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Zugleich werden die Herrschaften ersucht, ihre Kutscher vor dergleichen -Unordnungen zu
warnen, indem man durch die Pvlicey-Bedicnten genaue Aufsicht halte« lassen wird. Eaffek
den zten April 1808.
Aus Befehl des Maire . Der Maire der Hauptstadt Cassel,
der Secretair der Mairie Lreyherr vo« Laustem.
amtrrzeichneU vr. Wille, j
Publi cand u m.
Das Publicum wird hierdurch benachrichtiget, daß di« bisher bestandene Frucht sperre
durch «in Ministerial. Decret vom asten v. M. aufgehoben, die Ausführung aller Arten Don
Korn - Früchten aus dem Lande mithin ganz frey ist.
Eden so ist generaliter jedem Eingesessenen das Brannteweinbrennrn erlaubt, jedoch un«
irr dem Beding, daß, insoweit er nicht schon mit einer Concession dazu versehen ist, solche
bey den betreffenden Distrikts- Prafecturen nachgesucht werden muß, um wegen Regulirung
und Berechnung drS Brennzinseö daS Nöthige zu verfügen. Marburg den rten April l8os.
Der PrÄfect des Werra - Departements»
, Reimann.
Edietalvorladung.
^ES ist Andreas Noll, Sohn des dahier ohnlangst verstorbrnm Paulus Noll seit rc> und
mehreren Jahren von hier abwesend, und hat wahrend dieser Zeit nichts von sich hörenlas»
seu. Auf Instanz der ihm im mütterlichen Testamente vom arten Februar 1791. substituir-
ten Erben wird derselbe oder dessen Leibesrrben hierdurch edictantrr vorgeladen, in bey,
«in für allemal auf den gten Julius d. I. bestimmten Terminvorhiesigem Gericht, persönlich
oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, und sein unter Curatel stehendes Vermö»
gen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches den subfiituirten Erben gegen Cautionver-
ebfolgt werden soll. FelSberg brn ?ten März r808.
Aus hiesigem Stadtgerichte. In llllow Aohde.
Vorladungen der Gläubiger.
j) DrrEinwohner Caspar Lerch zu Hattenbach hat sich wegen seines im abgewichenen Hexbst
ganz unverschuldet erlittenen Brandschadrns anheute für insolvent erklärt, emd es ist hier,
auf der Termin zur Untersuchung seines SchuldenbestandS auf den l4ttn instehenden Mo
nats April l, I. auf hiesige Amtsstube anbezirlt worden. Diejenige, welche Ansprüche,
aus welchem Grunde eö sey, an demselben oder dessen Güthern zu machen haben, können
diese mit allen dahin einschlagenden Beweismitteln dem Amt in dem vorbestimmten Termin vor
legen; woraus wegen gütlicher Beylegung dieser Sache das Nöthige eingeleitet, in dtßen
Entstehung aber der ConcurSproceß eröfnet, die sich nicht angeben werdende Gläubiger aber
mit ihren Forderungen und resp. Ansprüchen sofort präcludiret werden sollen. - Niedern»
sula den raren März, l 808. F. W. Burchardr.
s) Da gegen Johannes.Schade zu Leinlingen bereits so viele Schulden eingeklagt worden
sind, welche wahrscheinlich dessen Vermögen übersteigen; So ist zwar ein Termin auf de»
loten März d. I. nach Leinlingen bestimmt gewesen, worinnen sämtliche bekannte und pn«
bekannte Gläubiger ihre Forderungen liquidiren uud begründen, auch sich zu Abwendung
eines Concurseö auf einen Vergleich erklären sollen; So ist jedoch dieser Termin um des
willen, da dem vorhinnigen Richter Amtschultheiß Stöber die Jnterimsadministration des
Cantonö Ziegrnhain provisorisch übertragen, circumduoirt worden. Da nun Leinlinge« zum
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