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Z2teS Stück.
s) Alle diejenigen, welche an des Wollenwebers Hermann Giebelhausen Vermögen dahierLils-
einem Rechtsgrund Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen/, werden hiermit edittali-
ter linfe peremtorie, auch unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß sie sowohl ihrer Ansprüche,/
als der Wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig erkannt werde»
sollen, vorgeladen, in termino Montag den izten Januar 1806 vor hiesigem Kurfürst!. Ju-
stitz Amte Vormittags 9 Uhr in Person oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre ver
meintliche Forderungen gehörig zu liqu idiren und zu begründen, mit dem weiteren Bemerken,
- daß da die dem Amt bekannte Schulden das Vermögen des Schuldners überschreiten, zugleich-
Ln vorbestimmtem Termin zu Vermerdung eines kostspieltgen Concurs-Processes ein Versuch
tu Einaehuna eines pactiremifiorii gemacht werden soll. Franckenberg am zoten Nov. 1805.
Kurfürst!. Hess. Jlustltz - Amt daselbst. I. E. Buchenbecker.
3) Es haben sich wider den hiesigen Kaufmann August Conrad Behrens so viele Schulden her
vorgethan, daß dessen Vermögen zu deren Bezahlung nicht zureichen dürfte. Er selbst hatj
auch bereits darum nachgesucht, daß seine Creditore», um ihnen Vergleichs-Vorschläge zu thun,
edictaliier vorgeladen werden möchten. Es sind hierauf die Effecten desselben vorläufig unter'
gerichtliches Siegel genommen, und werden nunmehro alle und jede, welche an dem gedach
ten hiesigen Kaufmann August Conrad Behrens aus irgend einem Grunde Forderungen ha
ben, sie mögen dieselbe bereits klagbar gemacht haben ober nicht, hiermit peremtorie und!
{uh pana preclusi vorgeladen, den zoten December Morgens um 10 Uhr auf hiesigem Rath»
hause in Person oder durch hinlänglich instruirte Mandatane» zu erscheinen, um ihre Ford
berungen zu profitiren und zu liquidiren, auch sich über die /vom debitore communi zul
thuenden Vergleichs-Vorschläge zu erklären, und in Entstehung der Güte entweder einen
curatorem bonorum et ad lites vorzuschlagen, oder zu erwarten, daß derselbe von Gerichts^
wegen werde ernannt und weiter erkannt und verfügt werden was Rechtens. Moringen de«
27ten November 1805. Bürgermeister und Rath hierselbst. I. H. Helmolt.
4) Alle diejenigen, welche an der Verlassenschaft des verstorbenen herrschaftlichen Postillons
Vartolluö gegründete Ansprüche zu haben vermeyncn, werden hiermit vorgeladen, solche ist
dem auf Dienstag den 2iten Januar k. I. anberaumten Termin zur gewöhnlichen Gerichts
stunde persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte anzuzeigen und zu begründen, oberi
zu gewärtigen, daß sie hernach nichtweiter gehört, sondern von der beregten Verlaffenschasts-'
masse gänzlich abgewiesen werden. Cassel den irten November l8oz.
Rurheff. Hofgericht daselbst.
O Nachdem bey versuchter aber entstandener Güte über den Nachlaß des verstorbenen Einwoh
nerö Henrich Jacob von hier Loncurlus Lreditorum, deshalb auch Litatio Edictalis erkannt
und Terminus ad liquidandum eredita aufDvnnerstag den yten Januar k. I. bestimmt worden ist!
So werden alle und jede, welche an dem Nachlaß des gedachten Henrich Jacob oder desseis
ersterer Ehefrau einige Forderungen ex quoeunque capite zu haben glauben, dergestalt edictalitcj
et peremtorie hiermit vorgeladen, daß sie in besagtem Termin Vormittags 9 Uhr ohnfehlbai
in Person oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälde vor hiesigem Gericht erscheinen, ihn,
Forderungen bestimmt angeben und liquidiren, oder im Auöbleibungöfall erwarten sollen, das
sie mit ihren Ansprüchen weiter nicht gehört werden. Malsfeld den zten December-1805.
Adlich Gcholleyisches Gericht daselbst. Fenner.
6) Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl August, Herzogs zu Sachsen, Cle»
ve und Berg, auch Engern und Westphalen rc. rc. Unsers gnädigsten Fürsten und Herrn,
Wir Sr. Fürst!. Durchlaucht zu Dero Landes-Regierung allhier, der Zeit verordneter Kanz->
lar, Vicekanzlar und Räthe, urkunden hiermit , wasmaßen der Rath, Lehn. und Gerichts»
Secretariuö, Johann Christian Gottlob Eichel allhier, vor kurzem mit Tode abgegangen.'
Nachdem nun dessen Mobiliar-Nachlaß gerichtlich obsignirt und inventirt, in Absicht derer
«der, so an besagter Eichelischen. Nerlassenschaft gegründete Forderung machen können, re,
so!-/