Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [2])

. 49 . Lassclschc 
d om- md m mm - Zemg. 
Mit Kurfürstlich 
allergnädigsten 
Sonnabend, den 17^« Junii 
Hessischem 
Privilegio. 
1820 . 
■ 1 I 
Befdrder- und Veränderungen. 
Die erledigte Pfarrei zu Obermöllerich, Classe 
Gudensberq, isi dem bisherigen. Diaconus 
Sckirmer zu Lichtenau allergnädtgst übertragen. 
Der Oberförster S ta h l zu Löhlbach, Ober 
forsts Vurgwald, ist in den Ruhestand allergnä- 
digft versetzt, und die Administration dieses For 
stes nunmehr dessen Sohne und Gehülfen, dem 
gehenden Förster Justus Stahl daselbst, aller 
gnädigst übertragen. 
Gesetzgebung. 
Die Nr. VI. des Gesetzblattes von diesem 
Jahr enthält:^ 
. i) Ausschreiben der Regierung zu Fulda, vom 
L7. April, die Beziehung der Geldstrafen von 
Feldfreveln betreffend; 
2) Ausschreiben der Regierung zu Rinteln, 
vom ic,. Mai, das Schlachten des ungesunden 
Viehes, und die Verscharrung deö an den Wegen 
verreckten Viehes betreffend; 
z) Kurfürstliche Erklärung vom 12. Mai, 
zur Verordnung vom r. August 1818» wegen der 
aufgehobenen Befreiungen von der Entrichtung 
der Accise, des Licents und des Zolles; 7 
4) Regierunqs - Ausschreiben vom 15. Mat, 
den Gerichtsstand der, durch allerhöchstes Rescript 
angestellten, AmtSrActr.arien betreffend; 
5) Verordnung vom 30. Mai, die Durchfuhr 
des SalzeS im Großherzogthume Fulda betreffend; 
ü) Verordnung vom zo. Mai, die Anwendung 
der Verordnung vom 14. August i$is, über die 
Pacht-Prozesse, auf die Streitigkeiten aus früher 
geschlossenen Pachtverträgen betreffend. 
Edictal- Vsrladungen. 
1. Nachfolgende bei der diesjährigen Ausnahme nicht 
erschienene Cantonisten des hiesigen Amts, nament 
lich: 1) Heinrich Wenzel, 2) Johannes Sellbast, 
5) Johannes Löchner, von Groß rllmersde; ^Jo 
hann Heinrich Rode, 5) Christoph Batz, (^Rein 
hard Neuland, von Obrrtaufungea; 7) George 
Mrntel, 8) Conrad Schröder, von Helsa; 9) Jo 
hann Franz Trebiug, 10) Job. David Schlegel, 
von Wickenrode, werden hierdurch aufgefordert, 
sich so gewiß bis Ende dieses Jahrs vor dem unter 
zeichneten Beamten zu sistiren, als widrigenfalls 
ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen, als 
dem Staate verfallen erkannt, und eingezogen wer 
den wird. Grvßallmerode, am 13. Mai ,8ao. 
von Norde ck. 
s. Die nachbenannten Cautonistrn, welche auf die 
zweite Vorladung zur Cantons Rev.sion sich nicht 
eingestellt haben, «erden hierdurch aufgefordert.
	        
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