Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1819)

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Ellmeuthal, und sa) Caspar Weyh, auS Herren- 
breitungen, hierdurch vorgeladen , sich vor Ablauf 
dieses Jahrs, bei Meldung brr Confiscation ihres 
gegenwärtigen und künftigen Vermögens dahier 
einzufinden und sich der gesetzlichen Untersuchung 
zu unterwerfen. 
Herrenbreitungen, den 51, Julii 1819. 
Kurf. Hess. Amt dafelbst. Schuchard. 
3. Nachstehende Cantonisten aus hiesigem Amt, welche 
sich bei der diesjährigen MUitair-Ausnahme nicht 
gestellt haben, als: 1) Johann Franz Rehbein, 
von Laudenbach, 2) Conrad Oetzel, daselbst; 3) 
Henrich Wille, von Fürstenhagen, 4) Jacob Vieh 
mann, daselbst; §)Lncas Siemon, von Friedrichs 
brück, 6) Andreas Rehbein, daselbst, 7) Johann 
Henrich Ahlborn, von Harmuthsachsen, 8) Bal 
thasar Schäfer , daselbst, 9) Johannes Mühlhause, 
daselbst, und 10) Michael Sittich, von Walburg, 
werden andurch vorgeladen, sich so gewiß noch vor 
Ablauf dieses Jahrs bei hiesigem Amt zu stellen, 
als sie sonst zu gewärtigen haben, daß sie als aus 
getreten angesehen werden, und ihr Vermögen ein 
gezogen werden wird. 
Lichtenau, den 29. August 1819. 
Kurhessisches Amt daselbst. Möller. 
Vorladung der Gläubiger. 
1. Nachdem Se. Königliche Hoheit dem Staabs- 
Capitäin und Brigade - Adjudant Schwan den 
allerunterthänigst nachgesuchten Abschied allergnä- 
. digft am Uten dieses Monats zu ertheilen geruhet 
haben; so werden sämmtlich^ Creditoren desselben 
vorgeladen, entweder in Person oder durch Special- 
Vollmacht in terrnino Montags den 13. Septbr. 
a. er. vor unterzeichnetem Kriegs-Gericht zu erschei 
nen, ihre Forderungen zu liquidiren und die von 
jenen zu machenden Vorschläge zu erwarten. Wer 
diesen Termin mit seinen allenfallsigen Forderun 
gen, ohne sich zu melden-, verstreichen laßt, wird 
und kann diesseitigen Gerichts nicht mehr gehört 
werden. Hersfeld, am 16. August 1819. 
Das Regiments - Kriegs - Gericht. 
Ries, Adams, 
Major und Commandeur des Regi- Auditeur, 
ments Prinz Solms. 
*. Da nach vorgangiger Untersuchung des Vermögens- 
Bestandes des hiesigen Sternwirths George Göpel, 
besten Insolvenz sich offenbar ergeben hat, so wer 
den sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger 
genannten George Göpels hiermit eäictaliter auf 
den 9. November, Vormittags, vor hiesiges Amt 
vorgeladen, um bei Strafe des Ausschlusses ihre 
Forderungen und Ansprüche ad protacollum nicht 
nur bestimmt zu liquidiren, sondern sich auch zu 
Vermeidung eines förmlichen Concurs-Verfahrenö, 
nach Vorlegung des Massenbestanbes, wegen des. 
sen gütlicher Verkeilung alsbald zu erklären. ' 
Sontra, den 31. Julii 1819. 
F- H- R. Amt daselbst. Frankenberg. 
f Allerdurchlauchtigsten FÜrsten^und * Herrn 
Wilhelm I. Kurfürsten und souverainen Land 
grafen von Hessen, Großherzogen von Fulda, Für 
sten zu Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Isenburg, 
zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegeln, 
Nidda und Schaumburg rc. Wir zu Allerhöchst- 
dero Regierung allergnadigst verordnete Präsident. 
Vice-Präsident, Vice-Canzler, Geheime Reaie- 
rungs-, Regrerungs- und Justitz-Rathe, auch 
Assessoren, urkunden und bekennen hiermit: Nach 
dem eine gütliche Vereinigung der Gläubiger des 
zu Carlshafen verstorbenen Bürgermeisters und 
Commerzien-Affessors Wilhelm Hornung nicht zu 
Stande gekommen, über dessen nachgelassenes Ver 
mögen daher der Concurs erkannt, und zur Liqui 
dation der Forderungen ein für allemal Termin auf 
den 4. December d.J. bestimmt worden ist, so wer 
den alle diejenigen, welche aus irgendeinem Grunde 
an dem Nachlasse des genannten Bürgermeisters 
und Commerzien-Affessors Hornung Ansprüche zu 
haben glauben, hierdurch öffentlich vorgeladen, 
solche m dem angesetzten Termine durch' gehörig 
devollmächtlgte Anwälte ans hiesiger Regierung an. 
zuzelgeu und sofort hinlänglich zu begründen. Die 
nicht erschienenen Gläubiger^haben die Auöschlies- 
sung von diesem Debit-Verfahren zu erwarten. 
Urkuntzhch des hierunter gedrückten Regierungs- 
Siegels. %c .. . ,, ’r 
So geschehen Cassel, bett 14. August 1819. 
( L. S.) 
4. Von Kurfürstlicher Regierung ist mir gnädig com- 
mittirt worden, die Berlaffenschafts - Masse des zu 
Schwarzenhasel gestorbenen Herrn Hauptmanns 
Friedrich von Trott zu constatiren, dessen Gläubi 
ger vorzuladen und mit diesen wo möglich die Güte 
zu versuchen. Ich habe hierauf Termin ad Ifqui- 
dandum et profitendum credita auf Dienstag 
den 28. September d. I. anberaumt, und fordere 
hierdurch alle Gläubiger bezeichneten Defuncten 
edictalitfer , ihre Ansprüche in praefixo , entweder 
persönlich öder durch hinlänglich Bevollmächtigte 
ad protocollum weniger nicht anzuzeigen und zu 
begründen, als auch der Vorlage des status mas 
sae zu gewärtigen und hieraufhin Absicht einer güt 
lichen Üebereinkunft ihre Erklärung zu verhandlen. 
Die Zurückbleibenden werden als consentiente* 
angesehen. Rotenburg, am 18. August 1819» 
Vigore commissionis: Arsten ins. 
Zur Beglaubigung: Homburg, ActuariuS. 
5. Auf erfolgte Erklärung des vormaligen Wirths 
Adam Schmidt zu Machtlos, daß er ausser Stund 
sei seine Gläubiger zu befriedigen, geschehene Gü- 
therabtretung und bei als wahr sich nach dem sofort 
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