vierten Grades (Geschwister- Lindes- Kinder) viele
ihre Antheile am Legate empfangen, ob aber Alle?
das ist zwar höchst wahrscheinlich, allein nicht völ,
!ig gewiß. Eben so sind die Mitglieder des tunften
Grades der Verwandtschaft, g'.i welchem die Reihe
der Perceptivn.ist, nicht völlig bekannt- Es werden
also diejenigen Mitglieder des vierten Graves, drit»
ten der kanonischen Zählart, welche nvchAnjprüKe
auf die Peeception des Legats haben möchten, so
wie die Verwandten des fünften Graves (vierten
der kanonischen Zählart) also Geschwister, Kindes»
Kinder und deren Kinder, aulgrfordert, ihreAnsprü,
che an dem Ludolphschen Legate zu begründen und
resp. durch Stammbäume den angegebenen fünften
Grad der Verwandtschaft mit den Metropolitan
Ludolphschen Eheleuten beglaodt nachzuweisen. Die
Frist ist a dato auf drei Monate bestimmt- unv der
im Falle der Versäumung eintretende Nachtheil be
steht darin, daß jene and diese ihrer etwaigen An»
spräche auf den Genoß des Legats verlustig erklärt
werden. DiejenigeuMitgUeder des fünften Grades,
welche sich bereits gemeldet ans legitimirt haben,
find von dieser Aufforderung ausgenommen, unv
werden diese resff. in die auf ihre Instanz ertheilten
Decrete verwiesen. Rotenburg, am 24. Januar
I818» K H. Reservaten, Commission.
Arstentus, vigore commissionis.
Vorladung der Gläubiger.
1. Die Ehefrau des hiesigen Kaufmanns Constanti»
^ Jickendrath, Juliane geborne Grebel, hat alle-rhöch,
sten Orts -:m ein dreijähriges Moratorium demü,
thigst nachgesucht. )n Gsmärheir eines von Kvr,
fürstlicher Regierung in Cassel unter dem rzten die,
- feé Monats ad Nr. 62ri Sp. Pr. an hiesiges Amt
erlassenen hvchverehrlichenRescripts, soll z-rvor über
deren Vermögens»Zustand und über die den Gtäa»
bigern zu leistende Sicherheit nach vorgänqiger Der»
nehmung der letzteren berichtet werden. Ee werden
> daher alle Gläubiger ver Ebcfrau des hiesigen Kauf»
Manns Constanti» Zickendrath tieesrlbst edictaliter
vorgeladen, in dem zu ihrer. Vernehmlassung auf
Donnerstag den 12. Februar künftigen Jahrs , Vor
mittags 10 Uhr, andtstimmten Termin so gewiß auf
hiesigem Ralhhaus vor Kurfürstlichem Oberschult»
heißen-Amte an gewöhnlicher Gerichtestatte, in
Person oder durch gehörig Bevollmächtigte zu er*
scheinen, als abßrrdem die Zurückbleibenden den
sie betreffenden Nachtheil sich selbst detzumessen haben.
Signatum Hersseld, am 28» December rZr?»
Aus hiesigem Kurfütstl. Obrrschulcheißeu - Amte.
Hartert. ,von Milchling.
2. Alle und jede, welche an dem äußerst undedeulen,
den Nachlasse des dahier ohnlävgst verstorbenen
Pensionai?»Tapikaine- Göbel Erb» und.andere Au,
spräche zu machen haben, wenden hiermit in Folge
hochverehrlichen Auftrags Kurfürstlichen Generale
Kriegs, Collrgii rsten Departements aufgeforderk,
sich bis zum ro. Februar d.I. ohnfehlbar bet unten
angesetzter Gerichtsstelle zu melden, Erstere, um alö
gesetzliche, sich zu legitimirer-.de Erben zu erklären,
ob und auf welche Weise sie die Erbschaft antreten
wollen, und Letztere, ihre Ansprüche gehörig geltend
zumachen; widrigenfalls Heide nach Ablauf jiner
Frist zu gewärtigen haben, daß sie von diesem Ver,
fahren gänzlich präclndirt, und über den Nachlaß
weiter verfügt werden soll.
Cassel, am 12. Januar t'8r8»
' Kurhessisches Gornisons-Kriegs-Gericht daselbst.
W. von Urff. G tesse,
Garnisons-Auditeur.
Z.-Jn der über des Gärtners Christian Wille Vermö
gen erkannten Cvncr-.rs, Lache ist am heutigen Lage
Vie vorläufige Classification en'wrrfen und in der
Stadtgerichts - Recessir- Stube asfifirt, zugleich aber
auch ad certandum super priori»ate Termin stuf
den 5. Februar sub praejudicio praeclusi angesetzt
worden, welches hierdurch nicht nur, sondern auch,
daß durch daö am r. April v.J. ertheilte Präclasiv,
Erkenntniß alle bisher sich nicht gemeldet habende
Willesche Gläubiger mir ihren etwaigen Forderung
gen abgewiesen worden sind, bekannt gemacht.
Cassel, am 6. Januar i8>8.
Kurfürstliches Stadtgericht daselbst.
4. Der Wirth Conrad Leng« dahier har bei Kurheff.
Regierung um ein 2jährigeö Moratorium nachgee
sacht. Da nun üb,r Die von ihm zu leistende Sicher
heit seine Gläubiger vernommen werden sollen; so
werden sämmtliche bekannte und unb-kanntr Gläe,
biger des Wierhs Conrad Lenge allhter hierdsrch
vorgeladen, Donnerstag den tüten k. M. Fehruar,
Morgens ro Uhr, bet Verlust ihrer Einwendungen
vor hiesigem Amte zu erscheinen, und sich nach Ein,
sicht des eingereichten status activorum et passi»
verum |u Protokoll zu erklären.
Nenterehaufen, am 13* Januar 18i8«
K. H. Amt daselbst. Cöster.
In ti'Uern Wittekindt.
5. Sämmtliche Gläubiger des verstorbenen Kaufmanns
Carl Dögehold und dessen ebenfalls verstorbenen
Ehefrau dahier, werden aufgefordert, da deren
einziger Sohn Martin Dögebold erklärt har, die
Erbschaft nur cum beneficio legis ac inventarii
antrer-n zu wollen, i« termico oen ?? Mä za. k.
ihre Forderungen sub praejudicio praeclusi ent
weder persönlich oder d>:rch einen Special-Bevoll*
mächtigtrn bei uurerjeichnrrer Behörde einzugeben.
Schmalkalden, am ». Decbr. »'17«
K. H. Sradkgertch- das. Wtttich. .7
^ " ln ädern SIMM er. * I.
Verkauf vov Grundstücke«.
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I. Ziegenhain.AusgeklagterSchuldenhalbersollen
auf Instanz des Handelsmanns Geisel Schwalme