Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1819)

Nr. 50. 
Lass e I s ch c 
Mit Kurfürstlich 
allergnädigsten 
Hessischem 
Privilegio. 
Mittwoch, den 2 z»«Ju-Uii'i 8 i 9 . 
Gesetzgebung. 
Die Nr. VI. deS Gesetzblattes von diesem Jahr 
enthalt r 
Ttusschreiben der Ober - Wegebau - Direction 
vom iS. Aunii, wonach die inländischen Bauern 
wagen mit Getraide, Hotz und Erzeugnissen 
jeder Art, so wie auch die Salzkärrner, den 
Ertrapossen unter Nr. r und Z des Wegegeld- 
Tarifs gleichgestellt werden sollen. 
Edietal - Vorladungen. 
».Agende Militairpflichtige, als: r) Christoph 
Bvllmg sen. aus Allendors, 2) George Christian 
, Weber aus den Sooden, und 3) Johannes Lehmann 
aus Ellervbaufen, welche weder bei der m Februar 
d. I. vorgenommenen Cantons - Rcvrsion noch auf 
die' nochmalige Vorladung erschienen sind,.werden 
tigen^daß ihr. gegenwärtiges und zukünftiges Ver 
mögen, dessen Verabfolgung den Eltern und Ver 
wandten derselben bereits bei straft doppelter Zah 
lung verboten ist, als dem Staate verfallen, be 
trachtet und eingezogen werden soll. 
Allendors, am 5. Junii 1819* 
K. H. Justitz- Amt. Eichenberg. 
2. Nachdem unterm heutigen Tage der Vergamts- 
Accessrft Priel zu Holzhausen gestorben, dessen Er 
den aber unbekannt sind; so werden dieselben hier 
mit aufgefordert, binnen sechs Wochen von heute 
an sich dahier zu melden, sich als Erben zu legiti 
miern und über den Nachlaß zu disponiren, als 
widrigenfalls zu gewärtigen, daß solcher unter Cu- 
ratet gestellt werde. Homberg, am2z. April 18:9. 
K.H.Iustitz-Amthiersi löst. Kleyensteuber. 
In fidem Limberger. 
3. Stephan Albrecht, aus hiesiger Stadt gebürtig, 
ist vor einiger Zeit mit Hinterlassung einige?, Ver 
mögens ledigen Standes allhier verstorben. Es 
werden daher alle, welche an dessen Nachlaß aus 
irgend einem Grunde Ansprüche zu machen vermei 
nen und als dessen nächste Jntestar-Erben sich legi 
timeren zu können glauben, vorgeladen, in dem 
em - für allemal auf Mittwochen den 30. Juli, d. I. 
Morgens 8 Uhr vor unterzeichnete,n Gerichte an 
beraumten Termine zu erscheinen, ihre Erb- und 
andere Ansprüche zu Protokoll zu geben, und wei 
tere Verhandlung zu gewärtigen. Die in dem öden 
bestimmten Termin zurückbleibenden Prätendenten 
l können nachher mit etwaigen Ansprüchen in diesem 
Verfahren nicht werter gehört werden. Hofgeismar, 
am 19. April 18,9. 
K. H. Oberfchulth. Amt das. C. G i esler, Amtm. 
In fidein Schrelt) Lr.
	        

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