Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [1])

5. § asselscht 
Polizei- md Kommerziell - ZemG 
Mit Kurfürstlich 
allcrgnadigsten 
Sonnabend, den i5 tin Januar 
Hessischem 
Privilegs». . 
1820. 
Bcfördcr- und Verändernngen. 
Dcr Geheime Cammerrash Fulda zu Hanau 
isi nunmehr in dieser Eigenschaft wieder zum 
Mitglied der hiesigen Ober.Rent-Camuicr allcr- 
gnädigft ernannt. 
Der Bürgermeister, Rath Stern allhier, ist 
dem EommerzienrCvllegio als Mitglied mit Sitz 
«ud Stimme allergnädigst beigeordnet. 
Gesetzgebung. 
Die Nr. XVII. des Gesetzblattes von vori 
gem Jahr enthält: 
0 Verordnung vom 24. December, die Ein 
richtung der Strasenbau-Verwaltung betreffend; 
2) Bekanntmachung der Regierung zu Rinteln, 
vom 29. December, die Gerichtbarkcit in der 
Feldmark der Stadt Rodenberg betreffend; 
3) Bekanntmachung der Regierung zu Rinteln, 
vom 29. December, die Gerichtbarkcit in der 
Feldmark der Stadt Sachsenhagen betreffend. 
Edictal - Vorladungen. 
Folgende Kantonisten deö hmfigen Amtes, welche 
sich bei der diesjährigen Musterung nicht gestellt 
haben, werden auf Befehl Kurfürstlichen General- 
Kriegs r Collegii hierdurch eäictaliter vorgeladen, 
sich auuoch vor Ablauf des Monate Januar 1820 
so gewiß vor hiesigem Amte zu stellen, und ihrer 
Militairpflicht ein Genüge zu leisten, als sonst ihr 
bereits mit Arrest bestrickte- Vermögen eingezogen 
werden wird: aus Naumburg: 1) Leonhard 
Hehler, s) Johann Werner Hehler, 3) Heinrich 
Schröder, 4) Franz Dottenhorn, §) Anton Bot- 
trnhorn, 6) CrescenS Kaiser, 7) Johann Hein 
rich Hehler, 8) Johann Heinrich Meyer; B. au 6 
Altendorf: 9) Johann Martin Eubel; 0. auS 
Balhorn: »0) Johann Philipp Reitze; v. auS 
Sand: ir) George Werner Kurz, 12) Jacob 
Glich, 13) Johann Michael Kurz. 
Naumburg, am 22. December 18:9. 
Kurf. Hess. Amt. Heuser. 
2. Der Johannes Pötter, aus Nothfelden gebürtig, 
nach producirtem Extract Kirchenbuchs über 70 Jahr 
alt, ist angeblich io der Fremde verstorben, und 
dessen nächste Jntestat-Erbin, Johann Adam Her- 
boldö Rel. zu Altenhasungen, nimmt dermalen dessen 
Hinterlassenschaft in Anspruch, w-shalb die rcwal- 
gen unbekannten Erben des gedachten rc. Pötter, 
so wie drejenigen, welche an dessen Verlassenschaft 
aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben ver 
meinen, andurch edlctaliter vorgeladen werden, 
binnen vier Monaten vor unterzeichneter Gerichts 
stelle zu erscheinen, und ihre Ansprüche gehörig dar- 
. zuthun, widrigenfalls sie mit solchen, unter dem 
Verlust der Meoerrinfetzung in den vorigen Stand, 
pracludlrt, und der Jmplorantin die Erbschaft ab 
intestiito zugesprochen werden soll. 
Wolfbagrn, am z* December iLig. 
Kurf. Hess. Justitz-Amt das. Kuchenbecker. 
ln tidem Plitt. 
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