Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1819)

¡Br. 67 . Sasse Isti) e 
ÍV- Ul 
Mit Kurfürstlich 
allergüädigsteti 
Hessischem 
Privilegio. 
Sonnabend/ den 2i^ ln August 1819. 
Ge s « tz g e b u n g. 
Dìe Nr. Vili des Gesetzblattes von diesem 
-Jahr enthalt: 
1) Ausschreiben der Regierung zu Marburg, 
Vom 19. Zlunki, bte i&efteilung vvn ffelbgefdjWQVt 
neu betreffend; 
2) Ausschreiben der Regierung zu Marburg, 
vom l. JE , wegen der, den Verträgen über 
die Veräußerung unbeweglicher Güter beizufügen 
den , Auszüge aus dem Duplicat-Steuenataster; 
z) Regierungs-AuSschreiben, vom 22. Zulii, 
die mit der Grosiherzoglich Sächsischen Regierung 
zu Eisenach getroffene Übereinkunft, wegen der 
Kosten bei Verhaftung und Auslieferung unver 
mögender Unterthanen, enthaltend; 
4) Regierungö-Ausschreiben vom r6. Zulii, 
wider die Verfertigung und die Ausbesserung von 
Gewehren, wovon dieKolbe oder der Lauf abge- 
schroben werden kann, oder die unkenntlich gemacht 
werden können; 
5) RegterungS-Ansschreiben vom zr. Zulii, 
wegen einer neuen Zählung der Einwohner. 
Edier al - Vorladungen. 
». Nachdem der hiesige Bürger und Schneidermei 
ster George Laubinger und dessen Ehefrau unlängst 
ohne bekannte Erben gestorben, und deren Nachlaß 
von Amts wegen inventarisirt und versilbert wor 
den; als werden hiermit deren Erben sowohl, als 
alle diejenigen, welche aus sonsten einem Titel An 
sprüche an dem Nachlaß zu haben glauben, hier 
mit ein für allemal aufgefordert, sich so gewiß in 
dem vor hiesiges Amt auf den 22. October a. c. an 
beraumten Termin zu melden, und ihre Ansprüche 
„ entweder in Person oder durch hinlänglich Bevoll 
mächtigte zu begraben, als widrigenfalls sie da 
mit präclubirt und in Ansehung der sich Gemeldeten 
w. R. erkannt werden soll. Jur Nachricht dient 
jedoch, daß die Erbmasse nur in 55 Rtylr. z Alb. 
8 Hlr. bestehe, und daß, nach Abzug der Verpfle- 
gungs-, Begräbnrß-, Jnventarisations- und Auc- 
twnö-Kosterr, wenig oder gar nichts übrig bleiben 
dürfte. Vpangenberg, am 27. Julii 1819. 
Wilkens. 
In üäein Lometsch, Amts-Secretarius. 
s. In Sachen, den Nachlaß der am 5. Junii 1815 
verstorbenen Witwe des. Bäckermeisters Henrich 
Kaß, Anne Catharine geb. Wenzel, und deren eben 
genannten, vor ihr verstorbenen Ehemanns, Hen 
rich Kaß dahier, betreffend, werden deren Erben, 
namentlich: 1) die Brüder des genannten Henrich 
Kaß, nämlich Johann Clwistoph Kaß und Christoph 
Kaß, deren Aufenthalt unbekannt ist, und von wel 
chen ersterer bereits vor langer Zeit in die Fremde 
gegangen, oder ihre eheliche Nachkommen, und 
2) tue außer der Anne Dorothee Wenzel, verehelich 
ten Liese, etwa vorhandenen sonstigen vollbürtraen 
Geschwister ober Geschwister-Kinder der genannten 
Witwe Kaß, im Besondern die von ebengenannter
	        

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