Dom 2zten December x%o$* 115.71
Speisekammer , 2 Remisen , für 6 Pferde Stallung nebst Kammer für den Kutscher und
Fourageboden, 2 Keller, nebst noch 3 Kammern auf dem Boden, aufOstern.
11) Im Wagnerschen Hause auf der Oberneustvdt eine meublirte Stube und Kammer auf der
Erde, auch eine.Bcdientenstube, aufs Monate, sogleich.
12) Im Wagnerschen Eckhause auf der Oberneustadt eine meublirte Stube und Kabinet an
der Erde, sogleich auf 2 Monate.
13) In der Wilhelmsstraße in Nr. 138. ein Logis mit oder ohne Meubels, sogleich oder auf
Christag.
14) In der Königsstraße auf der Oberneustadt in Nr. 142. in des Mundschenk Eulner Behau
sung 3 Treppen hoch vornheraus 2-Stuben, ein Cabinet, wovon eine Stube tapezirt ist,
eine große Stube auf dem Gang, eine Helle große Küche, Keller und Platz für Holz, so
gleich oder auf Ostern.
15 ) In der Antonistraße beym Schönfärber Bindernagel ein Logis, bestehet aus Stube, Kam
mer nnd Holzplatz, mit oder ohne Meubels, sogleich.
x6) In Nr. 811. neben dem Judenbrunnen, die unterste Etage, bestehet aus Stube , Küche,
Kramladen und Holzkammer, auch kann auf Verlangen Keller, Boden und Schwcinestall
dabey gegeben werden, und ein klein Logis in der Zten Etage, auf Ostern.
17) Auf Her Oberneustadt in der Frankfurter Straße ein Logis 2 Treppen hoch, bestehet aus 2
Stuben, 2 Kammern, 1 Küche, Boden, Kellerund Platz für Holz, sogleich. Beydem
Weinhandler Weber in des Herrn Commercien- Assessors Schirmer Haus ist sich desfalls
zu melden.
18) Ein gut gebauetes kleines Wohnhaus von 4 Stuben, 3 Kammern, i Küche, 2 trocknen
Kellern, etwas Stallung und Garten, beysammen oder das Haus allein mit Meubels. In
der Bremerstraße in des Hofzimmermeisters Sippe! Garten ist nachzufragen.
Personen, welche verlangt werden:
1) In eine Ellen»Waaren - Handlung ein Lehrling von guter Erziehung, für welchen nöthis
genfalls auch Caution geleistet werden kann.
2) Ein Mädchen, welches über Treue und Fleiß Attestate aufzuweifen hak, und von braver
Familie ist, sogleich.
z) Ein Mädchen von gesetzten Jahren, das recht gut kochen, die schwarze Wäsche ausbessern
und stricken kann, mit aller häuslichen Arbeit umzugehen weiß, auch mit glaubhastigen Zeug
niß versehen ist, in einen stillen Haushalt, sogleich.
0 Ein wohlerzogener junger Mensch in eine hiesige Specereyhandlung.
5) Bey eine Herrschaft in Cassel eine nicht zu junge Person, welche recht gut fein'nähen, wa
schen, bügeln-und etwas kochen kann; sie muß aber glaubhafte Zeugnisse ihres Dohlver-
Haltens und ihrer Treue vorzeigen können, auf Ostern.
5) Ein adeliches Haus in Kurhessen, einige Meilen von Cassel, verlangt einen Gärtner ledigen
Standes, der die Banmzucht, den Gemüsebau und die Pflege der Mistbeete verstehen, sei
nes guten Lebenswandels und seiner Kenntnisse halber glaubhafte Zeugkisse beybringen, und
sowohl der Aufwartung als sonstiger Hausarbeit, soviel es die Gärfnerey erlaubt, sich wil
lig mit unterziehen soll. Leistet er dieses treulich, so erhalt er, außer der Domestiquenkosi,
jährlich 24 Rrhlr. Lohn, 6 Rthlr. Biergeld, sodann seinen Antheil von den ins Haus ver
ehrt werdenden Trinkgeldern, und alle r Jahr eine grüne Livree, oder statt derselben alle
Jahr -2 Rrhlr., auch endlich noch die Hälfte dessen, was von der Loosung aus überflüssi
gem Gemüse, so die Principalschaft nichtconsumirt, nach Abzug des davon anzuschaffenden
Saamens, übrigbleibt. Em verhcyratherer Gärtner, der diese Condition annehmen will,
muß wenigstens seine Frau oder Kinder anderwärts zu versorgen wissen. Nähere Nachrich
ten hierüber ertheilt der Rath Rodemanrr. Per-