Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1819)

zur Befriedigung der bereits aufgetretenen Credi- 
toren nicht einmal anreicht. 
Skeinbach, den 22. Februar 1819. 
Kurfütstl. Justiiz - Slmt daselbst. Schuchardt. 
ln fiäem Kördell, Amts-Secretarius. 
4. Nachdem der beim Regiment Garde-Grenadier 
gestandene Second-Lieutenant von Berner den 
'allerunterthänigsi nachgesuchten Abschied erbalten, 
so werden Alle, welche an demselben Forderungen 
zu machen haben, vorgeladen, solche so gewiß 
Dienstags den sgstcn k. M. Vormittags vor der 
unterzeichneten GenchtsMe in Person oder durch 
gehörig Bevollmächtigte vorzubringen, als sie sonst 
damit nicht weiter gehört werden sollen. 
Cassel, den 27. April 1819. 
K. S\ Kriegsgericht desRegmts. Garde-Grenadier. 
'von Tobenwarth, Ernst, 
Oberst und Commandeur. Auditeur. 
5. Da zwischen dem Henrich Pilger zu Waldeck und 
dessen Creditoren keine gütliche Vereinigung hat zu 
Stande gebracht werden können, so ist durch ein 
Erkenntniß vom 7ten dieses der förmliche Concurs 
über dessen Vermögen erkannt worden. Es werden 
daher sämmtliche sowohl bekannte alo unbekannte 
Gläubiger des gedachten Henrich Pilger hiermit 
edictaJiter vorgeladen, in dem auf den 15. Junii, 
Vormittags um 8 Uhr, auf hiesiger Amtsstube 
anberaumten Termine vor uns zu erscheinen, und 
ihre an demselben habenden Forderungen und An 
sprüche, sie mögen herrühren, auS welchem Grunde 
sie wollen um so gewisser anzugeben und rechtlich 
zu begründen, als sie sonst zu gewärtigen haben, 
daß sie mit ihren Ansprüchen an der gegenwärtigen 
Concursmasse werden ausgeschlossen werden. 
Sachsenhausen, den 26. April 1819. 
FürD» Waldeck. Ober-Justitz-Amt der Werbe. 
<*' Klapp. Kleinschmit. 
6. Nachdem die Geschwister des dahier kinderlos ver 
storbenen Bürgers und Maurermeisters Peter 
Bauerhenne die Nachlassenschaft ihres obengenann 
ten Bruders nur cum beneficio legis ac inventarli 
antreten zu wollen, erklärt, und zu Conftatirung 
derselben um Erlassung der Edictal - Citation gebe 
ten haben; so werdenVehufs dessen Alle und Zebe, 
welche an gedachter Nachlassenschaft ex quocunque 
capite Forderungen und Ansprüche zu haben ver 
meinen, zur Angabe und Begründung derselben oub 
poena praeclusi auf den 15. August, Morgens 
10 Uhr, vor hiesiges Fürstl. Amt citirt und vorge 
laden. Sontra, den 22. April 1819. 
F. H. R. Amt daselbst. Franken borg. 
In sidem Ziegler/ 
7. Es hat der hiesige Färber Gottlieb Milius sich 
für insolvent erklärt, und um Vorladung seiner 
Gläubiger, zum Versuch eines Nachlaß-Vertrags, 
gebeten. Diesemnach werden m diejenigen, welche 
an demselben aus irgend einem Grund Forderungen 
und Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch edic* 
taliter aufgefordert, in dem ad liquidandum auf 
den 13. Julii d. I. anberaumten Termin so gewiß 
per sönlich oder durch genugsam Bevollmächtigte vor 
dem unterzeichneren Justitz-Amt zu erscheinen, ihre 
Forderungen und Ansprüche anzugeben, auch gehö 
rig zu begründen, desgleichen sich auf die ihnen 
vorzulegende Vergleichs-Vorschläge zu erklären, 
als sonsten die Zurückbleibenden zu gewärtigen ha 
ben , daß sie mit ihren Ansprüchen an der gegen 
wärtigen Vermögens - Masse ausgeschlossen werden 
sollen. Wolfhageu, am 22. April 1819. 
Kurfürstliches Amt daselbst. Kuchenbecker. 
In fidem Plitt « 
8. Nachdem der hiesige Kaufmann Johann Henrich 
Bernhardy erklärt hat, daß sein Vermögen zur 
Bezahlung seiner sämmtlichen Schulden nicht hin 
reiche, und er deshalb eine gütliche Uebereinkunft 
mit feinen Gläubigern zu treffen wünsche, so wer 
den hiermit alle diejenigen, welche an gesagtem 
Bernhardy aus irgend einem Grunde Forderun 
gen oder Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit 
edictaliter vorgeladen, solche im Termin den 
iZ. JuUi d. I. vor hiesigem Justitz-Amte, ent 
weder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, 
so gewiß anzugeben und zu begründen, weniger 
nicht sich auf die ihnen vorzulegenden Vergleichs- 
Vorschläge zu erklären, als sonst die Zurückblei 
benden von diesem Verfahren präcludirt werden 
sollen. Wolfhugen, am 22. April 1819. 
Kurfürstliches Amt daselbst. Kuche »decker. 
In fidem P l i tt. 
9. Die Witwe des Garuhändlers Johannes Spiüner, 
Marche Elisabeth geb. Marcus, ist unlängst dahier 
mit Tode abgegangen. Da nun an deren Nachlaß 
bereits mehrere Ansprüche, theils von Seiten an 
geblicher Erben, thests von Seiten nachfragender 
Gläubiger, gemacht worden ; so ist Termin auf Mon 
tag den 24. Mai, Vormittags um 9 Uhr , bei Kur 
fürstlichem Stadtgericht angesetzt worden, wozu 
sowohl sämmtliche, der gedachten Witwe Spiüner 
geb. Marcus, Creditoren, als auch deren unbe 
kannte Erben hierdurch vorgeladen werden. Er 
stere um ihre Forderungen gehörig anzugeben und 
zu begründen, Letztere aber um sich als Erben za 
legitimiren, unter der Verwarnung, daß Erstere 
mit ihren Forderungen, Letztere aber mit ihren Erb- 
Ansprüchen ausgeschlossen werden sollen. 
Cassel, am 27. April 1819. 
Kurf. Hess. Stadtgericht daselbst. Burchardk. 
Wepler, Stadtgerichts - Secretarius. 
Verkauf von Grundstufen. 
1. Witzen ha usen. Praevia immissione feto 
auf den Antrag deö Peter Faßhauer, Gaus Sohn 
zu Hilgershausen, nachbeschriebene dem dasigeu 
Einwohner Valentin Schneider und dessen Ehefrau.
	        

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