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Lasse. Ischc
> Lmmerzien - MuG
Mit
Merguadigsml
Sonnabend, den 17t-- Januar 1818.
g Befördere und Veränderungen.
Der Banquier George Pfeiffer allhier
ist mit dem Prädicat als Commerzien - Rath dem
- g* Commerzien - Collegio als Mitglied allergnädigst
^ beigeordnet.
Gesetzgebung.
Die Nr. XVII. des Gesetzblattes vom Jahre
iZl? enthält nachträglich:
1) Verordnung vom 14/November, die Aus-
Übung des Salzregals im Fürstcnthume Hanau rc.
\' r betreffend;
2) durch ein Kurfürstliches Rescript vom
0- 21. November ist „ zur Verbesserung der Pfer-
1 dczuchk in den kurhejstschen Staaten die Errichr
tunq einer Landgestüte - Anstalt, und eine beson-
b deve Behörde unter dem Namen : Landgestüte-
» Direction " angeordnet worden ;
3) Bekanntmachung vom 1. December, die
Ì W Reg-xlirung der Schulden des Fürstenthums Ha-
M «au betreffend;
4) Ausschreiben der Regierung zu Fulda vom
L 4. December, die zur Annahme bei den Aemtern
I geeigneten Gesuche in Verwaltungssachen betref-
I send;
3) 2lusschreiben der Regierung zu Fulda vom
I ij. December, die wegen der Sicherheit-Poli-
zei den Aemtern gegen die Polizei-Direcliou zu
Fulda obliegenden Pflichten betreffend;
6) Ausschreiben des Ober-Schulraths vom
19. December, den Schulunterricht auf dem Lande
während des Sommers betreffend s
7) Kurfürstliches Patent vom 30. December,
wodurch von der Stadt Volkmarsen nebst deren
Gebiete Besitz ergriffe» wird.
Edictal - Vorladungen.
r. Auf den Antrag dev Herren Testamentarie» «vd
Jnlestar-Erben des dahier oh?re letz:e Wtllensmel,
nung verstorbenen Herrn Cansnicas von Prummev
werden ave Jene, so auf dessen Derlafferrschafts,
Masse dahier ex quocunque cspite Anforderungen
zu haben glauben, vorgeladen, solche in termmo
den 27. Januar k. I. um so gewisser dahier §orm<
tragen und zu begründen, als sonst die hiesige Vrr«
lassenfchait den sich gemeldeten Jnrestar- Erb tn ohne
Rüüsichr stcf solche ausgefolgt werden wird.
Fritzlar, am 19. Drcemder 1817.
K. H. Amt. fidem Biel.
Vorladung der Gläubiger.
i. Der Wirth Johannes Lampe zu Zennern hat
höchsten Orts um ein Moratorium auf 6 Jahr an
gesockt, und von Kurfürstlicher Regierung ist mir
aufgetragen worden, dessen Gläubiger hierüber za
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