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28tei Stück.
4) Alle diejenigen, welche an dem hiesigen Bürger unb Drechslermsisier David Laiß einige
Forderungen haben, werden hiermit von Stadtgerichtöwegen vorgeladen, Mitwochen den
sytrn Jul. d. I. Vormittags io Uhr auf hiesigem Rathhauö zu erstheinen und ihre Ansprü
che zu Protocoll anzuzeigen und zu begründen; worauf alödann wegen ihrer Befriedigung
das Weitere rechtlich verfügt, zugleich ober auch diejenigen- so zurückbleiben, mit ihren For
derungen dabey ausgeschlossen werden sollen. Homberg den izten Jun. 1807.
HeU Stadtgericht daselbst, ln fidem Bauer.
F) Dem unterzeichneten Amte ist von der Hessischen Landes - Regierung auf das Gesuch des
Einwohners Matthias Schirm zu Kruspis, um ein fünfjähriges Moratorium, befohlen
worden , den karum activorum & paisiyoruni,, die Unglücksfälle und zu leistende Sicherheit
zu untersuchen. Alle diejenigen , welche an erwähntem Schirm Forderungen haben, werden
deshalb vorgeladen, solche bey Vermeidung, daß auf sie keine Rücksicht genommen werde,
in Termino Donnerstag den ytrn k. M. Jul. Morgens 9 Uhr vor hiesigem Amte anzuge
ben, und gehörig zn begründen , auch sich weiter vernehmen zu lassen. Holzheim den izten
May 1827. Hessisches Iustitz-Anrt. Berner.
<S) Nachdem die über die Förster Fuhrhansifchen Kinder bestellte Vormünder den ihren Curan-
den zugefallenen geringen elterlichen Nachlaß cum benefìcio legis angetreten, so werden sämt
liche sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des verstorbenen Förster Fuhrhans und des
sen Ehefrau hiermit öffentlich vorgeladen, ihre Forderungen indem hierzu auf den25ten Au
gust anberaumten Termirr behörig anzugeben und zu begründen , weniger nicht sich auf den
ihnen alsdann vorgelegt werden sollenden Maffenbeftand, im Betreff eineS hiernach einzu
gehenden pasti remisloril, ebenfalls zu erklären oder zu gewärtigen, daß die Nichterschiene-
«en mit ihren aürnthalbigen Ansprüchen ubgewtesen, und die Masse nach bestrittenen Kosten
an die übrigen Gläubiger und resp. Erben unwkederruflich ausbezahlt wer den soll. Haina den
izten Junii 1807- . Hess. Casselisches Iuftitzamt allhier. wachs.
7) Demnach Johann Franz Schminke zu Uengsterode in Abfall seines Vermögens gerathen,
und daher durch Bescheid vom heutigen Dato der Concurs und öffentliche Ladung der Gläu
biger erkannt, auch zu gehöriger Vorbringung der Forderung und Versuch der aürnfallsigen
Gate Termin auf de«; gten September unb zwar peremtorie angesetzt; als werden hiermit
alle und jede, welche an des gedachten Fuhrmann Johann Franz Schminkens Vermögen For
derung zu haben vermeynen, kraft dieses cttirt und vorgeladen, besagten Tages Morgens
10 Uhr vor hiesiger Gerichtssiube zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig an- und vorzudrin
gen, im Nichtentstehungsfall der Güthr aber den Vorzug auszuführen , und über alles die
ses bis zum Schluffe zu fahren, auch Bevollmächtigte lud pcena ordinis gebührend zu befielt
Un, mit Verwarnung, daß diejenigen, so in diesem Termi» nicht erscheinen und ihre For
derungen nicht gebührend anzeigen, von diesem Concurs abgewiesen werben sollen. Da auch
die Nothdurft erfordert, daß sich sämtliche Gläubiger wegen Bestellung eines Gütherpflegers
erklären, als haben sich dieselben drsfalls vor oder in Termino zu vereinigen, und jemand
dazu in Vorschlag zu bringen, oder zu gewärtigen, daß auf ihre Gefahr der vorerst ange
nommene Curator bonorum hierzu wie gewöhnlich verpflichtet werde. Niedergandern den 25 *en
May 1807. Adel, von Bodenhausisch Gericht. Chr. Lud. Collmanu.
g) Alle diejenigen, welche an der Verlassenfchaft des verstorbenen Burggrafen Wiedemann
Ansprüche formiren zu können glauben, werden hiermit lud prcjudido praeclusi aufgefordert,
solche in Termino den 8teN Julirzu Protocoll anzuzeigen und so viel als möglich sofort zu
begründen^ Schmalkalden den iten Junii 1807. Schödde. Vig. commiss. ,
f) Nachdem der hiesige Bürger auch Hos » und Leibschneiber Simon Sinn kürzlich verstor-
hem, und die hinterlassenen Erben dessen Nachlassensckraft nicht anders denn cum beneficio
legi* se inventari! anzutreten gesonnen sind, dieserhslb denn auch um Vorladung dessen sLmt,
ücher Gläubiger geziemend nachgesucht, undWik.sothanrmSucherr.gefügt habe» ; als werde«
hie«