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Kurfürstlichem Stadtgerichte allhier entweder in
Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu
erscheinen, ihre Forderungen unter Beibringung
der Urkunden, auf welche solche sich gründen, ge
hörig zu liquidiren, und darauf rechtliches Erkennt
niß zu erwarten, unter dem Präjudiz, daß gegen
die nicht erschienenen Creditoren die PrLclusion von
diesem Verfahren nach reprvducirten Edicralien ohne
Weiteres erkannt werden wird. Cassel, den 9. Sep,
tember iZlg. K. H. Stadtgericht allhier.
F. Fulda. H. E. Koch, Stadt-Secretarius.
z. Bei der vorläufigen Untersuchung des Vermögens
und des Schulden, Bestandes des Ackermanns Mel
chior Sauer und dessen Ehefrau Barbara Elisabeth
geb. Fischer zu Harle, har sich befunden, daß letz
tere jenes erstere übersteige». Es werden daher Alle
und Jede, welche an gedachten Sauerschen Eheleuten
Forderungen zu haben glauben, hierdurch aufge
fordert, in dem auf den 25. November bestimmten
Termin früh Morgens 9 Uhr vor hiesigem Amt zu
erscheinen, ihre Forderungen entweder selbst oder
durch andere mir hinlänglicher auch zum Vergleich
mit eingerichteter Vollmacht versehene Mandatarien
anzugeben, und in so weit es noch nicht geschehen
gehörig zu begründen, sich auch nach Einsicht des
vorzulegenden Massen-Bestandes, auf die in Ge,
maßheit gnädigster Verordnung vom 16. Septem
ber 1788 zu versuchende Vergleichs - Vorschläge
zu erklären oder zu gewärtigen', daß die Zurückblei
benden mit ihren Forderungen nicht weiter gehört
und kücksichtltch auf die Stimmen-Mehrheit einsei
tig der Vergleich abgeschlossen, in dessen Entstehung
aber dem erkannten Cvncurs der Lauf gelassen wer
den soll. Feleberg, den 8. September 1614.
K. H. Amt. Ungewitter.
4. Nachdem mir von Kurfürstl. Regierung zu Cassel
der Auftrag ertheilt worden ist, über das gefammte
Vermögen des blödsinnigen Herrn Oberforstmei
sters von Keudel zu Schwebda, ein vollständiges
Inventarium zu errichten, und daher zu wissen nö
thig ist, wie viel Passiva derselbe contrahirt habe
und resxective auf dessen Vermögen hasten, dem
bestellten Curator Herrn Hauptmann von Kutzleben
aber die chirographarischen Schulden sämmtlich nicht
bekannt sind, so werden auf Ansuchen obengenannten
Herrn Curatore sämmtliche chirographarische Gläu,
big« obbesagten Herrn von Keudel hierdurch edic-
taliter vorgeladen, in termino Donnerstag den
20. Oktober Morgens 9 Uhr entweder persönlich
oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten in
dem von Keudelischen Burgsitz zu Schwebda zu er
scheinen, ihre Forderungen anzugeben und zu be
gründen oder zu gewärtigen, daß die Ausbleibenden
mit ihren Forderungen präcludirt werden.
Eschwege, den -7. September 1814.
E. Heuser, vig. commies.
5. Da es sich ergeben hat, daß der Nachlaß des vor
einigen Jahren verstorbenen Rathsverwaudten Ju
stus Henrich Hellmuth allhier zur Tilgung dessen
bereits bekannten Schulden nicht anreicht, und daher
der über diese erblose Verlassenschaft bestellte Cu
rator Regierungs-Procurator Engelhard bei unter
zeichnetem Gerichte auf die Erkennung des Concurses
angetragen M, so werden hierdurch alle bekannte
sowohl als noch zur Zeit unbekannte Gläubiger des
verstorbenen Ratheverwandten Justus Henrich Hell
muth vorgeladen, in dem zum Versuchstier gütlichen
Uebereinkunft wegen ihrer Befriedigung auf den
4. November d. I. angesetzten Termin, worin ihnen
zu dem Ende der Zustand der Masse vorgelegt wer
den soll, entweder in Person oder durch gehörig
Bevollmächtigte zu erscheinen, und dieses unter dem
Präjudiz, daß die nicht erscheinenden Gläubiger
dem Beschluß der Mehrheit der Erschienenen für
beitretend angenommen werden sollen.
Cassel, den 20. September 1814.
K. H. Stadtgericht. F. Fulda.
6. Der Kaufmann Klöffler allhier hat von dem hiesi
gen Bürger Valentin Hahn, dessen Wohnhaus
zwischen dem Renthof und der Unreegasse gelegen,
für 1525 Rthlr. erkauft, und in der Verbrtefung
hierüber sind nur Leib Levi in Odervorschütz, in-
gleichen der Vormund über Kaufmann Levi's Kin
der und Michel Levi allhier als Real-Gläubiger
namhaft gemacht; der Käufer aber surftet/ daß,
bei nicht völlig wieder hergestelltem Hypotheken,
Wesen, noch andere Gläubiger vorhanden seyen, von
welchen er in der Folge beunruhiget werden möchte,
und hat deswegen um deren öffentliche Vorladung
gebeten. Ob nun wohl eine solche Vorladung mit
den Wirkungen der nachherigen Enthörung in dem
gegenwärtigen Falle nicht statt finden möchte; so
scheint es doch selbst für die unbekannte» Gläubiger
nützlich zu seyn, mit den bekannten Gläubigers jetzo
zusammen zu kommen, um aus dem Kauf-Preise
nach ihren verschiedenen Privilegien ihre Befriedi
gung zu begehren, indem dieser Preis bei einer dem
nächst vorzunehmenden Versteigerung nicht erhöhet
werden durfte, und dem Besitzer wegen der Verdes,
serungen, die sein Eigenthum sind , der Vorzug
ohnstreiiig zukommt« Es werden demnach alle Glau,
biger des erwähnten Valentin Hahn allhier öffent,
lich vorgeladen, um den 2. Novemver d. I. des
Vormittags um 9 Uhr vor Amt allhier zu erscheinen
und ihre Forderungen nebst den Eigenschaften der
selben anzugeben und in Gewißheit zu setzen, oder
sich den Nachtheil ihres Zurückbleibens hiernächst
allein zuzurechnen. Gudensberg, den 15 Sept-1314.
Kurfürstl. Justizamt hierfelbst. Kornemann.
7. Sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger
des in Breitenbach unterm Herzberge verstorbenen
Herrn Friedensrichters «»0 resxeccive vormaligen
Freiherriich Dörnbergfchen Amtmannes Becker wer,