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,6. Eine halb bedeckte Chaise, welche sowohl mit ei-
nem als auch zwei Pferden gefahren werden kann,
siehet aus freier Hand zu verkaufen, und Liebhaber
können-sich Vesfalls an die Kriegersche Buchhand-
jung wenden, welche ihnen die billigen Bedmgnn-
gcq bekannt machen wird.
1/. Zufolge einer am heutigen Tage von dem Herrn
Polizei »Präfekten an mich abgegebenen Anzeige sind
am i8. d. M. auf der hiesigen Overneustadt drei
Pferde aufgefangen worden, wozu sich, der gesche,
henen Bekanntmachungen unbeachtet, kein Eigen»
- thümer gemeldet hat. Die längere Aufbewahrung
würde allzugroße Kosten verursachen und der Um
terzeichnetc fordert daher den unbekannten Eigen,
thümer nochmals auf, sich binnen acht Tagen zu
meiden und sich als Eigenthümer zu legmmiren,
indem sonst andere Verfügungen getroffen werden
müssen. Kassel den 24. April ISIZ.
Der Prokurator des Königs, Pfeiffer.
18. Die Ehefrau des Schumachers Friedrich Wachs,
Martha Elisabeth geb. Mendel und die Wittwen
des Schumachers Stephan Mendel und des Kut,
schere Christoph Müller hatten gegen die abwesenden
Backer Samuel Mendel und Georg Mendel wegen
Theilungund^dcshalb nöthigen öffentlichen Verkaufs
eines den Klägerinnen und den Beklagten gemein
schaftlich gehörigen Wohnhauses geklagt. Das Tri,
bunal Hierselbst hat darauf, da von Seiten der Be
klagten, der durch die öffentlichen Blätter au sie
erlassenen Aufforderung ungeachtet, niemand er
schienen war, durch ein Urtheil vom 6. Marz d. I.
dahin erkannt, daß das erwähnte Haus nach vor,
gängiger, von den zugleich bestimmten Schätzern
bewirkten Taxation öffentlich verkauft werde, und
dem Hrn. Distrikts-Notar Wachs mit diesem Ge
schäfte beauftragt, zur Beeidigung dev Schätzer
und zur Leitung des Theilungsverfahrens aber der
Hr. Tribunalrichter Reinück ernannt. Den abwe,
senden Beklagten, deren Aufenthaltsort unbekannt
ist, wird dieses hiermit in Gemäeheil der Vorschrift
der Prozeßordnung öffentlich bekannt gemacht.
Kassel den 22. April 18 »3.
Der Prokurator des Königs, Pfeiffer.
ry. Durch ein Urtheil vom r6. Febtuar d. I. hat das
Distrikts-Tribi.nal hierselbft in Sachen des.Acker
manns Johannes Bielefeld zu Welda Klägers wi
der den Johannes Blome von dorr Beklagten den
dem letzteren dcferirteu Sch'edStid für verweigert
angenommen und denselben schuldig erkannt, das
eingeklagte Kapital von 190 Rthl. nebst Zinsen zu
5 prCt. vom 3^ April 1807 an sofort abzutragen
und die entstandenen Prozeßkvstcn nul-158 Franken
50 Centimen zu ersetzen. Durch das er vähnre Er
kenntniß ist zugleich der Ackermann Johann George
- Cngemaun, als Käufer der Grundstücke des Be,
klagten, angewiesen worden, von den in seinen
Händen befindlichen bis zur Summe von 250 Rthl.
mit Arrest belegten Kaufgeldern den Kläger zu be-
friedigen. Da des Beklagten Aufenthaltsort unbe,
kar nk ist, so wird demselben mit Beziehung auf die
frühern Bekanntmachungen der Inhalt des angeführ,
ten Erkenntnisses dem Gesetze gemäö hiermit xben-
falls öffentlich zur Kenntniß gebracht.
Kassel den 22. April 1813.
Der Prokurator des Königs, Pfeiffer.
20. Frische Schellfische, sind außer denen schon be
kannten Fischanen und vielen andern Waaren, bei
Vogelrohr in der Frankfurter Straße Nr. 47 um
billige Preiße zu haben.
21. Wenn jemand eine schöne Guitarre billig zu ver
lassen Willens, findet dazu einen Käufer.
-2. A vendre. 2 chevaux de carosse bais , à mar
ques blanches, âgés de ^ à 5 ans, sont à ven
dre avec ou sans harnois. S’adresser Nr, j.y,
" dans la Königsstrase, au second étage.
2 Wagenpferde- kirschbrauner Farbe mit weißen
Abzeichen , 4 und öjährig, sind mit auch ohne Ge,
schrrr zu verkaufen, das NähereKönigsstraße Nr. 107,
i» der 2. Etage.
23. Den Interessenten des Konzerts der musikalischen
Akademie wi d hierdurch angezeigt, daß das vierte
Abonnements-Konzert nächsten Sonntag den 2ten
Mai Nachmittags präzise 3 ühr im Oestreichschen
Saale seyn wird. Kassel am 26. April i8r3.
Die Direktion der musikalischen Akademie.
24. Eine Person von gesetzten Jahren, welche seidene
Strümpfe und andere seidene Sachen, so wie auch
Spitzen wascht und bügeln kann; bittet um geneig,
ren Zuspruch.
In Gemäßheit höherer Verfügung werden die Grund,
und Palentsteuerpfltchrige hiesiger Stadt hierdurch auf
gefordert, die in Gemäßheit des königl. Dekrets com
20. März d. I. zur Verpflegung der im Königreich
stütionirten Truppen auftubnngeirde 17 Zulagsccnti,
men, wovon die fumwtirifchep Rollen wegen der Grund,
steuer, dem HerrnOrtserheberEtchenberg, und wegen
der Patenrsteuer dem Herrn Kreis Einnehmer Wegner
zur Erhebung zugestellt worden sind, in den bestimm-
len Termin, als nn laufenden Monat April, im Mat,
Juni und Jult jedesmal zu ein Fànftheil an die ge,
nannten Erheber vhnfthlbar zu entrichten.
Kassel am 27. April isn*
Der Maire der Residenz,
Lrp. v. Canstein.