Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1807, [1])

23 Ui Stück. 
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a dato binnen 6 Wochen in Person oder durch genügst»! Bedelkmächrigte diy hi-ssge» Zi-stitz. 
Amte anbringen und gehörig begründen, oder aber widrigenfalls gewärtigen mästen, daß die 
ihnen dagegen verschrieben gewesenen Grundstücke gegen das neue Anlehn specialtterverrfäw 
het werden , mithin sie in solchem Falle dem neuen Gläubiger nachstehen müssen. Wvlfhagea 
am roten April 1827. Hess. Iiistitzamt daselbst. Giesler. 
2) Alle und jede bekannte und unbekannte Gläubiger des hiesigen Bürgers und Metzgrrmei. 
sters Eonrad Wilhelm Hochhuth werden hierdurch öffentlich aufgefordert und vorgeladen, 
iyre Forderungen in Termins den yten Junir d. I. vor hiesigem Fürst!. Stadtgericht, end 
weder in Perfon, oder durch genugsam Bevollmächtigte zu Uquidiren, und diesem vorgän 
gig ordnungsmäsig den Versuch der Güte, in deren Entstehung aber oie Eröffnung drij 
förmlichen Eoncurses zu gewärtigen, unter der Verwarnung, daß die Ausbleibenden von 
diesem Verfahren gänzlich ausgeschlossen werden sollen. Wrtzenhausen den yten May 1807. 
Oberschultheiß samt Bürgermeister und Rath daselbst. E.rv. Frankenberg. 
z) Nachdem die Erben der kürzlich verstorbenen Generalin von Cechrnhausen die Erdschafl 
cum bencficio legis et inventarii angetreten haben; so werden alle diejenigen, welche LN den, 
Nachlaß gegründete Forderungen zu haben vermcynen, hiermit angewiesen, solche in deni 
auf Donnerstag den yten Jnlii d. I. anberaumten Termin so gewiß zu Protokoll dahier an. 
zugeben, als widrigenfalls zu gewärtigen, daß sie nicht weiter gehört, sondern der Nachlaß 
- nach Berichtigung der liquidirten Schuldposten an die Erben verabfolgt werde. Cassel am 
. ^ten May >827. Hess. Rriegs-Lollegii ites Deparr. 
4) Der - am raten v. M. verstorbene hiesige Ackermann Andreas Schacht hat laut Znventa, 
rii mehr Schulden als Vermögeu hinterlassen; und es werden auf Antrag der bestellten Von 
münder, so wie der Witwe, alle Gläubiger desselben, oder Ler Witwe, zu Liquidatio« 
ihrer Forderungen und zum Versuch eines Vergleichs hiermit auf Mitwochen den 27tro 
May d. I. vor hiesiges Amt bey Strafe des Ausschlusses von der Masse vorgeladen. Vo. 
- venden bey Göttingen den -8ten April 1827. • / r 
Fürst!. Hess. Rotenburg Amt daselbst. O. Ch. Gleim. 
$) Alle und jede, welche an der Verlassenschaft der ohnlängst dahrer gestorbenen Dcmviselli 
Anne Christine Elisabeth Schuchard aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vn- 
meynen, werden hiermit aufgefordert, selbige im Termin Montag den ^ztrn May, Mor 
gens 9 Uhr, anher in das Kloster Wilhelmi bestimmt, gegen die Testaments-Erben gti- 
tend zu.machen,, widrigenfalls die Erbschaft ausgefolgt werden soll. Witzenhausen a» 
. 2?ten April 1827.. plümcke. V. C. 
6) Nachdem nach einer Anzeige der über die Kinder des zu Niedermöllrich verstorbenen Wirlj 
Johannes Griesell bestellten Vormündcre die P ssv-Schulden des Verstorbenen das Activ- 
Vermögen weit, übersteigen; so werden sämtliche bekannte und unbekannte Gläubiger voraels- 
ben, im Termin den Zoten Julius bey Strafe der Ausschließung von der Masse ihi'e W- 
spräche vor hiesigem Amt gehörig zu begründen, und zugleich den Versuch erner gütlich 
Wertheilung der Masse nach zuvor vorgelegtem Massenbcstand gehörig abzuwarten. Fxlsbttg 
den ilten May 1827. Ungewitter. 
7) Die in des Schutzjuden Jacob Plaut dahier Debitwesen sich im heutigen Termin gemeldr 
te Schnlbgkaubiger haben sich auf einen Nachlaß ihrer Forderungen zu Bezielung einesgril- 
lichen Vergleichs nicht einlassen wollen, und es ist daher, da die bis jezt'schon bekannte For 
derungen das Plavtische Vermögen bey weitem übersteigen, der förmliche Coneurs- ProciK 
erkannt worden. Alle so bekannte als unbekannte Schuld-Gläubiger des Jacob P.'autswn- 
ben daher hierdurch nochmals und bey Vermeidung der ohnfrhlbaren Präclusion und U - 
Weisung mit ihren Forderungen an gegenwärtiger Coneursmasse citirt unb vorgeladen, i« 
dem anderweit auf Donnerstag den r8ten Junii d. I. bestimmten Liquidations-Termin ft 
des Vormittags bey hiesigem Amte entweder persönlich, oder durch hinlänglich Bevollmäö 
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