5. § asselscht
Polizei- md Kommerziell - ZemG
Mit Kurfürstlich
allcrgnadigsten
Sonnabend, den i5 tin Januar
Hessischem
Privilegs». .
1820.
Bcfördcr- und Verändernngen.
Dcr Geheime Cammerrash Fulda zu Hanau
isi nunmehr in dieser Eigenschaft wieder zum
Mitglied der hiesigen Ober.Rent-Camuicr allcr-
gnädigft ernannt.
Der Bürgermeister, Rath Stern allhier, ist
dem EommerzienrCvllegio als Mitglied mit Sitz
«ud Stimme allergnädigst beigeordnet.
Gesetzgebung.
Die Nr. XVII. des Gesetzblattes von vori
gem Jahr enthält:
0 Verordnung vom 24. December, die Ein
richtung der Strasenbau-Verwaltung betreffend;
2) Bekanntmachung der Regierung zu Rinteln,
vom 29. December, die Gerichtbarkcit in der
Feldmark der Stadt Rodenberg betreffend;
3) Bekanntmachung der Regierung zu Rinteln,
vom 29. December, die Gerichtbarkcit in der
Feldmark der Stadt Sachsenhagen betreffend.
Edictal - Vorladungen.
Folgende Kantonisten deö hmfigen Amtes, welche
sich bei der diesjährigen Musterung nicht gestellt
haben, werden auf Befehl Kurfürstlichen General-
Kriegs r Collegii hierdurch eäictaliter vorgeladen,
sich auuoch vor Ablauf des Monate Januar 1820
so gewiß vor hiesigem Amte zu stellen, und ihrer
Militairpflicht ein Genüge zu leisten, als sonst ihr
bereits mit Arrest bestrickte- Vermögen eingezogen
werden wird: aus Naumburg: 1) Leonhard
Hehler, s) Johann Werner Hehler, 3) Heinrich
Schröder, 4) Franz Dottenhorn, §) Anton Bot-
trnhorn, 6) CrescenS Kaiser, 7) Johann Hein
rich Hehler, 8) Johann Heinrich Meyer; B. au 6
Altendorf: 9) Johann Martin Eubel; 0. auS
Balhorn: »0) Johann Philipp Reitze; v. auS
Sand: ir) George Werner Kurz, 12) Jacob
Glich, 13) Johann Michael Kurz.
Naumburg, am 22. December 18:9.
Kurf. Hess. Amt. Heuser.
2. Der Johannes Pötter, aus Nothfelden gebürtig,
nach producirtem Extract Kirchenbuchs über 70 Jahr
alt, ist angeblich io der Fremde verstorben, und
dessen nächste Jntestat-Erbin, Johann Adam Her-
boldö Rel. zu Altenhasungen, nimmt dermalen dessen
Hinterlassenschaft in Anspruch, w-shalb die rcwal-
gen unbekannten Erben des gedachten rc. Pötter,
so wie drejenigen, welche an dessen Verlassenschaft
aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben ver
meinen, andurch edlctaliter vorgeladen werden,
binnen vier Monaten vor unterzeichneter Gerichts
stelle zu erscheinen, und ihre Ansprüche gehörig dar-
. zuthun, widrigenfalls sie mit solchen, unter dem
Verlust der Meoerrinfetzung in den vorigen Stand,
pracludlrt, und der Jmplorantin die Erbschaft ab
intestiito zugesprochen werden soll.
Wolfbagrn, am z* December iLig.
Kurf. Hess. Justitz-Amt das. Kuchenbecker.
ln tidem Plitt.
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