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Mit Kurfürstlich
allergüädigsteti
Hessischem
Privilegio.
Sonnabend/ den 2i^ ln August 1819.
Ge s « tz g e b u n g.
Dìe Nr. Vili des Gesetzblattes von diesem
-Jahr enthalt:
1) Ausschreiben der Regierung zu Marburg,
Vom 19. Zlunki, bte i&efteilung vvn ffelbgefdjWQVt
neu betreffend;
2) Ausschreiben der Regierung zu Marburg,
vom l. JE , wegen der, den Verträgen über
die Veräußerung unbeweglicher Güter beizufügen
den , Auszüge aus dem Duplicat-Steuenataster;
z) Regierungs-AuSschreiben, vom 22. Zulii,
die mit der Grosiherzoglich Sächsischen Regierung
zu Eisenach getroffene Übereinkunft, wegen der
Kosten bei Verhaftung und Auslieferung unver
mögender Unterthanen, enthaltend;
4) Regierungö-Ausschreiben vom r6. Zulii,
wider die Verfertigung und die Ausbesserung von
Gewehren, wovon dieKolbe oder der Lauf abge-
schroben werden kann, oder die unkenntlich gemacht
werden können;
5) RegterungS-Ansschreiben vom zr. Zulii,
wegen einer neuen Zählung der Einwohner.
Edier al - Vorladungen.
». Nachdem der hiesige Bürger und Schneidermei
ster George Laubinger und dessen Ehefrau unlängst
ohne bekannte Erben gestorben, und deren Nachlaß
von Amts wegen inventarisirt und versilbert wor
den; als werden hiermit deren Erben sowohl, als
alle diejenigen, welche aus sonsten einem Titel An
sprüche an dem Nachlaß zu haben glauben, hier
mit ein für allemal aufgefordert, sich so gewiß in
dem vor hiesiges Amt auf den 22. October a. c. an
beraumten Termin zu melden, und ihre Ansprüche
„ entweder in Person oder durch hinlänglich Bevoll
mächtigte zu begraben, als widrigenfalls sie da
mit präclubirt und in Ansehung der sich Gemeldeten
w. R. erkannt werden soll. Jur Nachricht dient
jedoch, daß die Erbmasse nur in 55 Rtylr. z Alb.
8 Hlr. bestehe, und daß, nach Abzug der Verpfle-
gungs-, Begräbnrß-, Jnventarisations- und Auc-
twnö-Kosterr, wenig oder gar nichts übrig bleiben
dürfte. Vpangenberg, am 27. Julii 1819.
Wilkens.
In üäein Lometsch, Amts-Secretarius.
s. In Sachen, den Nachlaß der am 5. Junii 1815
verstorbenen Witwe des. Bäckermeisters Henrich
Kaß, Anne Catharine geb. Wenzel, und deren eben
genannten, vor ihr verstorbenen Ehemanns, Hen
rich Kaß dahier, betreffend, werden deren Erben,
namentlich: 1) die Brüder des genannten Henrich
Kaß, nämlich Johann Clwistoph Kaß und Christoph
Kaß, deren Aufenthalt unbekannt ist, und von wel
chen ersterer bereits vor langer Zeit in die Fremde
gegangen, oder ihre eheliche Nachkommen, und
2) tue außer der Anne Dorothee Wenzel, verehelich
ten Liese, etwa vorhandenen sonstigen vollbürtraen
Geschwister ober Geschwister-Kinder der genannten
Witwe Kaß, im Besondern die von ebengenannter