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8. Ein sehr gureS Fortepiano steht billigen Prei
ses in der Königsstraße Nr. 156 eine Treppe Hoch
zu verkaufen.
9. Ber Alepander Eimer Witwe, Unternenstadt
Nr. 1121, sind neue Anfuhren von Selters - Geil-
nauer und Eger-Mineral-Wasser, wie auchSeid-
schützer Bitter-Wasser angekommen, und diese so
wie alle andere Sorten ganz frisch bei derselben zu
den billigsten Preisen zu haben.
10. Wegen eines inzwischen erfolgten Pachtabschlusseö
wird der mittelst öffentlicher Bekanntmachung vom
Zgten v. M. auf Montag den 24. August d. I.
anberaumte Verpachtungs-Termin des Hochadel,
von Herdaschen Rrtterguths zu Schloß-Herda hier
mit öffentlich wieder aufgehoben.
Lauchröden bei Eisenach, den 11. Julii 1818.
Hochadel. Herd. Brandend. GesamMt-Gerichte das.
F G. B e y e r.
ir. Auf Allerhöchsten Orts erfolgte Dispensation
eines ausserordentlichen Verkaufs der hiesigen Cam
merei-Früchte, vom Jahrgang 1817/ in z8 Viertel
Korn, 86 Viertel Hafer und 4 Mtz. Waitzen beste
hend, ist zu deren Versteigerung Termin den sgten
d. M. auf hiesigem Rathhaus, von 10 Uhr an be
stimmt worden, welche durch Dienstfuhren sechs
Stunden wert frei transportirt werden. Kauflieb
habern wird solches mit dem Bemerken bekannt
genracht, daß der Zuschlag einer Bestätigung Kur
fürstlichen Steuer - Collegii unterworfen ist.
Wolfhagen, am 18. Julii 1813.
Kleinhans.
rs. Freitags den zisten d. M. , sollen zufolge höherer
Verfügung ein und ein halber Anker Rum, Vor
mittags 10 Uhr, auf dem hiesigen Packhof meistbie
tend verkauft werden, welches hiermit öffentlich
bekannt gemacht wird. Cassel, am 20. Julii 1818.
K l e i m e n h a g e n.
15. Da die Ziehung der 2ten Classe 6ister Lotterie
beendigt ist; so werden die Interessenten nicht nur
die darm gefallenen Gewinne, nach planmäßigem
§ Abzug, binnen der bestimmten vierwöchigen
ri ft von denjenigen Collecteurs, bei welchen die
inlagen geschehen, gegen die Original - Gewinn
loose nebst den Freiloosen, in Empfang nehmen,
sondern auch die Renovation der im Spiel verblie
benen Loose um so mehr beschleunigen, als die
Ziehung der zten Classe am 24. August d. I. ohnfehl-
var geschiehet. Auch stehen noch Kaufloose zur zten
Classe,, und zwar: ganze zu 8 Rthlr., halbe zu
4Rthlr.und viertel zu 2 Rthlr., excl desSchreib-
gebübrs, in den Collecturen zu haben.
Cassel, den 20. Julii 1818.
Kurfürst!. Hess. Lotterie-Direction.
24. In Concurösachen wioer den hiesigen Kaufmann
Friedrich Rükchg, werden alle dreienigen, welche
sich <n dein am 22. Mai d. I. abgehaltenen Liqui
dations-Termine und bis jetztnicht gemeldet haben,
«mgedrvhetermaß-en mit ihren Forderungen und An
sprüchen von diesem Concurse ausgeschlossen und
zum immerwährenden Stillschweigen verwiesen.
Deci. Münden io curia, den 13. Julii i8v8*
Bürgermeister unb Rath der Stadt Münden.
S ch a r l a ch.
15. Auf Instanz der Witwe des verstorbenen Einwoh
ners Roland Döring zu Retterode, soll das von
demselben errichtete und bei hiesigem Amte hinter
legte Testament, den Z. August d.J. eröffnet und
publicirt werden. Alle und jede, welche hierbei ein
Interesse zu haben vermeinen, werden daher «tu*
geladen, besagten Tages, Morgens 10 Uhr, vor
hiesigem Amt zu erscheinen, und der Eröffnung und
Publication bei Vermeidung beS einseitigen Ver
fahrens mit beizuwohnen.
Lichtenaü, am 4. Julii 1818.
K. H. Amt daselbst. G. Möller.
In fitlem G. W. Stamm, Amts-Assessor.
2.6. Einer erhaltenen Allerhöchsten Bestimmung zu
folge, sollen auch die Kurhefft'schen Unterthanen,
welche die Feldzüge in Spanien mitgemacht haben,
und bis hierhin von daher nicht wteder zurückge
kommen sind, aufgezeichnet werden. Sämmtlichen
Justiz - Beamten der Kurhessischen Lande wird sol
chem nach hierdurch aufgegeben, über die vorbe-
meldeten Subjecte gleiche Listen, als rücksichtlich
der in Rußland Zurückgebliebenen, aufgestellt wor
den, und zwar in alphabetischer Ordnung anferti
gen, und solche binnen vier Wochen unerinnert an
Uns gelangen zu lassen. Cassel, densi.Julii 1818.
Kurf. Hess. General-Kriegs-Collegium ites Depart.
v. Canstein.
Besondere Bekanntmachung.
Diejenigen Eltern, welche ihre seit dem 1, Januar
1815 bis Ende des Jahres 1616 gebornen impf-
pfiichtigen Kinder, bei der im vorigen Jahre Statt
gehabten SchutzpockenimpfungS - Revision, nicht
gestellt haben, und wovon dre Eltern der m 1815
gebornen Kinder bereits zur ordnungsmäßigen
Strafe verurtheilt worden sind, werden hierdurch
bei gesetzmäßig einfacher und resp. doppelter
Strafe von 1 Cfl. oder Rthlr. bis zu 8 Cfl. oder
Rthlr., welcher Strafbetrag sich, im Zurückblei
bungsfall, für jedes folgende Jahr um die Hälfte
erhöhet, ernstlichst aufgefordert: diese ihre, in bei
den Jahrgängen gebornen, und bei vorjähriger
Revision nicht gestellten Kinder, auf hiesigem Alt
städter Rathhause, an folgenden Tagen zu der be
stimmten Zeit, annoch unfehlbar zur Revision oder
Impfung zu stellen, ober durch glaubwürdige ärzt
liche Zeugnisse nachzuweisen, daß sie dre Menschen
blattern oder ächten Schutzpocken bereits gehabt
haben. Zu diesem Geschäft sind nämlich bestimmt:
1) Für die Freiheiter-Gemeinde- Montag den
»7. 3ulii, Donnerstag den 30. Julii, Montag