt Landeck daselbst. Milchling.
Vorladung der Gläubiger.
1. Rücksichtlich eines unterthänig nachgesuchten Mo-
ratorll von Kurfürstlicher Regierung gnädigst beauf
tragt, den Dermögenszustand des Schneidermei
sters .Henrich Splittorf zu Schwarzenborn, dessen
zu leistende Sicherheit und erlittene Unglücksfalle
zu untersuchen, auch dessen Creditoren hierüber zu
vernehmen, werden Alle und Jede, welche aus irgend
einem Grund an dem gedachten Henrich Splrttorf
etwas zu fordern haben, hierdurch aufgefordert,
so gewiß io dem hierzu auf Donnerstag deu 1 7. August
d. I. auf hiesige Amtsstube bestimmten Termin zu
erscheinen, und sich rückfichtlich des erbetenen Mo-