Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1820, [1])

zuhaben vermeinen , wovon ich nichts weiß, solche 
spätestens bis Ende dieses Monats bei mir anzu 
zeigen, widrigenfalls ich solche durchaus nicht mehr 
berücksichtigen werde. Cassel, den 1. Febr. 1620. 
Mathias Lin gelb ach, Hof-Weißdindermstr. 
xr. Dem Wunsche und Aufforderung mehrerer Eltern 
und Freunde zufolge, habe mich entschlossen, unter 
Beibehaltung meines bisherigen Geschäfts, Unter 
richt in kaufmännischen Wissenschaften zu ertheilen, 
besonders für diejenigen, welche sich einst die 
sem Geschäftszweig widmen wollen. Damit auch 
auswärtige Eltern Gelegenheit haben, ihre Söhne 
hieran Antheil nehmen zu lassen, werde ich eine 
kleine Anzahl junger Leute in Kost und Logis auf 
nehmen, und ersuche diejenigen Freunde, welche 
mir ihr gütiges Zutrauen schenken wollen, den Plan 
meiner Einrichtung unentgeltlich gefälligst abfor 
dern zu lassen. Helnr. Georg Appel, 
Wilhelmsstraße Nr. 90^, 
33. Nachdem mehrere Leute, um ihre Augen zu scho 
nen, eine außerordentlich starke, recht ächt schwarze 
Dinte zu haben wünschen, so ist solche nun in der 
Andreasstraße Nr. 912, die Stadt Allendorf ge 
nannt, die Bvuteille zu 12 Ggr. zu haben. 
Gute Holländische Käse, rs Pfund für 1 Rthlr. 
Und in Centnern noch billiger, sind zu haben bei 
Ale-:. Eimer, Unterneustadt Nr. 1121. 
35. Ein Garten vor dem Cöllnifchen Thor von \ Ack., 
mit guten Odstbaumen und einem Häuschen verse 
hen, ist zu vermiethen oder zu verkaufen, und kann 
die Hälfte deo Kaufgrldes darauf stehen bleiben. 
Die Hof- und Waisenhaus-Buchdruckern sagt, wo? 
Besonderes Avertissement. 
». Durch eine allerhöchste Resolution vom uten d. M. 
iß festgesetzt worden, daß die ausländischen wollenen 
Tücher im Preise über zwei Thaler Elle, statt 
nach der Elle künftig nach dem Gewicht und zwar 
mit vier Ggr. xer Pfund, impostirt werden sollen. 
Diese allerhöchste Verfügung schließt zugleich die 
Tücher im Preise von zwei Gulden bis inclusive 
zwei Rtblr. per Elle bis zum 1. Julius d. I. in 
sich, nach welchem Zeitraume dieselben, zufolge 
der früheren, durch das Ausschreiben Kurfürstlichen 
Ccmmerzlen-Collegiivoin 20. Oktober v. I. bekannt 
gemachten allerhöchsten Bestimmung, nur mit beson 
derer Cameral - Dispensation eingeführt werden 
dürfen; 
Welches dem Publicum und besonders den mit 
ausländischem wollenen Tuch handelnden Kaufleu 
ten, so wie den Licentbedienten, zur Nachachtung 
hekannt gemacht wird. Cassel, den 21. Jan. 1620. 
H. Ober-Rentkammer. 
Summarisches Verzeichn iß 
der im Monat Januar 1820 nach den Polizei- 
Straf-Protocollen von der Polizei-Commission irr 
Cassel exkannten Polizei-Strafen. 
Bemerkung 
der 
Contravention. 
Anjah! 
der 
gestrafte» 
Contra» 
venienten 
und j«i 
«eld- 
Strafe. 
o«r in 
Arrest. 
Straf«. 
Verursachter Straßenlärm 
durch Mißhandlung . . . 
5 
4 
& 
Verursachter Straßenlärm 
durch Beschimpfung . . . 
2 
1 
1 
Beherbergung von Fremden 
ohne Anzeige in der Polizei- 
Erpedition. . « ♦ . ♦ 
. 12 
10 
* 
Annahme von Handwerksge 
sellen und Dienstboten ohne 
Anzeige in der Polizei-E/- 
peditivn. ...... 
1 
1 
Metzger, welche ihre Hunde 
. ohne Maulband haben her 
umlaufen lassen .... 
‘5 
2 
Mangel an Aufsicht bei be 
spannten, auf der Straße 
stehen gelassener Wagen . 
6 
6 
Unterlassene Reinigung an den 
bestimmten Kehrtagen . . 
2 
2 
Ausgießen aus den Fenstern . 
1 
~ 1 
— 
Aussperren der Hunde wäh 
rend der Nacht .... 
1 
1 
Einwohner, welche ihre Haus- 
thüren nach 10 Uhr Nachts 
noch nicht verschlossen gehabt 
1 
1 
Unvorsichtige Behandlung des 
Feuers ....... 
1 
1 
Übertretung der Leichen-Ord- 
nuug. ....... 
1 
X 
Einwohner, welche mit ihren 
Miethsleuten, der erlaffe- 
♦ nen Verfügung zuwider, 
keine Mieth-Contracte ge 
macht ....... 
5 
5 
Einwohner, welche dem Ver 
bot zuwider in der Neu 
jahrs-Nacht geschossen haben 
i 
1 
Einwohner-, welche auf ihre 
in den Höfen befindliche Mi 
sten Steinkohlen - Asche ge 
schüttet »»»»... 
18 ; 
18 
Einwohner, welche die Stein- 
kohlen-Asche dem Verbot zu 
wider in hölzernen Behäl 
tern aufbewahrt haben . . 
8 
1 8 
6 
—
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.