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Ebictal - Vorladungen.
r. Der Syndikus Salomon Herz Rosenfeld zu Stadt
lengsfeld hat gegen den vorhin zu Hersfeld gestandn
nen westphälischen Districtocontroleur Prevost, aus
zwei von Letzterm unterm 23. September vorigen
Jahres ansgestellten Schuldbekenntnissen, ein dem
selben gemachtes Darlehn von 6 Carolinen oder
37 Rthlr. 12 Ggr., nebst 9 Rrhlr. 13* Ggr. rückstän
digen und den von gedachtem 23. September an
weiter laufenden Zinsen zu 6 Procent eingeklagt,
aucd zur Sicherheit seiner Forderung auf die vom
Verklagten zu Hersfcld zurückgelassenen Effecten Ar
rest ausgewirkt. Bei oem Nichterscheinen des Ver-
klagten in dem zur Iustificarion des Arrests gestan-
denen Termine, ist derselbe durch Bescheid vom
20. August d. I. in die Tccminökosten cvndemnirt,
und zu gehöriger Einlassung auf die Klage, bei
Strafe des Eingeständnisses und der Präclu^ron,
angewiesen worden. Da jedoch derselbe gegenwärtig
sich aus Herbfeld entfernt har und fein Aufen-halts-
vrt unbekannt ist; so wird, auf weitere Instanz des
Klägers, der B rklagle hierdurch öffentlich vorge,
laden , in dem anderweit auf den 28 Februar k. I.
bestimmen Termin auf hiesiger Regierung, durch
einen gehörig -bevollmächtigten Procu?atvr, zu er,
scheinen, und dem gedachten Erkenurmsse gemäß
das Erftrde-liche zu verhandeln, widAgerftalls der
darinnen angedrohete Rechrsuachrheil gegen »hn aus- i
gesprochen und dem Kläger aus den mir Arrest be
strickten Sachen *u seiner Berriedrgung verholfen
werden wird. Cassel, den 17. November 1814.
Kurfürstlich Hessische Regierung.
2. Es ist der vorhinnige Kurhessische Feldjäger Conrad
Cornelius, ohne daß er Kinder hinterlassen, am letz
ten September ,l. I. dahier verstorben. Es wurde
dessen Nachlaß obsignirt, und ein Curator darüber
bestellt; und da dieser und die bekannten Erben des
verstorbenen Cornelius um die Edictal- Vorladung
e.ller und jeder, welche am besagten Nachlaß An
sprüche zu haben vermeinen, Instanz bei Amt dahier
gethan haben so werden Gläubiger und Erben des
Verstorbenen aufgefordert, den 9. Januar k. I. früh
Morgens 9 Uhr vor hiesigem Amt zu erscheinen,
um ihre habenden dinglichen Ansprüche sowohl als
Forderungen ex jure crediti so gewiß gegen den
Curator zu begründen, als sonst der berraglicke Nach
laß , welcher zuforderst öffentlich verkauft und welcher
ln geringem Mobilien bestehr, an Die nächsten Er
ben, die sich aber als solche weiter legitimiren müs
sen, verabfolgt wird, und die nicht erschienenen
Gläubiger übrigens mit ihren Ansprüchen abgewie
sen werden sollen. Jesberg, den 26. Novemb. 1314.
Kurhess. Amt daselbst. Kurz.
K u l e n k a m p, Amts - Secretarius.
Vorladung der Gläubiger.
► Der Müller Johannes Dörfler zu Wallenstein hiess,
gen Amts hat sich seit einigen Wochen heimlich ent
fernt, und unter mehreren dessen aufdringenden
Gläubigern der Haupt - Credrtor Fvrstlaufcr Men-
ger dortselbst um die Vermögens-Untersuchung ge*
dachten Müllers Dörfler gebeten. Es ist hierauf nach
einem hiesigen mtsdecret vom heutigen Tage die
Zusammenberufung der sämtlichen Gläubiger des ge
dachten Müllers Dörfler und dessen Ehefta«! zuWal-
lenstein erkannt, und Termin auf Donnerstag den
i2. Januar k. I. Vormittags io Uhr vor hiesiges
Iustimmt bestimmt worden. Alle diejenigen, wel
che also Forderungen an denselben zu hab n vermci,
nen» werden daher nörgelnde- , solche in diesem Ter
min vor hi-sigem Amt zu liquidiren und sich auf
etwaige Vergleichsvorfch äge vernehmen zu lassen,
die nicht sich Meldend n huben aber zu gewärtigen,
daß sie bei Diesem Verfahren nicht weiter gehört
werden. Zugleich wird der ausgetretene Müller
Dörfler aufgefordert. sich zu sistircn und feine Rechte
zu wahren Raboldshausen, den 23 Octover i&*4*
K. H. Iuftizamt Hierselbst.
F. W. Bud, Amtmann.
In sidem copiae Weber, Anus » Secretarius.
2. Der Steuer-Commissarius Bernhard Iulivs Ku-
lenkamp zu Wrtzeilyaufen hat bei Kurfürstlicher Re,
gierung allhier vorgestellt, daß schwere in den ver
flossenen Kricgsjahren erlittene Unglücksfälle und
dadurch entstandener mannigfacher Verlust an sei,
nem Vermögen, ihn ausser Stand gesetzt hatten,
alle seine Gläubiger mit einer, seinen Wünschen
und Verpflichtungen angemessenen Bereitwilligkeit
und Gewissenhaftigkeit zu befriedigen, und üm deren
Vorladung gebeten, um sich mit ihnen, wegen Be,
richtigung ihrer Ansprüche, auf eine gütliche Weise
auseinander zu fetzen. Da nun dieses Gesuch bcwil,
jigt worden, so werden von unterzeichnetem, zu die,
fern Geschäfte ernannten Commissar, alle diejenigen,
welche ane irgend einem Grunde an dem Stever-
Commissarius Kulenkamp Forderungen zu haben
glauben, hierdurch vorgeladen- solche in dem auf
den 8. Februar künftigen Jahrs bestimmte? Termine
auf hiesiger Regierung anzugeben und gehörig zu
begründen, auch sich auf die chnen zu machenden
Vergleichs-Vorschläge bestimmt zu erklären; und
haben die zurückbleibenden Gläubiger zu erwarten,
baß sie Mit ihren Ansprüchen bei diesem Verfaßen
präcludirt, und eine erwa zu Stande kommrnde
gütliche Vereinbarung nur mrt denen, welche sich
genuloer haben, wird abgeschlossen werden.
Cassel, den 19. November l8‘4- >.
H. C. Heer, Regierungs- Secretarius, vig com.
3. Alle und jede, welche an dem Na l.^ß des dahier
verstorbenen Bürgers «md Schissers Wilhelm Wurst
gegründete Ansprüche zu haben vermeinen, werden