nach Vorschrift deß Militair - Reglements vom
sg. April gegen ihn verfahren werden soll.
Frohnhausen, am so. Mai rgso.
Kurfürst!. Hessisches Amt. Strohmeyer.
H. Die Cantonisten: 1) Ludwig Schick, von Amöne
burg; L) Peter Stödeldronn, daher; 5) Michael
Schick, von Niederklein; 4) Christoph Höck, von
Stausebach, und 5) Ludwig Stiehl, von Schröck,
haben sich auch auf die zweite Ladung zur dies
jährigen Cantons. Revision nicht gestellt, weshalb
sie hierdurch, in Gemäßheit hochverehrlichen Re-
fcriptsKurf.General-Kricgs-Collegii isten Depar
tements vom 11. d. M. aufgefordert werden, sich
im Laufe dieses rgaostcn Jahrs noch bei unterzeich--
netemAmt zu sistire«. Jm AusbleibungSfallr haben
sie zu erwarten, daß ihr jetziges und zukünftiges
Vermögen in Beschlag genommen, und demnächst
gesetzlich darüber Sisponirt werden wird.
Amöneburg, am 17♦ Mai 1820.
Kurf. Justitz-Amt das. E. Giesler, Amtmann.
7. Die Gebrüder Andreas und Franz Gundlach aus
Großallmerode werden, weil deren Aufenthaltsort
dermalen unbekannt ist, hiermit eäicrsliter geladen,
den r. August d. I., Morgens 8 Uhr, vor unter
zeichnetem Amte an gewöhnlicher Gerichtsstelle zu
erscheine«, und sich auf die Klage der Ehefrau des
Krämers Wilhelm Vaupel, Catharine Elisabeth,
geb. Wenzel, hierseldst, „daß sie derselben, in Ge
meinschaft mit ihrem Vater und ihren Geschwistern,
als Miterben ihrer verstorbenen Mutter, ein gegen
Z pCt. Zinsen dargeliehenes Capital von i^oRthlr.
schulden," bei Eingestandniß-Strafe vernehmen
laste«. Großallmerode, am 8. Mai igso.
Kurf. Hess. Amt Hierselbst. Don N0rdeck.
9. Nachfolgende bei der diesjährigen Ausnahme nicht
erschienene Cantonisten des hiesigen Amts, nament
lich: 1) Heinrich Wenzel, a) Johannes Sellhaft,
3) Johannes Löchner, von Großallmerode; 4)Jo-
chann Heinrich Rode, 5) Christoph Batz, 6) Rein
hard Neuland, von Oberkaufimgen; 7) George
Mente!, 8) Conrad Schröder ^ von Helsa; 9) Jo
hann Frau; Trrbing, 10) Joh. David Schlegel,
von Wickenrode, werden hierdurch aufgefordert,
sich so gewiß bis Ende dieses Jahrs vor dem unter
zeichneten Beamten zu sistiren, als widrigenfalls
ihr gegenwärtiges und zuksinftigeö Vermögen, als
dem Staate verfallen erkannt, und eingezogen wer
den wird. Großallmerode, am 13. Mai igao.
von N 0 r d e ck.
9. Die nachbenannten Cantonisten, welche auf die
zweite Vorladung zur Eantons-Revision sich nicht
eingestellt haben, werden hierdurch aufgefordert,
sich vor Ablauf des gegenwärtigen Jahres hier zu
sistiren, oder zu erwarten, daß ihr jetziges und
künftiges, bereits mit Arre2 belegtes Vermögen
verfallen sey. Verzeichniß der nicht erschrenenen
Csntonisten: 1) Balthasar Dipprl, a) Jacob
Ermrr, 5; Henrich Kurt, 4) Henrich Schorr,
5) Henrich Dönch, 6) Johannes Beyer, 7) Hen
rich Hart, 8) Valentin Liedel, 9) Hermann Kunze,
10) Georg Hrusner, 11) Wrlhrlm Breiding, aus
Hamberg; 12) Gerharv Schenk, aus Mardorf;
15) Christoph Kaiser, aus Freudenthal; 14) Jo
hann Henrich Ziegler, aus Holzhausen; iL)Adam
Kaiser, aus Sundheim.
Homberg, am 26« Mai 1820.
Kurf. Hess. Justitz-Amt das. Kleyensteuber.
10. Die Cantonisten Johannes «Dchumann und George
Jacob von hier sind zur diesjährigen Cantons-Re-
vision, weder auf die erste, noch zweite Vorladung
erschienen, und werden daher, da ihr Aufenthalts-
Ort unbekannt ist, andurcl) eciicwliter vorgeladen,
und ihnen aufgegeben , sich so gewiß noch vor Ab
lauf dieses Jahrs bei hiesigem Amte zu sistiren,
und ihrer Militairpflichtigkeit ein Genüge zu leisten,
als sonst ihr Vermögen conjj'scirt werden wird.
Melsungen, am 19. Mai 1620.
Kurhessisches Amt daselbst. L 0 tz.
Vorladung der Gläubiger.
1. Im Auftrag Kurfürstl. Regierung dahier werden
zur Verhütung eines Concurses, und in Gemäßheit
der Verordnung vom 16. September 1788, Alle
und Jede, welche aus irgend einem Grunde Forde
rungen an dem gewesenen Pfarrer Ruppersberg zu
Ellnhausen zu haben glauben, hiermit öffentlich
vorgeladen, entweder in Person oder durch gehörig
Bevollmächtigte in dem aufDiensttag den 20. Junii
c. anbestimmttn Termin vor unterzeichnetem Com-
miffar zu erscheinen, und bei Strafe nachberrger
gänzlicher Enthörung ihre Forderungen zu Protocoll
zu geben und sofort rechtlich zu begründen, auch
hiernach, und vorgängig des ihnen vorzulegenden
Massenbellandes, ihre Erklärung zuM^Bewirkrmg
einer gütlichen Ueberernkunft abzugeben.
Marburg, am 50. April 1820.
Hille, Amtmann.
In üäerrr cvpise: Zimmermann, Amts-Seer.
2. Nachdem die bei Gericht bis jetzt bekannt gewor
denen Schulden des gewesenen Gastwirths Daniel
Brandt und dessen Ehefrau , Marthe, gebvrnen
Stein, dahier , einen für sie inchposito des unter
zeichneten Gerichts befindlichen Betrag übersteigen,
und bereits von mehreren der Gläubiger dieser Be
trag in Anspruch genommen worden, deshalb aber
dieConvocation sämmtlicher Brandtschen Gläubiger
nothwendig geworden; so werden alle diejenigen,
welche au dem genannten vormaligen Wirth Daniel
Brandt und ^dessen Ehefrau, Marthe, gedornen
Stein, Forderungen haben, hiermit öffentlich vor
geladen, in dem dazu auf Montag den 5. Junii
d. I. vor unterzeichnetem Gericht angesetzten Ter
min ibre Forderungen anzugeben und zu begründen,
widrigenfalls sie von diesem Verfahren werden aus-