dem auf Dienstag den iten December schierökünftig präsizirten termino xeremtorio vor hie
sigem Stavtgencht zu früher gewöhnlicher Gerichtszeit unausbleiblich erscheinen, feine,
ober ihre Person behörig legitimiren und das dermalen verwaltet werdende Vermögen in
Empfang nehmen, in Entstehung dessen aber erwarten sollen, daß er oder sie weiter nicht
gehört, rrvd das Sckrödersche Vermögen dessen einzigen Tochter gegen Caution verabfolgt
werden solle. Caffrl den rrten Julii 1807. Bürgermeister und Rath daselbst.
4) Johannes Unyroth von Trusen,; welcher geraume Zeit abwesend ist, vd<r dessen Erben,
werden hierdurch aufgefordert, sich »dato binnen z Monaten bey hiesigem Amte wegen ihres
Lud curs befindlichen Etbtheils au- dem Nachlaß der zu Trusen verstorbenen Anne Mar-
grrtha Möller zu melden , widrigenfalls dieser Vermögenantheil seinen Johannes Ungroths
Geschwistern gegen Caution verabfolgt werden soll. Herrenbreitungen den rrtenJuln 1807.
H. Amt daselbst. Schuchard.
Vorladungen der Gläubiger.
i) Nachdem der über weil. Müller Wilhelm Kraft von Marzhausen nachgel. 4 unmündige
Kruder bestellte Curator Ernst Wilhelm Hahn allda gerichtlich erkläret hat, die Erbschaft
gedachter seiner Curanden Vater nicht anders dann cum beneücio l<gls ac inventarii antre
ten zu wollen, und zugleich eine Vorladung sämtllcher Glauoiger gemeldeten verstorbenen
Müller Wilhelm Kraft nachgesucht hat; als werden in dessen Gemäsheit alle und jedwede,
sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger obbenahmten weil. Müller Wilhelm Kraft hier,
mit dergestalt vorgeladen, in Termins den s;ten September c. a. so gewiß vor dem Adel,
von Berlepsch Hübenthalischen Gericht zu Hübenthal zu erscheinen, und ihre Forderungen
allda zu begründen, als gewiß ansonst in dessen Entstehung nicht weiters aus dergl. nachhe,
rige Angaben reflectirt, sondern fernerS rechtlich verfügt werden soll. Witzenhauftnam I7tcn
Junius 1807. Von?ldel. v.Berlepsch Hübenthal. Gerichtswegen. Avenarius.
-) Des kürzlich Hierselbst verstorbenen Herrschaftl. Fruchtmesserö und gewesenen Krämers
Burghard Schmitts Witwe sowohl, als deren Kinder Vormund haben beym hiesigen Amte
angezeigt, daß das vorhandene Vermögen nicht reichte, dessen Schulden damit zu tilgen, und
zugleich gebeten, sämtliche Gläubiger öffentlich vorzuladen, ihre Forderungen liquidiren zt,
lassen, und zur Abwendung eines verderblichen Concurses einen Versuch zur gütlichen Auskunft
und einen Nachlaßoertrag zu machen. Um nun die vorhandene Schulden zu erfahren, und die
Güte zu versuche», werden alle, welche an gedachtem Fruchtmesscr und dessen Witwe gegrün
dete Forderungen haben, hiermit mit der Verwarnung vorgeladen, im Termin den röten Au
gust frühe um 8 Uhr vor hiesigem Amte zu erscheinen, ihre Forderungen zu Protokoll an,
zuzeigen, dieselben alsbald behörig zu documentiren, und der gütlichen Beylegung dieser
Schuldkn-Sache zu pflegen, oder daß die Zurückbleibenden sonst nicht weiter gehört, viel
mehr dieselben für übereinstimmend mit dem größern Theil der sich angebenden Glaubigtk
geachtet und w. w. R. verfügt werden solle. Ziegrnhain am 7ten Julius 1807.
Aus Hess. Oberschultheisen-Amte daselbsten. CH. Günther.
3) Die Zntestat- Erben des dahier verstorbenen Oeconomens Rentmeister George Meisterst«
haben bey der Landes, Regierung erklärt, diese Erbschaft nicht anders als cum benehcio
legis & inventarii an treten zu wollen und mir ist. darauf die rechtliche Verfügung in dieser
Sache ausgetragen worden. Um nun die etwaige Schulden mit Zuverlaßigkeit beftimmeii
zu können, werden diejenigen, welche eme gegründete Forderung an dieser Verlassenschaft
zu haben vermeynen, hierdurch aufgefordert, Dienstag den 4ten August nächstkünftig Vormit,
tags um iv Uhr so gewiß in hiesiger Amtsstube in Person oder durch hinlänglich Devollmäch,
tigte zu erscheinen und ihre Forderungen gehörig zu begründen, als gewiß die Zurückbleibende«