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Ellmeuthal, und sa) Caspar Weyh, auS Herren-
breitungen, hierdurch vorgeladen , sich vor Ablauf
dieses Jahrs, bei Meldung brr Confiscation ihres
gegenwärtigen und künftigen Vermögens dahier
einzufinden und sich der gesetzlichen Untersuchung
zu unterwerfen.
Herrenbreitungen, den 51, Julii 1819.
Kurf. Hess. Amt dafelbst. Schuchard.
3. Nachstehende Cantonisten aus hiesigem Amt, welche
sich bei der diesjährigen MUitair-Ausnahme nicht
gestellt haben, als: 1) Johann Franz Rehbein,
von Laudenbach, 2) Conrad Oetzel, daselbst; 3)
Henrich Wille, von Fürstenhagen, 4) Jacob Vieh
mann, daselbst; §)Lncas Siemon, von Friedrichs
brück, 6) Andreas Rehbein, daselbst, 7) Johann
Henrich Ahlborn, von Harmuthsachsen, 8) Bal
thasar Schäfer , daselbst, 9) Johannes Mühlhause,
daselbst, und 10) Michael Sittich, von Walburg,
werden andurch vorgeladen, sich so gewiß noch vor
Ablauf dieses Jahrs bei hiesigem Amt zu stellen,
als sie sonst zu gewärtigen haben, daß sie als aus
getreten angesehen werden, und ihr Vermögen ein
gezogen werden wird.
Lichtenau, den 29. August 1819.
Kurhessisches Amt daselbst. Möller.
Vorladung der Gläubiger.
1. Nachdem Se. Königliche Hoheit dem Staabs-
Capitäin und Brigade - Adjudant Schwan den
allerunterthänigst nachgesuchten Abschied allergnä-
. digft am Uten dieses Monats zu ertheilen geruhet
haben; so werden sämmtlich^ Creditoren desselben
vorgeladen, entweder in Person oder durch Special-
Vollmacht in terrnino Montags den 13. Septbr.
a. er. vor unterzeichnetem Kriegs-Gericht zu erschei
nen, ihre Forderungen zu liquidiren und die von
jenen zu machenden Vorschläge zu erwarten. Wer
diesen Termin mit seinen allenfallsigen Forderun
gen, ohne sich zu melden-, verstreichen laßt, wird
und kann diesseitigen Gerichts nicht mehr gehört
werden. Hersfeld, am 16. August 1819.
Das Regiments - Kriegs - Gericht.
Ries, Adams,
Major und Commandeur des Regi- Auditeur,
ments Prinz Solms.
*. Da nach vorgangiger Untersuchung des Vermögens-
Bestandes des hiesigen Sternwirths George Göpel,
besten Insolvenz sich offenbar ergeben hat, so wer
den sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger
genannten George Göpels hiermit eäictaliter auf
den 9. November, Vormittags, vor hiesiges Amt
vorgeladen, um bei Strafe des Ausschlusses ihre
Forderungen und Ansprüche ad protacollum nicht
nur bestimmt zu liquidiren, sondern sich auch zu
Vermeidung eines förmlichen Concurs-Verfahrenö,
nach Vorlegung des Massenbestanbes, wegen des.
sen gütlicher Verkeilung alsbald zu erklären. '
Sontra, den 31. Julii 1819.
F- H- R. Amt daselbst. Frankenberg.
f Allerdurchlauchtigsten FÜrsten^und * Herrn
Wilhelm I. Kurfürsten und souverainen Land
grafen von Hessen, Großherzogen von Fulda, Für
sten zu Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Isenburg,
zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegeln,
Nidda und Schaumburg rc. Wir zu Allerhöchst-
dero Regierung allergnadigst verordnete Präsident.
Vice-Präsident, Vice-Canzler, Geheime Reaie-
rungs-, Regrerungs- und Justitz-Rathe, auch
Assessoren, urkunden und bekennen hiermit: Nach
dem eine gütliche Vereinigung der Gläubiger des
zu Carlshafen verstorbenen Bürgermeisters und
Commerzien-Affessors Wilhelm Hornung nicht zu
Stande gekommen, über dessen nachgelassenes Ver
mögen daher der Concurs erkannt, und zur Liqui
dation der Forderungen ein für allemal Termin auf
den 4. December d.J. bestimmt worden ist, so wer
den alle diejenigen, welche aus irgendeinem Grunde
an dem Nachlasse des genannten Bürgermeisters
und Commerzien-Affessors Hornung Ansprüche zu
haben glauben, hierdurch öffentlich vorgeladen,
solche m dem angesetzten Termine durch' gehörig
devollmächtlgte Anwälte ans hiesiger Regierung an.
zuzelgeu und sofort hinlänglich zu begründen. Die
nicht erschienenen Gläubiger^haben die Auöschlies-
sung von diesem Debit-Verfahren zu erwarten.
Urkuntzhch des hierunter gedrückten Regierungs-
Siegels. %c .. . ,, ’r
So geschehen Cassel, bett 14. August 1819.
( L. S.)
4. Von Kurfürstlicher Regierung ist mir gnädig com-
mittirt worden, die Berlaffenschafts - Masse des zu
Schwarzenhasel gestorbenen Herrn Hauptmanns
Friedrich von Trott zu constatiren, dessen Gläubi
ger vorzuladen und mit diesen wo möglich die Güte
zu versuchen. Ich habe hierauf Termin ad Ifqui-
dandum et profitendum credita auf Dienstag
den 28. September d. I. anberaumt, und fordere
hierdurch alle Gläubiger bezeichneten Defuncten
edictalitfer , ihre Ansprüche in praefixo , entweder
persönlich öder durch hinlänglich Bevollmächtigte
ad protocollum weniger nicht anzuzeigen und zu
begründen, als auch der Vorlage des status mas
sae zu gewärtigen und hieraufhin Absicht einer güt
lichen Üebereinkunft ihre Erklärung zu verhandlen.
Die Zurückbleibenden werden als consentiente*
angesehen. Rotenburg, am 18. August 1819»
Vigore commissionis: Arsten ins.
Zur Beglaubigung: Homburg, ActuariuS.
5. Auf erfolgte Erklärung des vormaligen Wirths
Adam Schmidt zu Machtlos, daß er ausser Stund
sei seine Gläubiger zu befriedigen, geschehene Gü-
therabtretung und bei als wahr sich nach dem sofort
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