nach der Hand nicht weiter gehört, vielmehr die
Eollocation und Distribution der Masse unter die
sich gemeldet und liquidirt habenden Gläubiger be-
wirkt'werde. Frankenberg, den 20. März 1619'.
Kurhessisches Juftitz - Amt daselbst. G i e s l e r.
In fidem copiae Schmidt.
Vorladung der Gläubiger.
1. Aus dem nun beendigten Liquidations-Verfahren
wider die Witwe des. verstorbenen vorhinnigen
Oberforstamtö - Assessors und Prokurators Fisci
Stückradt, gebornen v. Verna zu Cassel, als Bene-
ficial.Erbin ihres Ehegatten, hat sich ergeben, daß
die Erbschaftsmasse zu Bezahlung der vorhande
nen Schulden nicht zureicht. Es ist daher der Con-
curs erkannt, und zur Vorlegung der bereits aus
geklagten, oder etwa noch nicht angemeldeten For
derungen an gedachter Masse, Termin auf den
24. Junii dieses Jahres bei hiesiger Kurfürstlichen
Regierung angesetzt worden. Diesem zufolge wer
den alle bekannte und unbekannte Gläubiger hier
durch vorgeladen, im gedachten Termine ihre For
derungen durch bevollmächtigte Procuratoren gehö
rig zu Protokoll anzuzeigen und zu begründen,
indem die sich nicht Anmeldenden von diesem Verfah
ren gänzlich ausgeschlossen bleiben.
Cassel, den 20. Marz 1819.
Kurfürstlich Hessische Regierung.
2. Da gegenwärtig das Liquidations-Verfahren in
der Concurs-Sache des verstorbenen Capitaine
Romstädt vom vorhinnigen Regiment Wurmb been
digt, und der vorläufige CollocatlonS-Entwurf zu
der Interessenten Einsicht m der Recefsirstnbe des
isten Departements des General-Kriegs-Collrgii
afsigirt worden ist; so wird solches sämmtlichen
Liquidanten in der vorbemcrkten Concurs- Sache
hierdurch bekannt gemacht,, um selbigen an dem
gedachten Orte einzusehen, und, im Fall sie ein
Vorzugsrecht gegen die ihnen vorgesetzten Gläubi
ger zu haben vermeinen sollten, das Nöthige in
dem zu diesem Ende auf Mittewoch den 12. Mai
dieses Jahrs angesetzten Termin, entweder in Per
son oder durch gehörig bevollmächtigte Prvcurato-
ren vorzustellen, anderergestalt aber zu gewärtigen,
daß deren Einwilligung in die getroffene vorläufige
Collocation angenommen und danach die Auszah
lung verfügt werden wird.
Cassel, am 25. Marz 1819.
Kurfürst!. General-Kriegs-Collegii
istes Departement.
z. Alle diejenigen, welche an dem Nachlasse der
unlängst dahier verstorbenen Witwe des Weißger
bermeisters Peter Wagner, Anna Barbara gebor-
nen Keil, Forderung zu machen glauben, werden
hierdurch vorgeladen, in dem auf Montag den
19. April, Vormittags um 9 Uhr, angesetzten
Termin, vor Kurfürstlichem Stadtgericht entweder 1
persönlich oder durch hinreichend Bevollmächtigte
zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben, zu
begründen, und darauf rechtliche Verfügung, die
alsdann nicht erscheinenden Gläubiger aber haben
zu erwarten, daß auf sie in diesem Verfahren gar
keine Rücksicht genommen werden wird.
Cassel, am 19. Marz 1819.
Kurfürstlich Hessisches Stadtgericht daselbst.
Burchardi.
4. Da zwischen dem hiesigen Israeliten Äser Marcus
Schönhauo und dessen Creditoren keine gütliche
Vereinigung hat zu Stande gebracht werden kön
nen, so ist durch ein Erkenntniß vom roten d. M.
der förmliche Concurs über dessenVermögcn erkannt
worden. Es werden zu dem Ende sämmtliche sowohl
bekannte als unbekannte Gläubiger des genannten
Schönhaus andurch ediclaliter vorgeladen, in dem
• auf Mittewoche den 28. April d. I., Morger-
9 Uhr, auf hiesiger Amtsstube anberaumten Ter
min vor unterzeichnetem Gerichte entweder in Per
son oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erschei
nen und ihre Forderungen zu liquidiren, als sonst
die Zurückbleibenden zu gewärtigen haben, daß sie
mit ihren Ansprüchen an der gegenwärtigen Ver
mögens-Masse pracludirt und in contumaciam
weiter W. R. gegen sie erkannt werde.
HofgeiSmar, am 16. Januar 1819.
K. H. Oberschultheißen-Amt das. C. Gieslek.
kn stässin Schre.iber.
Verkauf von Grundstücken.
1. Spangenberg. Schulden halber sollen nach
folgende, dem Einwohner Johannes Schönewald
zu Haina zugehörige, in und vor Haina gelegene
Grundstücke, als: 1) Ch. A. Nr. 26. 8§ Rt. ein
Haus, Hofraide, Scheuer und Stallung an Joh.
Jost Schönewald, nebst einem neu zugebauten Theil ;
2) ^ Hufe Länderei, gnädigster Herrschaft dienst-
und zinsbar, bestehend in: s) § Ack. 8 Rt. Gar
ten beim Hause, b) 4 Ack. 10 Rt. Wiesen, c)
9/n Äck. 24^ Rt. Land, so gnädigster Herrschaft
das iite Gedund zehndet, und ä) - r \ Ack. Rt.
Land, so dem.Pfarrer das rite Gebund!zehrtet;
z) CH.B. Nr. 147. Ack. 7 Rt. zehntfreies Erb
land auf der Pütsche, an Johann Wilhelm Schö
newald sen. ; 4) CH. A. Nr. 116. Ack. 2 Rt.
sein ^tel vor der Grube; 5 ) CH. D. Nr. 37. f Ack.
z Rt. Erbtriesch der Stephanöberg; 6) ^ Hufe Lan
derei gnädigster Herrschaft dienstbar, darin gehö
ren : a) Ch. A. Nr. 26. f Ack. 8 Rt. Garten beim
Haus, an Johann Wilhelm Schönewald jun., b)
I Ack. 10 Rt. Wiesen; c) 8^ Ack. 55^ Rt. Land,
so gnädigster Herrschaft das utfe Geb. zehnter,
6) fl Ack. Rt. Land zehnter dem Pfarrer das
ute Geb., e)Ch. C.Nr. 88. & Ack. 1 Rt. zehnt-
freies Hufenland, das Bonifacius-Land genannt;
7) Ch. A. Nr. 26b. 4 Rt. eine Vaustätte; 8) CH. C.