Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [1])

..oerungen. 
n bei der Regierung 
' , zum Advocato sisci 
. - r»narint. 
Dem Amtmann Mülhause zu Altengronau 
ist sein Sohn, der Hofgerichts-Advocat George 
Mülhause zu Hanau, als Gehülfe allergnä. 
-tgft beigeordnet. 
Der Canzlift, Registrator D eu sch le zu Fulda 
ist in dieser Eigenschaft zur Expedition der Renk- 
Cammer in Hanau allergnadtgst versetzt. 
Dem Gutsbesitzer Ernst Ludwig Deich- 
mann zu Lembach, Amts Homberg, ist der 
Character als Amtsrath allergnadigst beigelegt. 
Edictal - Vorladungen. 
i. In dem zwischen dem Wirth Johannes Schäfer und 
Einwohner Christian Schäfer zu Niedermöllerich, 
Kläger, wider den Ackermann Christoph Butte in 
Dörnhagen, Verklagten, wegen des Nachlasses der 
in Dörnhagen am zo. September 1804 verstorbenen 
Anne Marthe Butte, geborn, Schäfer, dahier an 
hängigen Rechtsstreite, ist eine gewisse Anne Catha- 
rine Möller, qeborne Schäfer, angeblich ln London 
wohnhaft, alsJntervenientin, durch einen nicht ge 
hörig legitimirren Anwalt aufgetreten, und hat ge 
dachte Erbschaft in Anspruch genommen, worauf 
derselben durch Erkenntniß vom 15. Marz und 2. De 
cember d. I. aufgegeben worden, binnen 6 Mona 
ten ihren Anwalt mit einer gehörigen Vollmacht 
zu versehen, und wegen des Kostenpunkts eine Cau- 
tion von 40 Rthlrn. einzulegen, diesem vorrangig 
aber inrermino den 11. April 1820 zu begründen, 
baß sie die einzige eheliche Tochter des zu Bödicker, 
Amts Felsderg, am 17. August 174z gedornrn, 
bereits verstorbenen Conrad Schäfer sei. Nachdem 
nun der vorgebliche Anwalt der Jntervenientin sei 
nem angeblichen Mandat entsagt, so ist die Bekannt 
machung erwähnten Erkenntnisses, so wie dir Vor 
ladung der Jntervenrentin durch öffentliche Blat 
ter, verfügt worden. Gedachte Anne Catharme Möl 
ler, geborne Schäfer, in London, oder deren etwaige 
Erben, werden daher aufgefordert, selbst, oder durch 
einen gehörig legitimsten Anwalt, vor unterzeich- 
netemÄmte den 11. April 1820 zu erscheinen, 
und den Erkenntnissen vom 15. Marz und 2. De 
cember d.J. gemäß, ber Strafe der Präclusion mit 
ihren Erbanfprüchen, wegen dem Kostcnpunct eine 
Caution von 40 Rthlrn. tyi hinterlegen, und sich 
gehörig ad caudam jit legrtimiren. 
Waldau, den 5. December 1819. 
Kurfürstliches Amt daselbst. Schmitten. 
In üdetn copiae Kersting. 
2. Folgende Cantonisten des hiesigen Amtes, welche 
sich bei der diesjährigen Musterung nicht gestellt 
haben, werden auf Befehl Kurfürstlichen General- 
Kriegs - Collegii hierdurch edictaliter vorgeladen, 
sich annoch vor Ablauf des Monats Januar 1820 
so gewiß vor hiesigem Amte zu stellen, und ihrer 
Mtlitalkpflicht ein Genüge zu leisten, als sonst ihr 
bereits mit Arrest bestricktes Vermögen eingezogen 
werden wird: Aaus Naumburg: 1)Leonhard 
Hehler, 2) Johann Werner Hehler, 5) Heinrich 
Schröder, 4) Franz Bottenhorn, 5) Anton Bot- 
renhorn, 6) Creöcens Kaiser, 7) Johann Hein 
rich Hehler, 8) Johann Heinrich Meyer; L. auö 
Alkendorf: 9) Johann Martin Eubel; 6. aus 
Balhorn: 10) Johann Philipp Reitze; v. aus 
Sand: 11) George Werner Kurz, 12) Jacob 
Glich, iz) Johann Michael Kurz. 
Naumburg, am 22. December 1819. 
Kurf. Hess. Amt. Heuser. 
Vorladung dev Gläubiger. 
1. Der Bruder des kürzlich verstorbenen Bäckergesellen 
CyriacusSpillner,b«rGarnhäwdler W lhelm Spin 
ner , hat als einziger Erbe desselbeljchFssen Erbschaft 
auögeschlagen, in welchem Betracht sämmtliche 
Gläubiger des obigen Cyriacus Spillner andurch 
edickil-iter vorgeladen werden, um im Termin den 
17. Januar k. I. ihre Forderungen anzugeben, und 
sich auf die Darstellungen des Garnbündlers Wil 
helm Spillner über den Bestand der Erbmasse we 
niger nicht zu erklären, als auch wegen deren güt 
lichen Vertheilung ihre Anträge zu Protokoll abzu 
geben. Diejenigen Gläubiger , weichern diesem per» 
emtorsschen Termin zurückbleiben, werden mit ihren 
Forderungen bei dem gegenwärtigen Verfahren aus 
geschlossen werden. Cassel um 17. December 1819. 
. Kurfürstliches Stadtgericht Hierselbst. 
Burchardi. 
2. Alle diejenigen, welche an dem Nachlaß des zu 
Zwesten unverberrathel und kinderlos verstorbenen 
Ackermanns Percr Vienau Forderungen zu haben, 
oder sonst Ansprüche daran zu machen vermeinen, 
werden hierdurch lffentlich vorgeladen, solche, bei 
Strafe unfehlbarer Ausschliessung, in dem auf den 
2. März kommenden Jahrs, Morgens 9 Uhr, vor 
Amt nach Borken anberaumten Termin rechtlich 
begründet, persönlich oder durch Bevollmächtigte, 
zu Protokoll vorzubringen. 
Großen-Englis, am 4. December 1819. 
Kurf. Hess. Arnt Borken. R e i ch a r d. 
lrr ädem Rössel. 
Z. Da die Schulden des Conductors Christian Jutzi, 
vormals auf dem herrschaftlichen Guthe zu Sen 
senstein, dessen Vermögen weit übersteigen; so ist 
unterm heurigen Tage, zur Vermeidung eines förm 
lichen Eoncurseö, auf dessen Antrag vorerst die Vor
	        

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