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Httden, ihre vermeintlich* Rechte und Ansprüche zu melden , auch die darübrr Ln Händen
haidende Documenta originaliter zu produciren, und zh)ar unter der ausdrücklichen Verwar«
nung, daß diejenigen, welche dieser öffentlichen Ladung, nicht ^eleben we^ss, sodann mit
, ihren etwanigen Ansprüchen präcludiret, und zum ewigen Stillschweigen verwiesen werden
sollen. Urkundlich des hierunter gelegten Canzley-Sikgels, und gewöhnlicher Unterschrift.
- Geben Zelle den 8ten April 1^07.
¿m Namen Seiner Majestät des Raiftrs von Frankreich, Rönigs von Italien.
(L. S.) vt Reccius. Remück.
n") Wir zur Hessen - Casselischen Regierung allhier gnädigst verordnete Geheimer Rath, Re«'
gierungs- auch Cvnsistvrial-Director, Regierungs/Rathe, Justitz-Rath, und Assessoren fü
gen hiermit zu wissen, daß nachdem der verstorbene Beamte der beiden Gerichte Caldern
und Rritzbrrg Commissions-Rath Rothsmel so viel Schulden hinterlassen, welche nach un
tersuchtem -statu activorum & passivorum dessen Vermögen übersteigen , Wir demnach den förm«
lichen Eoncursproceß erkannt, und zu Liquidirung der Forderungen Terminum praejudicialem
auf Montag den 17U« August d. I. anbezielt haben. Wir citiren, heischen und laden al
so sämmtliche Creditores hiermit von Amts-Gerichts- und Rechtswegen also und dergestalt,
daß sie in vorberegtem Termino perewtorio zu gewöhnlicher Gerichtsstunde durch genugsam
bevollmächtigte Anwälde ohnausbleiblich und in allem instruet erscheinen, und ihre Forde
rungen , sie rühren her, er quocunque capite fte wollen, gegen den Contradictor liquidsten,
und was sich'sonst nach Recht und Ordung gebühret, verhandeln, mit der Verwarnung, daß
die Zurückgebliebene auf Reproduction dieser behörig zu verkündigenden Kdictal-Citation wei
ter nicht gehört, sondern von diesem Concurs gänzlich abgewiesen, in Ansehung der Erschie
nenen aber auf das Verhandelte rechtlich erkannt werde. Wornach sich zu achten. Urkunb«
lich des hierunter aufgedruckten Regierungs»Siegels. So geschehen Marburg den 6ten
April 1807.
(l. S.) L. B. Ries. I. p. Rieß, p. t. Regrerungs'Secretorius. '
rs) Da aus dem Verkauf des dem verstorbenen Henrich Kvrzenknabe zu Gewänden zugeht
rig gewesenen Vermögens nicht einmal so viel gelöst worden, daß die mit Special-Hypo«
theck versehene Gläubigerin desselben sich ihrer völligen Befriedigung zu erfreuen habt»
dürfte, mithin die Erkennung des CorrcurS-ProcesseS unvermeidlich ist, so werden alle und
jede, welche an dem verstorbenen Henrich Kurzenknabe noch irgend erne Forderung haben,
hiermit aufgefordert, in termino den i8ten Junius vor Amt dahier zu erscheinen, und dich
gegen den gerichtlich bestellten curatorem bey Strafe der Abweisung zu liquidsten, in wel«
- chem Termin denn auch denen Gläubigern der alsdenn zu formirende Status activorum &
passivorum vorgelegt werden soll. Gemünden den 2ten May 1807.
Hessisches Amt daselbst, Wagner.
Verkauf von Grundstücken.
i) Auf die vom Werner Vanpel dahier bisher besessene. Schuldenhalber mehrmals öffentlich
- jedoch fruchtlos ausgtboten gewesene Grundstücke, als: i) ein Wohnhaus im Rottnrhein,
zwischen Caspar Stückeroth und dem Feld; sodann 2) A Aek. 6 Rut. Erbgarten beym Haus,
zwischen Peter Hühner und dem Wege gelegen, sind anheute 150 Rthlr. geboten, wegen
Geringfügigkeit dieses Gebots aber anderwärtiger Termin auf den r8ten instehenden Monats
May l. I. anberaumt worden. Kauflustige werden demnach aufgefordert, in dem voröestinini-
ten Termin von y bis 12 Uhr auf hiesiger Amtsstube zu erscheinen, das vorbemelbete Ge
bot zu erhöhen , der Meistbietrndbleibende demnächst aber den Zuschlag zu erwarten. Nit«
deraula den i6Un April 1807.
Aus dasigem Hessischen Iustiy.Amt. Burchardi.
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