•öi. Tasse 1 sche
Mit Kurfürstlich
allergnädigste«
Mittwoch/ den ZOst--> Julii 1817 .
Beförder- und Veränderungen.
Der Second - Lieutenant Frölich im Garde-
Grenadier-Regiment ist zum Landbereiter im
.Amte Friedewald, und
der Capitaine d'Armes Rüppel im Regiment
Kurfürst zum Landbereiter im Amte Neustadt
allergnüdigst ernannt.
Bei der Universitüts- Administrativus - Com
mission zu Marburg ist N. N. Eckstein daselbst
zum Probator allergnüdigst ernannt.
Die erledigte Pfarrei Waldau wird dem bisher
zu Eiterhagen gestandenen Pfarrer Hofmei
ster, und dem Pfarr-Assistenten Schirmer
zu Waldau dagegen die Pfarrei Eitcrhagen hin
wiederum allergnüdigst conferirt.
Der Pfarr Bohn zu Bimbach erhält die er
ledigte Pfarrei Schwarzbach, Amts Hünfeld,
und der Caplan Ho des die erledigte Pfarrei
Marbach, Amts Hünfeld.
Der Lehrer der Baukunst bei der Academie der
bildenden Künste, Brom eis, wird, an die
Stelle des, zum Hofbaumeister allergnüdigst be
förderten Baumeisters Engelhard, ;um Bau-
Meister allerhuldreichst ernannt.
L_ —
Landmesser Johann Gevrg Seng
zu Hersfeld ist nunmehr zum Ober-Landmesser,
und der bisherige Landmesser-Assistent LiboriuS
Sch u wirth zu Cassel, zum wirklichen Landmes
ser allergnüdigst ernannt worden.
Gemeinnützige Sachen.
Verbesserte Pferdefättel.
In England werden jetzt von demselben Dickinfo«,
der verbesserte eiserne Fässer macht, neue Sättel
verkauft, die mehrere Vorzüge haben. Zur Ausfüllung
gebraucht er Weyer Wolle noch Pferdehaare, sonder«
Ksrkhvlz, das zu groben Gägespanen verkleinert
wird, und dann nicht, wie die Haare, zusammenge«
drückt werden kann. Man füllt diese in lange Beutel,
und nähet sie aneinander an. Die Befestigung und
übrige Einrichtung des Sattels ist von der bisher ge«
wöhnllchen ebenfalls abweichend, da er thu mittelst
Spitzen, Schnallen rc. an der Brvst des Thiers und
anderwärts befestigt, so daß er sich nicht im gering
sten verschieben kann.
Vorladung der GlLubiger.
r. Nachd-m die Passiv-Schulden des verstorbene»
Chnstoph Wagners z» Niederhohne deffen Actitt,
Vkrrmbgen writ uberst-igen, vnd zu dem Cnde ci
tatio edictalis aller dekannten nnd «vbekanvten
Glaubiger des gemeinschaftiichen Schuldnecs vom
hiesizraAmt erkannt worden; als werden alle bk-