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Sonnabend, den i8 tm März 1820.
Befdrder- und Verànderungen.
Der vorhin im zweiten Fufilier-Landwehr.Ro-
gimimr gestandene Feldwebel C h r i st i a n B u d-
nitz aus Hersftlv ist zum Canzlisten bei ber Rc-
Zierung in.Fulva allergnàdigsi angvnommen.
Der bisherige Untcrfàrfter und Forft-Assistent
Johannes Muller im Forft Giesel, Ober-
fSrsterei Fulda , ift nunmehr zum Revier-Fèrfter
dahin allergnàdigst ernannt.
Edictal- Vorladungen.
r. Die Verwandten des bei dem 7ten vormal. westpbä-
lischenJnfanter. Regim.gestandenen, 1812 mitnach
Rußland gegangenen, von da aber nicht zurückge
kehrten, auch nichts von sich hören lassenden Nico-
laus Ammer von Völkershausen haben bei unter
zeichnetem Amt um Verabfolgung dessen unter Cu-
rarel stehenden Vermögens nachgesucht, und es
werden daher odgedachter Nicolaus Ammer, und
Falls derselbe nickt mehr am Leben sein sollte,
dessen etwaige Testaments- oder Leibes-Erben hier
durch aufgefordert, sich so gewiß bis Ende dieses
Jahrs vor hiesigem Kurfürst!. Justitz-Amte einzu
finden , um erforderlichen Falls pruevis legitima-
tione das Vermögen des Nicolaus Ammer in Em
pfang zu nehmen, als gewiß sonst derselbe in Ge
mäßheit der allerhöchsten Verordnung vom 5. Julii
L816 für todt erklärt, und sein Vermögen den sich
gemeldet habenden Interessenten verabfolgt werde«
wird. Esckweqe., den 24. Februar 1820,
Kurf. Hess. Justitz - Amt daselbst. Möller«.
s. Der bei d:r 2ren Compagnie des 2ten Bataillons
des iften vormaligen westphälischen Cbaffeur- Re
giments gestandene Johann Caspar Nudloss vo«
Niddawitzbausen, Amts Eschwege, lst im Jahr, 812
mit nach Rußland gegangen, und bat seitdem so
wen'g etwas von sich hören lassen, als er selbst zu
rückgekommen st. Die Verwandten desselben haben
auf Verabfolgung dessen unter Cúrate! siebenden
Vermögens angetragen, und wird daher besagter
Johann Caspar Rudloff, und, Falls er nicht mehr
am Leben sein sollte, seine etwaigen Testaments
oder Leibes-Erben hierdurch aufgefordert, so gewiß
bis Ende dieses Jahres vor hiesigem Kurfürstliche«
Jufttz-Amte zu erscheinen, um nöthigen Falls nach
vorqangiqer Legitimation das Vermögen des Johann
CaSpar Rudloff in Empfang zu nehmen, als widri
genfalls derselbe in Gemäßheit der auerhöcvsteu Ver
ordnung vom 5. Julii i8i6 für todt erklärt, und
sein Vermögen den sich gemeldet habenden Jntestat-
Erben verabfolgt werden wird.
Eschwege, den 16. Februar 1820.
Kurf. Hess. Justitz-Amt daselbst. Möller.
5. Nachstehende, auf der diesjährigen Ausnahme zu
rückgebliebene Cantonisten, nâml'ch: Á. aus Al
iendorf: 1) Johann Martin (Jubel, a) Conrad
Fucks; B. aus Altenstädt: Johann Heinrich
Mößler; C. aus Sand: 1) Conrad Schmidt,
s) Johannes Giefe, 5) Anton Franke; B. auS
Heimershausen: 1) Jost Heinrich Flecke, 2)
Johann Adam Friedrich Kniekng ; E. aus Riede: