Nr. 50.
Lass e I s ch c
Mit Kurfürstlich
allergnädigsten
Hessischem
Privilegio.
Mittwoch, den 2 z»«Ju-Uii'i 8 i 9 .
Gesetzgebung.
Die Nr. VI. deS Gesetzblattes von diesem Jahr
enthalt r
Ttusschreiben der Ober - Wegebau - Direction
vom iS. Aunii, wonach die inländischen Bauern
wagen mit Getraide, Hotz und Erzeugnissen
jeder Art, so wie auch die Salzkärrner, den
Ertrapossen unter Nr. r und Z des Wegegeld-
Tarifs gleichgestellt werden sollen.
Edietal - Vorladungen.
».Agende Militairpflichtige, als: r) Christoph
Bvllmg sen. aus Allendors, 2) George Christian
, Weber aus den Sooden, und 3) Johannes Lehmann
aus Ellervbaufen, welche weder bei der m Februar
d. I. vorgenommenen Cantons - Rcvrsion noch auf
die' nochmalige Vorladung erschienen sind,.werden
tigen^daß ihr. gegenwärtiges und zukünftiges Ver
mögen, dessen Verabfolgung den Eltern und Ver
wandten derselben bereits bei straft doppelter Zah
lung verboten ist, als dem Staate verfallen, be
trachtet und eingezogen werden soll.
Allendors, am 5. Junii 1819*
K. H. Justitz- Amt. Eichenberg.
2. Nachdem unterm heutigen Tage der Vergamts-
Accessrft Priel zu Holzhausen gestorben, dessen Er
den aber unbekannt sind; so werden dieselben hier
mit aufgefordert, binnen sechs Wochen von heute
an sich dahier zu melden, sich als Erben zu legiti
miern und über den Nachlaß zu disponiren, als
widrigenfalls zu gewärtigen, daß solcher unter Cu-
ratet gestellt werde. Homberg, am2z. April 18:9.
K.H.Iustitz-Amthiersi löst. Kleyensteuber.
In fidem Limberger.
3. Stephan Albrecht, aus hiesiger Stadt gebürtig,
ist vor einiger Zeit mit Hinterlassung einige?, Ver
mögens ledigen Standes allhier verstorben. Es
werden daher alle, welche an dessen Nachlaß aus
irgend einem Grunde Ansprüche zu machen vermei
nen und als dessen nächste Jntestar-Erben sich legi
timeren zu können glauben, vorgeladen, in dem
em - für allemal auf Mittwochen den 30. Juli, d. I.
Morgens 8 Uhr vor unterzeichnete,n Gerichte an
beraumten Termine zu erscheinen, ihre Erb- und
andere Ansprüche zu Protokoll zu geben, und wei
tere Verhandlung zu gewärtigen. Die in dem öden
bestimmten Termin zurückbleibenden Prätendenten
l können nachher mit etwaigen Ansprüchen in diesem
Verfahren nicht werter gehört werden. Hofgeismar,
am 19. April 18,9.
K. H. Oberfchulth. Amt das. C. G i esler, Amtm.
In fidein Schrelt) Lr.