C §70 )
11) Sie erhalten den Sold wie die übrigen
Mgerkorps, und sollen
12) Vorzüglich zu Offizieren und Unteroffi
zieren in den Regimentern und Korps befördert
werden, wenn sie sich dazu gualifiziren, Gelegen
heit vorhanden, und sie diese Anstellung wünschen;
13) Kein junger Mann, welcher am 1. Za-
uuar 1314 das 17te Jahr erreicht, das zoste
Jahr aber noch nicht vollendet hat, und keinen ak
tiven Staatsdienst bekleidet, kann eine Stelle,
Würde, oder sonstige Auszeichnung erhalten,
wenn er nicht in diesem ZägerkorpS oder den ak
tiven Truppen gedient oder sich dazu gemeldet
hat. Diese Nachtheile sind jedoch
14) Nicht anwendbar auf solche, welche a)
wegen Gebrechlichkeit des Körpers zum Mili-
tairdienst nicht brauchbar sind, und sich deshalb
einer Untersuchung unterworfen haben; b) keine
Väter mehr haben, und der Bewirtschaftung
von Gütern, Fabriken, oder einer bedeutenden
Handlung vorstehen; c) Söhne von Wittwen
sind, und keine ältere, nicht im Militärdienst be
findliche Brüder haben: ä) notorisch die einzigen
Ernährer ihrer, ohne sie hülfiosen, Familie sind,
und endlich e) in herrschaftlichen Civil- oder geist
lichen Diensten stehen und Besoldung genießen;
iZ) Nach Beendigung des Krieges können die
Jäger den Militairdienst verlassen. Diejenigen,
welche sich durch Tapferkeit, Diensteifer und Pa
triotismus^ ausgezeichnet haben, sollen demnächst,
wenn sie sich zum Civildienst qualisizireu, vorzüg
lich eine Anstellung erhalten, und zu dem Ende
alle vom 1. Januar 1314 an vakant werdende
Civikstellen nur interimistisch besetzt werden.
Alle diejenigen, welche als Freiwillige dienen
wollen, haben sich fordersamst dahier, mit Zeug
nissen über ihre Aufführung, zu melden, um zum
Dienst die nöthige Anweisung zu erhalten.
Kassel, den 18. Dezember iZiZ.
Kurfürstlich-Hessisches Kriegs-
Kollegium.
Vom Herrn Unterprafekten des Distrikts Hers
feld Scheffer sind eingesammelt und respective
eingesandt worden r
1) Von Heröfeld. ^
0
b)
219 rthl.
217
15
29
2) Von Homberg .
.
109
3
3) Von Ziegenhain
.
95
31
4) Von Neukirchen
.
29
26
5) Von Vacha . ♦
.
33
14
Summa 70Z rthl. 23 alb. 4 hllr.
Wir bedauren die einzelnen Namen, sowohl
der Interessenten, als auch der Beitragenden,
hier nicht inseriren zu können, um keine Zeit zu
verlieren die Nachricht dieses beträchtlichen mit
ausgebreiteten, patriotischen Sinn bewirkten Ein-
sammlens, welches zum Theil aus Gegenden
kommt, die durch Plünderung des Feindes und
Drangsale des Krieges bis zur Erschöpfung ge
litten haben — dem theilnehmenden Publikum
mitzutheilen. Indessen steht die Einsicht dieser
mit vieler Sorgfalt aufgenommenen Beitragslisten
bei der Direktion des Fraucn-Vereins zur Durch
sicht jedem Suchenden offen.
Mit herzerhebenden Gefühlen gehet aus diesen
Listen die Ueberzeugung hervor, daß die heilige
Sache — dem Vaterlande beizustehen, die An
strengungen unserer biedern Landsleute mächtig
belebt, und die Erwartungen vielfacher Art auf
das festeste begründet. Kassel, den 21. Dez. 1513.
Die Direktion des Frauen- Vereins
für Kur Hessen.
Vorladung der Gläubiger.
i. Nachdem die dem Gerichte angezeigte Schulden des
hiesigenPolizeyrKommtssairs Franz Ferdinand Dann
hauer, dessen bekanntes hiesiges Vermögen überstei
gen : jo ist Concursus creditorum wider denselben
und Edictal-Ladung aller Gläubiger erkannt. ES
werden daher alle, welche 'an den Cridarium aus
irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen
zu haben vermeinen, hiermit edictaliter vorgela
den, solche in dem auf den 26sten Januar 1814 an
gesetzten Liquidations- Termin, entweder in Persou
oder durch hinlänglich instruirte Bevollmächtigte,
wozu den Gläubigern die beim hiesigen Stadtgerichte
recipirte Prokuratoren Schwarzkopf, Schtefler und
Müller in Vorschlag gebracht werden, zu liquidi-