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für in dessen Hause verfertigte Maurerarbeit, des,
gleichen 3 Rthlr. io ggr. 8 pf. für von ihm bezahlte
Zimmerarbeit und 2 Rthlr. 6 Alb. für von ihm be,
zahlte Schmiedearbeit bei hiesiger Regierung einge,
klagt, und sich insbesondere bei dem ersten Posten
auf die Bescheinigung des mit der Leitung des Baues
beauftragten Architekten über dessen Richtigkeit in
. quali etquanto, bei den beiden anderen Posten aber
auf die der Klage beigefügten Quittungen der Em,
pfänger bezogen; zugleich hat der Kläger auf die
dem Beklagten von dem Oberappellationsrath von
Trott allhier zu bezahlende Hausmiethe bis zum Be,
trage von fc> Rthlr. Arrest impetrirt. Da nun die,
ser Arrest erkannt, und zu dessen Iustrsicativn Ter,
min auf den rissen Junii a. c. bestimmt worden;
so wird der Impetrar Delamme, dessen jetziger Au,
fenthaltkvrt unbekannt ist, durch gegenwärtige Edic,
talien vorgeladen, in gedachtem Termin auf der
Regierung durch einen gehörig bevollmächtigten An,
walt zu erscheinen und sich auf die Klage und
den angelegten Arrest gehörig ein, und vernehmen
zu lassen, oder zu erwarten, daß bei seinem unge,
horsamen Zurückbleiben die Klage für eingestanden,
und der Arrest für justifizirt erkannt werden wird.
Cassel, bcn 28. Februar 1814.
Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.
S. Nach der Angabe des hiesigen Banquiers Aron Herz
Gans ist der in vormaligen Westphalischen Diensten
gestandene Kammerherr Graf von Iagow dahier,
laut eines, vom Zten September 1812 datirren,
binnen sechs Monaten zahlbaren, Wechsels, dem
ersteren ein baares, mit 6 Prozent verzinsliches,
Darlehn von 6vo Rthlrn. schuldig geworden, und
hat zugleich dem Gläubiger, zu seiner Sicherheit
wegen dieses Darlehns, folgende Faustpfänder:
- i) eine goldene Tabatiere, in Brillanten gefaßt,
2) zwei westvhälischeObligationen über 2oooutid
respective 2402 Franken eingehändigt. Bey nicht er,
folgterBefriedigung hat der Gläubiger, auf Zurück,
zahlung des Kapitals von 600 Reichsthaler und der
feit dem 3* September 1812 rückständigen Zinsen,
gegen den gedachten Grafen von Iagow Klage erho,
den, und zugleich, wegen der durch die Faustpfän,
Der ihm nicht vollständig gewährten Sicherheit, auf
den Erlös der durch den Meß, Commissar Espe all,
hier versteigerten Effekten des Verklagten, bis zu
dem Betrage von 420 Reichsthalern Arrest angelegt.
Da nun zum Verhör der Sache und zur Iustifi,
catión des angelegten Arrestes Termin auf den i4ten
Junius angesetzt worden; so wird dem Verklagten,
Dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist,
durch gegenwärtige Edictalien aufgegeben, entweder
dem Kläger, sowohl in Hinsicht seiner Forderung,
als der Kosten, vollständig zu befriedigen, oder in
gedachtem Termine auf hiesiger Regierung durch ei,
nen bevossmächtigten Anwatt zu erscheine», seine
etwaigen Einreden gegen die Klage und den ange,
legten Arrest vorzubringen, und sich auf den produ,
cirten Wechsel pertinent zu erklären, widrigenfalls,
bei nicht geschehener Befolgung dieser Auflagen, der
Schuldschein für anerkannt und der Arrest für justi,
ficirt erklärt, dem Kläger auch mittelst öffentlichen
Verkaufs der ihm eingehändigten Unterpfänder, so
wie aus den mit Arrest belegten Geldern, zu seiner
Befriedigung verholftn werden wild.
Cassel, den 7. März 1814»
Kurfürstlich Hessische Regierung.
3. Es hat der General Karl von Motz zu Bodenhausen
beiZtcrcnberg aus einem mit dem vormaligen West,
phalischen General, Adjudanten Danloup > Verdun
über das am Garde, du - Corps-Play allhier gelege,
ne Haus des Ersteren, mündlich abgeschlossenen
Mierhcvntracte, wornach dieses Haus demselben
für einen jährlichen Zins von 700 Rthlr. verpachtet
und die vierteljährige Vorausbezahlung der Miethe
stipulirr seyn soll, gegen den gedachte» General,
'Adjuvanten Danloup,Verdun auf Bezahlung der
seit Johanni 1813 von dreiQuartalen mit 525 Rthlr.
rückständigen Miethe nebst Verzugszinsen Klage er,
hoben, zu deren Begründung sich auf einen Brief
des Beklagten vom 25. Oktober v. I. bezogen, und
demselben über die Richtigkeit jener Verabredung
zugleich den Eid zugeschoben. Auch hat der Kläger
auf die von dem Verklagten bei seiner im Oktober
v. I. erfolgten Abreise aus Cassel, in den Händen
des Mcßcommissartus Espe allhier zurückgelassenen
Möbels und Effekten bis zum Betrage von 550 Rthlr.
Arrest angelegt. Nachdem nun zur Rechtfertigung
dieses Arrests Termin auf den Zo. Junii a. c. btt
stimmt worden; so wird der Beklagte, da sein ge,
genwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch
öffentlich vorgeladen, in gedachtem Termin auf hie,
siger Regierung durch einen gehörig bevollmächtigten
Anwalt zu erscheinen, sich auf die Klage und den
angelegten Arrest ein, und vernehmen zu lassen,
auch sich auf den derselben beigefügten Brief und
den ihm zugeschobenen Eid bestimmt zu erklären,
oder zu erwarten, daß bei Nichrbefolgung dieser
Auflagen, die Klage für eingestanden und der Arrest
für justificirt erkannt, mithin der öffentliche Verkauf
der damit bestrickten Sachen, bis zu obigem Betra,
ge, zu des Klagers Befriedigung gestattet werden
Wird. Cassel, den 28. Februar 1814.
Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.
Vorlad ung der Gläubiger.
i. Der vorhinnige Kirchen, Cassen, Administrator und
jetzige Hauptman», Herr Ludwig «Hesse allhier,
wünscht, d» seine nunmehrigen Verhältnisse ihn zur
Veränderung seines Aufenthaltsorts veranlassen,
vorher mit seinen etwaigen Gläubigern sich zu arran,
giren. Kurfürst!. Regierung dahier hat auf dessen An,